Steffen_E schrieb:Die Bauvorschrift für UL‘s (2019 „600 kg“) beschreibt einen Motor mit Propeller. Kolbenmotor ist nirgends erwähnt. Es wird sogar in einem Nebensatz von einem ummantelten Propeller gesprochen
ULs sind Flugzeuge mit Kolbenmotor
Daher ist in D theoretisch jeglicher Motor (Elektro, Hubkolben, Rotationskolben, Turbine ) mit Propeller möglich.
Für die Propellerturbine würde die Lärmmessung sicher ein Problem werden.
Günter N schrieb:Wenn die Turbine ordentlich Dampf hat eher nicht, weil die Messstelle in deutlich grösserer Höhe überflogen wird.
Für die Propellerturbine würde die Lärmmessung sicher ein Problem werden.
Chris
Günter N schrieb:Sorry aber so ganz richtig ist das nicht:
Die Bauvorschrift für UL‘s (2019 „600 kg“) beschreibt einen Motor mit Propeller. Kolbenmotor ist nirgends erwähnt. Es wird sogar in einem Nebensatz von einem ummantelten Propeller gesprochenDaher ist in D theoretisch jeglicher Motor (Elektro, Hubkolben, Rotationskolben, Turbine ) mit Propeller möglich.
LTF-UL 901 Definition und Einbau
1. Der Antragsteller muss nachweisen, dass jede Kombination von Motor, Abgasanlage und Propeller in einem Flugzeug, für das eine Musterzulassung beantragt wird, mit dem jeweiligen Flugzeug vereinbar ist, zufrieden stellend arbeitet und innerhalb der festgelegten Grenzen sicher betrieben werden kann.
LTF-UL 925 Sicherheitsabstände für Propeller
Bei nicht ummantelten Propellern dürfen .......
Es ist letztlich auch nicht wichtig was man einbauen darf. Ob eine Turbine ein Motor ist können ja letztlich auch nur die Rechtsexperten klären. Die viel entscheidendere Frage ist kann/darf man das fliegen und wenn ja zu welchem Preis/Aufwand.
Wie ich auf der vorherigen Seite bereits schrieb ist der Lizenzerhalt das was zählt. Eine UL Lizenz läuft zwar nicht ab, muss aber regelmäßig "erneuert" werden um fliegen zu können. Und dafür ist gesetzlich das fliegen von SEP vorgeschrieben. Wird also tatsächlich eine Turbine eingebaut und zugelassen muss auch für dieses Gerät erstmal ein SET erworben und erhalten werden. Warum steht in der FCL 720.A
2) Single-pilot high-performance non-complex aeroplanes
Before starting flight training, applicants for the issue of a class or type rating for a single-pilot aeroplane classified as a high-performance aeroplane shall:
(i) have at least 200 hours of total flying experience, of which 70 hours as PIC in aeroplanes; and
Den vollen Text könnt ihr euch selber suchen. Generell ist unterliegt die Ausbildung und Zulassung von Flugschulen dem LBA. DULV & DEAC dürfen zwar nachgeordnete Schulen "eröffnen" jedoch steht dann die Frage im Raum ... Was ist denn erlaubt vom LBA?
Also es bleibt wie immer spannend und so schnell wird so ein Teil nicht in D-Land zu erwerben sein. 2018 wollte mal eine Firma in Italien einen UL Heli mit Turbine bauen, weis einer was daraus geworden ist?
Günter N schrieb:Ah ja, da bin ich einer alten oder anderne Bauvorschrift aufgesessen. Da gab es was "dies Bauvorschrift gilt für xxx-zeuge mit Kolbenmotor"
Die Bauvorschrift für UL‘s (2019 „600 kg“) beschreibt einen Motor mit Propeller. Kolbenmotor ist nirgends erwähnt. Es wird sogar in einem Nebensatz von einem ummantelten Propeller gesprochen
CS22 zB spricht von "single engined (spark- or compression-ignition) powered sailplanes".
Da ist eigentlich keine Turbine oder Elektroantrieb drin, das wird heute über special condition geregelt.
Belchman schrieb:
Eine UL Lizenz läuft zwar nicht ab, muss aber regelmäßig "erneuert" werden um fliegen zu können. Und dafür ist gesetzlich das fliegen von SEP vorgeschrieben.
???
