Nein, es wird jede Flugminute eingetragen. Also auch Schulungsflüge :-)
Die Pflichstunden die du brauchst um die Fluglehrer-Reife zu erlangen zählen meines Wissens nach erst ab dem Scheinerhalt.
Deine Gesamtflugerfahrung lässt sich aber auch "groß-reden" wenn du die Stunden in der Ausbildung dazuzählt.
Grundsätzlich zählen aber nur die Stunden nach Scheinerhalt für offzielle Angelegenheiten, z.B. auch für die Erlangung der Kunstflug-Reife beim PPL-A.
Hallo alle miteinander,
stimmt schon, dass die meisten offiziellen Angelegenheiten nach Scheinerhalt und zusätzlich nach PIC beurteilt werden. So zählt z.B. der offizielle 1 stündige Übungsflug nicht zu den PIC Zeiten, weil in diesem Fall der Lehrer der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist. So gehts mir jedenfalls bei meinem PPL.
Früher, als man noch den Antrag auf Scheinverlängerung stellen musste ( PPL-B ), bekam man ein Formular, auf dem nach der Anzahl der Flugstunden nach Scheinerhalt als PIC und nach der Gesamtflugzeit also incl. Ausbildung gefragt wurde. Warum, weiß ich nicht. Aber nachdem man ja in Deutschland und anderswo nie genau wissen kann, was womöglich in Zukunft noch kommt, wäre es schon nicht schlecht, die Gesamtzeit als Flieger zu kennen. Gorden liegt also richtig, jede Minute wird im Flugbuch vermerkt, aber die einzelnen Einträge dienen einem unterschiedlichen Zweck.
Nix für ungut !
Grüsse.
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