[...] Davon betroffen sind Piloten von Motorflugzeugen, Drehflüglern und Luftschiffen; ULs sind von der Regelung vorerst ausgenommen (siehe fliegermagazin 2/2010).Er bezieht sich da noch auf das fliegermagazin 2/2010. Darun habe ich nach zweimaligem Durchblättern allerdings nichts zu der Regelung gefunden. Vielleicht ist ja jemand weniger bling und kann man Seite und Abschnitt nennen...
Ich denke ein aufmerksames Lesen des Paragraphen 125 LuftPersV sollte zum Verständnis reichen.
Michael
sukram schrieb:
Er bezieht sich da noch auf das fliegermagazin 2/2010. Darun habe ich nach zweimaligem Durchblättern allerdings nichts zu der Regelung gefunden. Vielleicht ist ja jemand weniger bling und kann man Seite und Abschnitt nennen...
Tja der Herr Winkler wieder mal! Er wollte sicher den letzten Absatz auf Seite 21 der Märzausgabe zitieren. Aber bei der schier unüberschaubaren Anzahl von jährlichen Erscheinungen des Fliegermagazins, kann man schon schnell mal den Überblick verlieren. Gott sei Dank ist das Luftrecht nicht so kompliziert!
Michael
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