Flugbuch - aber welches?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Was zählt eigentlich nach der Prüfung, die Block Zeit oder die reine Flugzeit ich weiß das man beim PPL-A die Block Zeit einträgt aber was sagt der Daec?
  • Flugzeit
  • ja ebend das wär ja denn  on Block (Zeit ab laufen des Motors) und off Block (Zeit bei ausschalten des Motors) und diese wird beim PPL auch eingetragen ( Flugbuch) nur keiner kann mir genau sagen welche zeit ich nun eintrgen darf bzw. ob ich mir auch on nd off block Zeit eintragen darf!?!?
  • Also sagen wir es mal so. Der DULV z.B. gibt ein Flugbuch heraus, welches es ermöglicht pro Flug zwei Zeiten einzutragen. Hierbei handelt es sich zum einen um die Bezeichnung "Startzeit" und zum anderen um die Bezeichnung "Landezeit".

    Da es keine weiteren Felder gibt, gehe ich davon aus, dass es in der UL Fliegerei (ist mir auch nicht anders bekannt) weder On- noch Off-Block Zeiten gibt. Es wird lediglich die wahre Flugzeit, also die Zeit zwischen dem verlassen der Piste und dem aufsetzen auf der Piste als Flugzeit berechnet.
  • Meiner einer zählt nur die Blockzeit.

    Das hat schon für die Pax-Berechtigung gelangt (ok, die ist strecken- und nicht zeitgebunden) und wird es auch in Zukunft - dann wenn irgendwann mal der Lappen verlängert werden muss.

    Sollte es doch irgendwann mal anders kommen, dann wird gibts halt +4/-4 minuten oder so und gut ist. Aber Flugzeit finde ich zu fummelig zu notieren. Entwerder das GPS machts irgendwann mit oder ich schreib mir die Blockzeit auf.

    Im Grunde ist das ganze allerdings Haarspalterei. BIs auf Geschichten wie Helgoland ist die Flugzeit ja nur bei der Verlängerung und bei der aktuellen Gültigkiet interessant (und beim Posen ;)). Wenn man dabei um Minuten feilschen muss, sollte man besser gar nicht fliegen...

    Insofern sollte es jeder so halten wie es ihm am besten gefällt. Gerade in "richtigen" ULs stelle ich es mir sehr nervig vor kurz nach dem Starten mit Uhr und Stift zu arbeiten.

    Cheers,
    Gorden
  • Ich rechne auch nur Flugzeit - Vor allem, da meine Flugschule auch nur nach Flugzeit abrechnet.

    Allerdings bin ich da auch nicht so pingelig. Die Startzeit notiere ich mir am Rollhaltepunkt vorm Aufrollen auf die Piste auf dem Kniebrett und nach der Landung in EDLT brauche ich nur wenige Sekunden, um von der Piste über den mittleren Rollweg zum Hangar zu kommen. Auf die paar Sekunden kommt es echt nicht an.


    Ich habe übrigens das DFS-Flugbuch. Hab das als Geschenk bekommen und meine Fluglehrer sind davon ganz begeistert, weil es so kompakt ist. Zudem eignet es sich auch für mehrere Flugzeugkategorien (Segelflugzeug, Motorsegler, UL und Blech).
  • Wieso fummelig? Die Startzeit hole ich mir falls ich vergessen hab sie abzulesen im Funk und die Landezeit steht sowieso auf der Rechnung für die Landegebühr drauf.
  • Hallo zusammen,

    mein Flugbuch bleibt während der Ausbildung auch noch leer.
    Ich habe das "Flugbuch für Ultraleicht-Flieger" (siehe z.B. hier), in dem auch die Blockzeiten eingetragen werden. Als ich bei meinem Fluglehrer letztens gefragt habe, hat er mir auch gesagt, dass die Blockzeiten die gültigen Zeiten für Flugstunden sind.

    moadin
  • Interessant. Dann hätte ich nach dieser These rund 5 oder 6 Stunden mehr Flugergfahrung auf meinem Konto.

    Prinzipiell total unwichtig, es sei denn man benötigt eine bestimmte Anzahl an Stunden für weiterführende Lehrgänge wie es bei mir der Fall ist. Denn dann sind das mal eben 500 bis 600 Euro.
  • Da mich der Punkt wirklich brennend interessiert, habe ich mal das entsprechende Gesetz gewälzt und muss sagen, dass ich eindeutig fündig geworden bin.

    Ich beziehe mich hierbei auf § 120 LuftPersV, welches selbstverständlich auch für uns ULer bzw. Luftsportgeräteführer gilt. In Absatz 1 des § 120 LuftPersV heißt es unter anderem:

    Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Freiballonführer,
    Luftschiffführer, Luftsportgeräteführer und Flugtechniker auf
    Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder haben ein
    Flug- oder Sprungbuch zu führen, in dem
    alle Flüge, Fahrten oder
    Sprünge unter Angabe der ausgeübten Tätigkeit und des
    Luftfahrzeugmusters nach Datum, Art des Fluges, Kennzeichen des
    Luftfahrzeuges, wenn dieses vorgeschrieben ist, Start-/Landeflugplatz
    sowie Abflug- und Ankunftszeit (Zeiten in Blockzeit in koordinierter
    Weltzeit (UTC))
    , Gesamtdauer des Fluges, Gesamtflugzeit anzugeben sind.

    Ich habe die wichtigen Teile mal fett markiert. Das heißt also, dass wir tatsächlich die Blockzeiten eintragen können, müssen, sollten. Um jetzt wirklich jedem Missverständnis aus dem Wege zu gehen, habe ich mich auch noch nach der genauen Definition der Bezeichnung Blockzeit umgesehen und bin wiederum fündig geworden (Quelle nach wie vor LuftPersV):

    Blockzeit bezeichnet die Zeit zwischen dem erstmaligen Abrollen eines Luftfahrzeugs aus seiner Parkposition zum Zwecke des Startens bis zum Stillstand an der zugewiesenen Parkposition und bis alle Triebwerke abgestellt sind.

    Ich denke, dass es nun jedem klar ist und dass die Gesetzeslage in diesem Fall eindeutig ist.

    Die Flugzeit, die man in sein Flugbuch eintragen darf, ist die Zeitspanne zwischen Off-Block und On-Block Zeit!
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