Flugbuch - aber welches?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Da hste dich aber über den Tisch ziehen lassen oder aber es stand im Chartervertrag drin also ich trage mir die Block zeit ein und zahle nur die flugzeit
  • ich zahle auch block, dachte immer das sei normal.

    sixt vermietet sportwagen ja auch nicht nach autobahn-km ;) (ich weiss, es hinkt...)

    bei einem defekt heisst es auf kulanz hoffen
  • Also wenn ich nicht starten kann, weil ein Defekt an der Maschine ist, den ich nicht selbst zu verantworten habe, dann würde ich auch nicht zahlen. Wo kämen wir denn da hin.

    Meine Flugschule ist da aber echt prima und unkompliziert. Als die Bremse der Remos vor dem Start Probleme gemacht haben, war es selbstverständlich, dass nur der echte Flug und nicht das hin- und hergerolle bezahlt wird.

    Ich finde, es liegt auch im Sinne des Vercharterers, dass die Piloten mit den Maschinen sorgsam umgehen und umsichtig fliegen. Und wenn man als Vercharterer ein wenig wirtschaftliches Denken hat, dann kalkuliert man das eh in den Flugstundenpreis über eine Mischkalkulation ein.
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 2 Jahre.
  • Hallo,

    das die Zeiten die ins Flugbuch kommen Blockzeiten sind ist ja mittlerweile geklärt und allgemein bekannt.

    Ich frage mich aber ob die "echte" Start bzw. Landezeit nicht auch im Flugbuch vermerkt werden muß.
    Genügt es wenn ich eine On Block Zeit und eine Off Block Zeit eintrage?

    Bei meinem Flugbuch gibt es nur eine Spalte, beschriftet mit: Start/Off Block bzw. Landung/On Block.
  • Also ich interpretieren §120 LuftPersV so, dass man es nicht muss.
  • Was zum Teufel ist ein Flugbuch? 
    Duck und weit weg.
    Gruss Stephan 
  • GONZO schrieb:
    Hallo,

    das die Zeiten die ins Flugbuch kommen Blockzeiten sind ist ja mittlerweile geklärt und allgemein bekannt.

    Ich frage mich aber ob die "echte" Start bzw. Landezeit nicht auch im Flugbuch vermerkt werden muß.
    Genügt es wenn ich eine On Block Zeit und eine Off Block Zeit eintrage?

    Bei meinem Flugbuch gibt es nur eine Spalte, beschriftet mit: Start/Off Block bzw. Landung/On Block.
    Die Start- und Landezeiten brauchst du für das Bordbuch (soweit ein Bordbuch verpflichtend ist... bei UL′s bzw. Luftsportgeräte, gem. § 30 Abs. 1 LuftBO nicht notwendig.
  • Stephan2 hör mal grad weg, weil ich muß hier mal etwas "Offizielles" sagen, hat nix mit meiner Meinung zu tun.

    Ich les hier immer: Flugschüler braucht kein Flugbuch????!! Was ist dass denn für ein Blödsinn. Der Einzige, der eins braucht, ist doch der Flugschüler! Wie soll er denn nachweisen, was er schon alles gemacht hat??? Wie will er sich bei den Überlandflügen (alleine) nachweisen, dass er das auch schon kann/darf??? Was macht er, wenn die Schule abbrennt und seine Unterlagen damit futsch?? Es soll Flugschulen in Blockhütten geben...daher.

    Wenn ihr den Schein habt, braucht ihr nur die Starts eintragen, die ihr zum legalen Fliegen benötigt, vielleicht für "Ruhm und Ehre", um anzugeben oder was weiß ich, aber, der Schüler braucht unbedingt seine Aufzeichnung.

    So steht es auch im "Recht" und da hab ich das Luftsportgerät nicht als Ausnahme, wo das nicht nötig wäre, gefunden:

    (d)      Vorlage des
    Flugbuches


     (1)       Der Inhaber einer Lizenz oder Flugschüler
    muss auf Verlangen eines Vertreters der zuständigen Stelle sein Flugbuch
    unverzüglich zur Überprüfung vorlegen.

    (2)       Ein Flugschüler muss sein Flugbuch als
    Nachweis für die Flugaufträge durch den Lehrberechtigten auf allen Überlandflügen, die er allein durchführt,
    mitführen.

    Dazu steht weiterhin im Ausbildungshandbuch UL:

    Der Fluglehrer überprüft die von den Flugschülern zu führenden Flugbücher und bestätigt deren Eintragungen. Es ist jeder Start und jede Landung einzeln auszuführen. ....

    Sorry, aber tretet mal euren Fluglehrern auf die Füße, wenn die nicht wissen, was sie tun müssen. Können mich auch gerne direkt anrufen.

    Noch mal zur Klarstellung: Die Regeln habe ich so nicht gemacht!! Ich möchte nur nicht, dass da was rechtlich Falsches so weitergegeben wird.

    Grüße vom Carlson



  • Na ist schon in Ordnung, jeder muss mit dem Recht oder Unrecht in seinem Land zurechtkommen. Also wie üblich mich und meine Sticheleien nicht zu ernst nehmen... :-))
    Stephan
  • Quatsch Stephan, keine Frage, alles gut;-)
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