deckair schrieb:
Ich brauch ja mindestens 7 Stunden für die PPL- A (National), muss die Theorieprüfung ablege und darf dann Echo- Maschinen bis max. 750 kg MTOW und 2 Personen fliegen.
Nach den 7 Stunden musst Du auch noch eine praktische Prüfung ablegen.
deckair schrieb:
Kann ich darauf dann ein 2 Tonnen- Rating (National)!! machen, und wenn ja was muss ich dafür machen (Wie viele Stunden dann nochmal fliegen e.c.)?
5 Stunden Ausbildung und anschließend praktische Prüfung
deckair schrieb:
Der Fluglehrer der Flugschule meinte aber es wäre auch für mich als Uler billiger gleich mit ner JAR-FCL Ausbildung zu beginnen, wegen der Prüfungsgebühren e.c. würde es dann auf das gleiche kommen. Maximal bekommt man ja aber 10 % der Flugzeit auf die JAR-FCL Ausbildung angerechnet. Ich will ja aber "nur" mal legal in die Luft kommen und vielleicht auch mal zu 4, jedoch nicht ins Ausland, kann ich ja auch mitm UL. Was meint ihr ? Danke!
Voraussetzungen für den JAR-FCL:
2 t-Rating
CVFR-Ausbildung (10 Stunden prakt. Ausbildung, 60 Stunden Theorie, theoret. und prakt. Prüfung)
45 Stunden Flugerfahrung auf Flugzeugen incl. Ausbildung
10 Stunden 3-achs-UL anrechenbar, wenn 100 Stunden UL als PIC.
Die Prüfungsgebühren dürften sich bei jeder Prüfung auf 100-300 € belaufen, abhängig davon, ob nur praktisch oder auch noch Theorie, zuzügl. Charterkosten für den Prüfungsflieger.
Beginnst Du gleich mit der JAR-FCL-Ausbildung, musst Du mindestens 35 Stunden schulen, denn angerechnet werden 10 Deiner 3-achs-UL-PIC-Stunden, bzw. 10%, wenns weniger als 100 sind.
Rechnen musst Du nun selber.
Michael
FlyingDentist schrieb:Danke euch beiden.deckair schrieb:
Ich brauch ja mindestens 7 Stunden für die PPL- A (National), muss die Theorieprüfung ablege und darf dann Echo- Maschinen bis max. 750 kg MTOW und 2 Personen fliegen.Nach den 7 Stunden musst Du auch noch eine praktische Prüfung ablegen.
deckair schrieb:
Kann ich darauf dann ein 2 Tonnen- Rating (National)!! machen, und wenn ja was muss ich dafür machen (Wie viele Stunden dann nochmal fliegen e.c.)?5 Stunden Ausbildung und anschließend praktisch Prüfung
deckair schrieb:
Der Fluglehrer der Flugschule meinte aber es wäre auch für mich als Uler billiger gleich mit ner JAR-FCL Ausbildung zu beginnen, wegen der Prüfungsgebühren e.c. würde es dann auf das gleiche kommen. Maximal bekommt man ja aber 10 % der Flugzeit auf die JAR-FCL Ausbildung angerechnet. Ich will ja aber "nur" mal legal in die Luft kommen und vielleicht auch mal zu 4, jedoch nicht ins Ausland, kann ich ja auch mitm UL. Was meint ihr ? Danke!Voraussetzungen für den JAR-FCL:
2 t-Rating
CVFR-Ausbildung (10 Stunden prakt. Ausbildung, 60 Stunden Theorie, theoret. und prakt. Prüfung)
45 Stunden Flugerfahrung auf Flugzeugen incl. Ausbildung
10 Stunden 3-achs-UL anrechenbar, wenn 100 Stunden UL als PIC.Die Prüfungsgebühren dürften sich bei jeder Prüfung auf 100-300 € belaufen, abhängig davon, ob nur praktisch oder auch noch Theorie, zuzügl. Charterkosten für den Prüfungsflieger.
