Hallo,
noch eine Frage.
Warum darf man nach einer Sicherheitsaußenlandung ohne weitere Genehmigungen wieder starten auch nach Hilfestellung bei einem Autounfall, und nach einer Notlandung, z.B. wegen Treibstoffmangels, muß man erst die Genehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde und des Grundstückseigentümers einholen before Take Off ?? Hää? Mir fehlt da die Logik ein wenig... Wer weiß was?
Grüße Olli
...weil du nicht wegen so nem schmarrn im kopf dran gehindert werden sollst hilfe leisten zu können (ohne dass dir daraus nachteile oder probleme entstehen), oder in ner situation bei der du dir ned sicher bist ob aus dem "evtl problemchen" eine notsituation werden könnte und um das zu überprüfen einfach runtergehst....
dies kann irgendwas am fluggerät sein (motor - mechanik - ausrüstung) oder du selbst nebst deinem pax...
ist der grundstückseigentümer NICHT vor ort geht man so und deswegen von einem einverständnis dessen aus und kann wieder starten...
eine notlandung kann doch mehr gravierende fälle beinhalten (motorausfall nicht nur wg spritmangel etc pp) und hier wird das amt wohl erst die lufttüchtigkeit deines gerätes betätigt haben wollen - das ist der grund und der unterschied zwischen sicherheitsaussenlandung und notlandung...
PILLE
vmaxpille schrieb:Hi Pille,
...ist der grundstückseigentümer NICHT vor ort geht man so und deswegen von einem einverständnis dessen aus und kann wieder starten...
...
PILLE
Ich denke das ist alles hypothetisch.
Wer landet freiwillig (Sicherheitsaußenlandung) auf einem Acker oder einer Wiese ?
In der Praxis kommt eigendlich nur die Außenlandung in Notfällen vor.
Ich lande doch nicht neben der Autobahn wenns da mal unten gekracht hat. (Notruf absetzen)
Oder hat jemand andere Erfahrung?
Sonst müssen die anderen Piloten vielleicht wegen mir eine Sicherheitsaußenlandung wagen :)
Grüße
Peter
QuaxC42 schrieb:Die Landung zur Hilfeleistung ist beim UL-Fliegen sicherlich wirklich hypothetisch; gibt es aber bei den Helis.Ich denke das ist alles hypothetisch.
...Grüße
Peter
Maik schrieb:...lt gesetzt eben schon - klar ist die praxis anders...der derf di ja ned behalten hihihi...man geht hier von nem stillen zusagen aus......... :-)vmaxpille schrieb:Hi Pille,
...ist der grundstückseigentümer NICHT vor ort geht man so und deswegen von einem einverständnis dessen aus und kann wieder starten...
...
PILLE
auch wenn der Grundstückseigentümer vor Ort ist, brauchst Du nicht dessen Einverständnis zum Wiederstart nach einer Sicherheitslandung.
Grüße
Maik
Ok... das klingt alles plausibel. Ich finde es ja nun total gut, daß hier in diesem Forum richtig fleißig auf Beiträge reagiert wird. An dieser Stelle mal ein ehrliches Kompliment an alle. Die Beiträge, die ich hier so lese, zeugen zuallermeist wirklich von Kompetenz, Erfahrung und interessierter Auseinandersetzung mit dem Thema Fliegen. Schön das es sowas auch noch gibt.
Gefällt mir wirklich
Gruß olli
Yo, vielen Dank auf jeden Fall für die Antworten.
Wollen schlußendlich hoffen, daß nicht allzuoft Sicherheits- oder Notlandungen nötig werden.
Schließlich wollen wir ja fliegen, nicht landen.
Wer landet verliert... ach nee wer bremst war das glaube ich...
Gruß olli
...Aber landen wollen wir doch auch, oder?
Irgendwo habe ich mal gelesen:
"Ein guter Pilot zeichnet sich durch gleiche Anzahl von Starts und Landungen aus."