Bei unserem UL WT9 ging vor ein paar Tagen während einem Flug der rechte Tankdeckel verloren. Als erste Maßnahme wurde der fehlende Tankdeckel mit Klebeband ersetzt. Es gibt aktuell immer noch Kollegen die so mit der Maschine fliegen.
Gibt es eine gesetzliche Bestimmung die das Weiterfliegen unter diesen Umständen untersagt ??
Ich denke mal dass der Tankdeckel Bestandteil der Lufttüchtigkeit ist und ohne nicht geflogen werden darf. Steht im Handbuch oder den Wartungsunterlagen dass man auch ohne Tankdeckel fliegen darf - dann ja, sonst nicht, würde ich mal im deutschen Wahn denken. Zählt D-M eigentlich als Registrierung im Sinne der ACAM?
Reicht da nicht der normale Menschenverstand? Würde sagen dass Klebeband ist nicht benzinfest, wenn da was in den Tank fällt wird es spannend.
Als weitere sollte man beachten, dass Spritt rausgezogen werden kann ( habe auch mal den Deckel vergessen drauf zu machen und in 10 min waren 15 Liter weg ( zum Glück noch wie er günstiger war ).
Würde sagen da man bestimmt keine JNP ohne Tankdeckel bekommt, ist die Karre nicht flugfähig. Aber wo und ob das irgendwo festgenagelt ist, keine Ahnung.
Grüße Bene
Bruchi schrieb:Würde sagen dass Klebeband ist nicht benzinfest, wenn da was in den Tank fällt wird es spannend.
Ich denke die Benzindämpfe reichen dass der Kleber vom Backeband schon angelöst wird, wenn das Klebekrams dann in den Spritkreislauf kommt, fände ich das NoGo.
Kostet 200-400€ je nach Ausführung ob abschließbar oder nicht.
Moin,
muß man eigentlich wegen jedem Mist andere Leute fragen?
Einen neuen Tankdeckel besorgen und gut ist, selbst ich käme nicht auf die Idee ohne Tankdeckel zu fliegen, höchstens noch bis zum Heimatplatz.
screen schrieb:Na dann kannst du auch noch hoffen, dass der Tankdeckel beim Aufschlag auf die Erde, keinen Sach- oder Personenschaden angerichtet hat. Das wären, zumindest für mich, auch Bedenken.
Bei unserem UL WT9 ging vor ein paar Tagen während einem Flug der rechte Tankdeckel verloren.
Erst Mal danke für die vielen Antworten. :-) Leider wurde meine Frage bislang ja nur laienhaft beantwortet!
Ich wollte nur wissen, ob es eine gesetzliche Verankerung gibt wo drin steht, dass es verboten ist bzw. wann ein Flugzeug Fluguntüchtig ist,
Zb Bei Kraftfahrzeugen gibt es einen Mängelkatalog.
Als wirklich ernst gemeinten Vorschlag, würde ich dazu raten, den Verein aufzulösen.
Ansonsten gibt es viele Lehrbücher über das Fliegen in denen u.a. viel Text über Druckverhältnisse auf, unter und an Tragflächen steht. Darüber hinaus werden auch Themen wie z.B. Checklisten behandelt. Ziemlich uninteressant, ich weiß!
Sollte euch die Frage der Zwangsexistenz des Tankdeckels dann immer noch ein Rätsel sein… Natural selection wird regeln. Die Frage ist nicht ob, sondern wann?!
screen schrieb:... tatsächlich wurde auch an sowas gedacht, mal abgesehen vom gesunden und logischen Denken (sry^^)
Ich wollte nur wissen, ob es eine gesetzliche Verankerung gibt wo drin steht, dass es verboten ist bzw. wann ein Flugzeug Fluguntüchtig ist,
siehe LTF-UL 975 "2. jede Belüftung so gestaltet sein, dass eine Absaugung des Kraftstoffes durch Unterdruck während des normalen Betriebes vermieden wird,",
LTF-UL 1557 "2. Die Einfüllöffnungen für Kraftstoff müssen auf oder neben den Verschlussdeckeln mit dem Kraftstoff bzw. Öl-Mischungsverhältnis gekennzeichnet sein.",
LTF-UL 561 "(c) Kraftstoffbehälter müssen, ohne leck zu werden, den in 2. a. genannten Trägheitslasten standhalten."
oder
LTF-UL 965 "Jeder Kraftstoffbehälter muss ohne Versagen oder Undichtheiten einem Druck von 1 1/2 psi (0,1 bar) standhalten."
wenn ihr jetzt natürlich, abwegig z.B. aller Erkenntnisse der Materialkunde und Belastung, diese Vorgaben mitm Tape erfüllen könnt, bestünde eine theoretische Chance auf eine Bescheinigung der Lufttüchtigkeit.. Nur ich würde sowas nie bescheinigen - die Gründe wurden schon von anderen Kollegen erläutert.
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