Beginnst Du gleich mit der JAR-FCL-Ausbildung, musst Du mindestens 35 Stunden schulen, denn angerechnet werden 10 Deiner 3-achs-UL-PIC-Stunden, bzw. 10%, wenns weniger als 100 sind.
Rechnen musst Du nun selber.
Michael
Hallo Quax 42,
bist du in deinen Nachforschungen schon weiter gekommen bzgl. PPL (Nat) ?
ikaruspilot schrieb:Hallo Quax 42,
bist du in deinen Nachforschungen schon weiter gekommen bzgl. PPL (Nat) ?
Hallo Ikaruspilot,
ich habe leider hier nur wenige Antworten und Erfahrungsberichte bekommen, aktuell sind wohl andere Themen mehr von Interesse.
Mein Problem ist, dass mir zum jetzigen Zeitpunkt keiner sagen kann, ob die UL Flugstunden auch zum Scheinerhalt für die PPL A (nat) genutzt werden kann. Da ich ein eigenes UL habe fliege ich nätürlich meistens damit. Soweit ich informiert bin, reicht es sich vor April 2012 noch zum alten Schein anzumelden.
Ich warte also noch den Herbst ab. Vielleichts wirds klarer und ich gekomme noch mehr Infos.
Grüße
Peter
QuaxC42 schrieb:
Mein Problem ist, dass mir zum jetzigen Zeitpunkt keiner sagen kann, ob die UL Flugstunden auch zum Scheinerhalt für die PPL A (nat) genutzt werden kann.
Dein Problem ist, dass Du diese Frage bisher in diesem Thread gar nicht gestellt hast!
QuaxC42 schrieb:
... noch schnell den PPL-A National machen ( bis wann Anmelden oder Abschluß ? ) und hoffen das er umgeschrieben werden kann ?Sowie hoffen das er mit UL Flugstd. erhalten werden kann ?r
Das hattest Du gefragt. Also, ob der PPL A (N) umgeschrieben werden kann, (weil es ihn mit Einführung der EASA-Lizenzen nicht mehr geben wird) und dann (die neue Lizenz) mit UL-Stunden erhalten werden kann.
Zumindest war das, nicht nur für mich, so zu verstehen.
GTIi hat Dir das auch mit "Man wird den LAPL nicht mit UL-Stunden aufrecht erhalten können!" eindeutig beantwortet.
Was die neue Frage angeht, steht alles im § 4 der LuftPersV:
Gültigkeit der Lizenz und der Klassenberechtigungen
(1) Die Lizenz nach § 1 wird für einen Zeitraum von 60 Monaten ausgestellt. Die Klassenberechtigung, für die der Bewerber ausgebildet worden ist und die Prüfung abgelegt hat, wird in den Luftfahrerschein eingetragen.
(2) Die Rechte einer im Luftfahrerschein eingetragenen Klassenberechtigung dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber der Lizenz mindestens zwölf Flugstunden auf einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen, Reisemotorseglern oder aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den zwölf Flugstunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer, zwölf Starts und zwölf Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers mit der erforderlichen Klassenberechtigung auf einem Luftfahrzeug, für das die Klassenberechtigung erteilt wurde, enthalten sein. Die Voraussetzungen nach den Sätzen 1 und 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer mit der erforderlichen Klassenberechtigung auf einem Luftfahrzeug, für das die Klassenberechtigung erteilt wurde, ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.
(3) Die Lizenz nach § 3 Abs. 1 kann um die Gültigkeit nach Absatz 1 verlängert oder erneuert werden, wenn der Bewerber die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 2 nachweist und ein gültiges Tauglichkeitszeugnis vorlegt.
Michael
Danke FD,
da habe ich mal was genaues und mit § en.
Jetzt muß ich nur überlegen ob der PPL a (nat) noch sinnvoll für mich ist.
Grüße
Peter
QuaxC42 schrieb:
Jetzt muß ich nur überlegen ob der PPL a (nat) noch sinnvoll für mich ist.
Auf jeden Fall. Aus-und Weiterbildung ist immer sinnvoll. Go for it!!
Michael