Fragen zum Ausbildungsablauf

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hmmm, hatte mich auf Deinen speziellen Freund RA Dr. Roland W. bezogen, der in der
    aktuellen Fliegermagazin Ausgabe (10/2010) schreibt, dass ULs von der
    Regelung ausgenommen sind (Seite 68 erster Abschnitt):

    [...] Davon betroffen sind Piloten von Motorflugzeugen, Drehflüglern und Luftschiffen; ULs sind von der Regelung vorerst ausgenommen (siehe fliegermagazin 2/2010).

    Er bezieht sich da noch auf das fliegermagazin 2/2010. Darun habe ich nach zweimaligem Durchblättern allerdings nichts zu der Regelung gefunden. Vielleicht ist ja jemand weniger bling und kann man Seite und Abschnitt nennen...
  • Ich denke ein aufmerksames Lesen des Paragraphen 125 LuftPersV sollte zum Verständnis reichen.


    Michael

  • In Absatz 6 steht wohl der entscheidende Teil:

    (6) Inhabern einer Lizenz zum Führen von Luftfahrzeugen im Sinne des § 1
    Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Luftverkehrsgesetzes wird auf der Grundlage
    eines vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erworbenen Allgemeinen
    oder Beschränkt Gültigen Sprechfunkzeugnisses der Klasse 1 gemäß der
    Verordnung über Flugfunkzeugnisse vom 20. August 2008 (BGBl. I S. 1742)
    durch die für die Lizenzierung zuständige Stelle einmalig der Nachweis
    englischer Sprachkenntnisse der Stufe 4 nach Anlage 3 auf Antrag
    bescheinigt. Die Bescheinigung erfolgt durch Eintragung in die Lizenz
    oder durch Ausstellung einer gesonderten Bescheinigung, die mit der
    Lizenz zu führen ist. Die Geltungsdauer des Nachweises ist bis zum
    31. Dezember 2010 zu befristen.


    Jetzt frage ich mich natürlich warum der RA so einen Blech schreibt. Sollte man da mal einen Leserbrief verfassen?

  • sukram schrieb:


    Er bezieht sich da noch auf das fliegermagazin 2/2010. Darun habe ich nach zweimaligem Durchblättern allerdings nichts zu der Regelung gefunden. Vielleicht ist ja jemand weniger bling und kann man Seite und Abschnitt nennen...


    Tja der Herr Winkler wieder mal! Er wollte sicher den letzten Absatz auf Seite 21 der Märzausgabe zitieren. Aber bei der schier unüberschaubaren Anzahl von jährlichen Erscheinungen des Fliegermagazins, kann man schon schnell mal den Überblick verlieren. Gott sei Dank ist das Luftrecht nicht so kompliziert!


    Michael

  • Ich störe nur ungerne, aber

    "§ 125 LuftPersV
    Nachweis über Sprachkenntnisse
    (1) Inhaber einer
    Lizenz zum Führen von Luftfahrzeugen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3
    des Luftverkehrsgesetzes, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst
    teilnehmen, ..."

    § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 sind

    1. Flugzeuge
    2. Drehflügler
    3. Luftschiffe


    Davon nicht betroffen sind:
    4. Segelflugzeuge
    5. Motorsegler
    6. Frei- und Fesselballone
    7. Drachen
    8. Rettungsfallschirme
    9. Flugmodelle
    10. Luftsportgeräte
    Truxxon
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
55.1 %
Ja
44.9 %
Stimmen: 138 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 35 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 33 Gäste.


Mitglieder online:
Heinrich Lohse  DIFH 

Anzeige: EasyVFR Anzeige: EasyVFR