Flugbuch - aber welches?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hallo zusammen,
    Ich habe noch kein Flugbuch , welches könnt ihr evtl. speziell zum UL fliegen empfehlen?
    Habt ihr eure Ausbildung auch ins Flugbuch eingetragen oder werden erst die Flüge nach abgschlossenener Ausbildung eingetragen?

    Vielen Dank für die Info.

    Viele Grüße

       Martin
  • Moin Martin,

    ich setze auf das Flugbuch vom Schiffmann-Verlag (einfach bei https://www.siebert.aero kurz suchen). Mit der Aufzeichnung beginnst Du sobald Du das erstemal in ein Fluggerät steigst (als nicht-Passagier) - also auch während der Ausbildung.

    Cheers,
    Gorden
  • Ups, danke, warum sagt mir das keiner?
    Naja, dann hab ich etwa ein Jahr und gut 40 Flugstunden nachzutragen.

    Da muß ich wohl noch mal ein ernstes Wörtchen in der Flugschule ....

    Danke
  • Ich kenne das ehrlich gesagt nur so, dass man alle Flugstunden nach Scheinerhalt einträgt. Also quasi beginnend mit der ersten Stunde für die Passagierberechtigung...
  • Nein, es wird jede Flugminute eingetragen. Also auch Schulungsflüge :-)


     

  • Also zählen die ganz normal zur Flugerfahrung hinzu?

    Würde soviel heißen wie, dass ich das auch zu den 150 Stunden bis zur Erlangung der Fluglehrer-Lehrgangs-Reife hinzuzählen kann und ich demnach momentan nicht etwas über 30 Stunden (nach Scheinerhalt), sondern sogar schon ca. 60 Stunden auf dem Konto habe?
  • Die Pflichstunden die du brauchst um die Fluglehrer-Reife zu erlangen zählen meines Wissens nach erst ab dem Scheinerhalt.


    Deine Gesamtflugerfahrung lässt sich aber auch "groß-reden" wenn du die Stunden in der Ausbildung dazuzählt.


    Grundsätzlich zählen aber nur die Stunden nach Scheinerhalt für offzielle Angelegenheiten, z.B. auch für die Erlangung der Kunstflug-Reife beim PPL-A.

  • Gut, so hatte ich das auch vermutet, bzw. in Erinnerung und wurde jetzt halt nur stutzig. Also ich sehe das mit der Flugerfahrung genauso.

    Wenn ich z.B. gerade eine 3-jährige Maurerausbildung hinter mir hätte, würde ich mich ja auch ohne Berufserfahrung bewerben und nicht davon Reden, dass ich 3 Jahre Berufserfahrung habe. PS.: Maurer bin ich nicht. Ist nur so ein Beispiel ^^
  • Beispiel passt aber.
  • Hallo alle miteinander,


    stimmt schon, dass die meisten offiziellen Angelegenheiten nach Scheinerhalt und zusätzlich nach PIC beurteilt werden. So zählt z.B. der offizielle 1 stündige Übungsflug nicht zu den PIC Zeiten, weil in diesem Fall der Lehrer der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist. So gehts mir jedenfalls bei meinem PPL.


    Früher, als man noch den Antrag auf Scheinverlängerung stellen musste ( PPL-B ), bekam man ein Formular, auf dem nach der Anzahl der Flugstunden nach Scheinerhalt als PIC und nach der Gesamtflugzeit also incl. Ausbildung gefragt wurde. Warum, weiß ich nicht. Aber nachdem man ja in Deutschland und anderswo nie genau wissen kann, was womöglich in Zukunft noch kommt, wäre es schon nicht schlecht, die Gesamtzeit als Flieger zu kennen. Gorden liegt also richtig, jede Minute wird im Flugbuch vermerkt, aber die einzelnen Einträge dienen einem unterschiedlichen Zweck. 


    Nix für ungut !


    Grüsse.

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