Steffen_E schrieb:Tja denk halt mal nach und lies die LuftPersV. Viele mögen es nicht glauben aber der Kolbenmotor bezieht sich auf alle 3 Fluggeräte. Warum, nun nur so lässt sich der Rückschluss ziehen PPL/LAPL (SEP Rating) kann mit UL fliegen aufrecht erhalten bleiben. Glaubt es nicht aber es ist nun mal so. Die FCL 740 spricht hierbei explizit von einem non-high-performance single-engine-piston class-rating.Belchman schrieb:
Eine UL Lizenz läuft zwar nicht ab, muss aber regelmäßig "erneuert" werden um fliegen zu können. Und dafür ist gesetzlich das fliegen von SEP vorgeschrieben.???
Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
§ 45 Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer
(2) Die Rechte aus einem Luftfahrerschein mit der eingetragenen Luftsportgeräteart aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber eines Luftfahrerscheins für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
Ich frage mich gerade wie dieser Absatz zu lesen ist.
Bezieht sich das "mit Kolbentriebwerk" auf alle aufgeführten Luftfahrzeuge, nur den letze Option - "einmotorige Landflugzeuge" oder nur die nach dem letzten Komma - sprich entweder ULs oder Motorsegler/einmotorigen Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk. Finde das nicht ganz eindeutig, aber ich bin auch kein Jurist, da wird es sicher eine übliche Auslegungsweise geben bei solchen Aufzählungen.
.... ich weiß gar nicht was ihr habt...
In den Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge LTF-UL vom 15.01.2019 und Änderung vom 28.02.2019 (NfL 2-459-19) (Abschnitt E-Triebwerksanlage) steht immer "Motor".....
Die Definition von "Motor" ist ja allgemein bekannt und im Wikipedia eindeutig beschrieben:
Ein Motor [ˈmoːtoːr] (auch [moˈtoːr]; lateinisch mōtor ‚Beweger‘) ist eine Kraftmaschine, die mechanische Arbeit verrichtet, indem sie eine Energieform, z. B. thermische, chemische, hydraulische, pneumatische oder elektrische Energie, in Bewegungsenergie umwandelt.
... man könnte also theoretisch mit einem Dieselmotor eine Hydraulikpumpe antreiben, die den Propeller mit einem Hydraulikmotor dreht. Sowas nennt sich dann ein Dieselhydraulischer Antrieb. Wie in der Eisenbahn häufig anzutreffen.
....also warum keine Turbine ???
Viele Grüße
vom Bodenpersonal im Unruhestand
Ralf
Es ist doch letztlich egal was an Antrieb eingebaut werden kann. Fakt wird sein, wie ich bereits schrieb keiner mit einer aktuellen Ultraleichtflugschein dürfte das fliegen, denn wäre absurd wenn der PPLer ein Class oder Type Rating benötigt um eine Single Engine Turbine zu fliegen aber als UL kannste tun was du willst.
Btw dort wird auch in SEP und SET unterschieden, Motor ist halt nicht Motor ;). Ich glaube eh nicht das die VL3 mit Turbine so leicht bleibt das es zum UL reicht. Von 340kmh Vne zu 250kt cruise brauchts sicher mehr Festigkeit der Zelle. Und auf der Aero 23 wird bestimmt eine VL 4sitzer angekündigt oder vorgestellt.
ist doch bei Spornrad, Verstellprop, Glascockpit, Einziehfahrwerk auch so, wieso sollte man auf einmal für eine Turbine, die in der Bedienung deutlich einfacher als ein Kolbenmotor ist, auf einmal etwas neues einführen?
Belchman schrieb:Belchman, das mit dem Denken würde ich Dir auch raten.
Tja denk halt mal nach und lies die LuftPersV.
Nur eben lesen _und_ verstehen.
Auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen
ODER
auf Reisemotorseglern
ODER
auf einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk.
Mit anderen Worten: ein Flug auf einer Citation oder einer Pilatus Porter tut das nicht.
Ein UL oder TMG jedwelcher Art aber schon.
Du willst sicher auch ein ARC eines drei Monate alten Flugzeuges oder einen Fluglehrerflug 5 Monate nach der Scheinerteilung sehen...
Belchman schrieb:
Fakt wird sein, wie ich bereits schrieb keiner mit einer aktuellen Ultraleichtflugschein dürfte das fliegen,
Wenn es ein UL mit Turboprop geben sollte, darf man das auch mit einem UL-Schein fliegen. Da beisst weder die Maus noch Belchman einen Faden ab...
Erinnert mich irgendwie an Otto in ein Fisch namens Wanda...
Nordex schrieb:
Bezieht sich das "mit Kolbentriebwerk" auf alle aufgeführten Luftfahrzeuge
Nein. Definitiv nicht.
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