Evolution oder Revolution? - VL3 mit Turbine

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Abwarten bis es genaue Werte für den Flieger gibt. Dann wird sicher auch was zur Zelle gesagt. Merkwürdig ist das Kennzeichen WJMB01 ist eigentlich eine US Registrierung, der Flieger wurde aber in Frankreich erprobt. Sagt das schon etwas über den angestrebten Markt aus?

  • Belchman schrieb:
    das Kennzeichen WJMB01 ist eigentlich eine US Registrierung,
    ähm, nö.

  • @Steffen_E dann erklär doch mal.

    Denn es ist eine non ICAO Kennung und die USA hatten 1912 neben dem N auch noch K und W bekommen. Und soweit ich weiß wurde weder in Paris 1919 oder Washington 1927 das W anders vergeben. 

  • Belchman schrieb:
    dann erklär doch mal.
    Ach Belchman,

    Nur weil auf einem Rumpf ein paar Buchstaben stehen, ist das noch lange kein Kennzeichen. Was die USA 1912 als Kennzeichen verwendet haben, ist doch auch total uninteressant, aber Hauptsache Du hast mal wieder irgendein Fakt ausgegraben, das man am besten kaum überprüfen kann.

    Ein US-Kennzeichen nach 1949 ist jedenfalls ein N ohne folgenden Trennungsstrich mit bis zu fünf folgenden Zeichen, bei denen nur die letzten beiden Buchstaben sein dürfen.

    Somit würde - selbst wenn es eine tolle vergrabene Regel für ein W gäbe, das Kennzeichen auch im weiteren nicht im mindesten den Regeln folgen.

    Sie haben also entweder eine Sonderregel bekommen - die dann aber genauso gut in Frankreich durch entfall des F- sein könnte, oder sie haben ein Eintragungsland dass keine Rumpfkennzeichen verlangt, oder sie haben schlicht und einfach was weggelassen weil sie da Bock drauf hatten und sitzen den Anschiss dafür aus.

    Flagge fehlt ja auch, so what?

    Jedenfalls ist es völlig unmöglich daraus irgendetwas über einen Zielmarkt, ein Produktionsland oder die Art der Frühstücksflocken des Konstrukteurs zu schliessen.

  • Schaut mir schwer nach Technologiestudie für Messe aus um im Gespräch zu bleiben.

    Nach meinem Verständnis is ein nicht zertifiziertes UL als Basis für ein Turbinenflugzeug völlig sinnfrei, weil sich eine sinnvolle Flughöhe einfach mit UL nicht vertragen.

    Somit super Messegag für Presse u Besucher.

  • Die Kennung wurde auf dem Flieger schon in 2019 in Frankreich für die Vorstellung des 915 verwendet. 

    Wegen mir können die in die Zwiebel noch einen Raketenantrieb einbauen, für die meisten Käufer eines ULs ist diese Preisklasse völlig uninteressant. 

  • Eldim schrieb:
    Schaut mir schwer nach Technologiestudie für Messe aus um im Gespräch zu bleiben.
    Entweder das, oder die Jungs dort sehen etwas weiter über den Tellerand und haben ein nachhaltiges Geschäftsfeld im Auge.

    Ich vermute letzteres.


    Chris

  • Eldim schrieb:
    Nach meinem Verständnis is ein nicht zertifiziertes UL als Basis für ein Turbinenflugzeug völlig sinnfrei, weil sich eine sinnvolle Flughöhe einfach mit UL nicht vertragen.
    Für Deutschland als UL hast Du sicherlich Recht, aber für einen Markt der das fliegen lassen kann (in beschränkter Sonderklasse, als Spezialgerät oder auch als LSA mit Special condition) ist das doch sicher interessant.

    Es gibt ja auch Impulse mit Turbine und es gibt Zlin Savage mit Turbine und gab eine Wilga mit Turbine.

    Alles nicht wirklich sinnvoll, aber ein klarer Fall von "weil man es kann..."

    Übrigens: wenn man das Thema "ULs sind Flugzeuge mit Kolbenmotor" ausdehnt, dürften auch Wankelmotore und Elektromotore nicht in ULs benutzt werden. Warum sollte man da nicht auch auf Turbinen ausweiten?

  • Die Kennung ist ein von der französischen Behörde (DGAC/DSAC) erteiltes Flugversuchskennzeichen z.B. auf Basis einer Carte d′ Identification Constructeur ULM. Die beginnen immer mit W und dann (sofern noch nicht vergeben) vom Betreiber gewählte Buchstaben- Zahlenkombination. Eine Länderkennung (F-Wxxx) darf interessanterweise nicht vorangestellt werden.

  • Steffen_E schrieb:
    Übrigens: wenn man das Thema "ULs sind Flugzeuge mit Kolbenmotor" ausdehnt, dürften auch Wankelmotore und Elektromotore nicht in ULs benutzt werden. Warum sollte man da nicht auch auf Turbinen ausweiten?
    Wankelmotor = Rotationskolbenmotor von daher liegst du damit leider daneben

    Elektromotor ja ist insofern richtig denn die Regelung sagt ja eindeutig 

    (2) Für die Aufrechterhaltung einer Klassenberechtigung hat der Pilot ab dem Zeitpunkt des Ablaufens eines Zeitraums von zwei Jahren nach Erteilung der Berechtigung die Erfüllung folgender Voraussetzungen nachzuweisen:
    1.Für Inhaber einer Klassenberechtigung UL/A während der vergangenen 24 Monate 25 Stunden Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Motorseglern im Motorflug oder einmotorigen kolbengetriebenen Motorflugzeugen. 

    Aber das wird dann sicher irgendwann wie Automatik und Schaltwagenführerschein sein, man braucht zusätzliche Ausbildungsstunden. Einfach laut genug schreien dann sind sich da alle ganz schnell einig, denn es kann damit bürokratischer Aufwand betrieben und Geld verdient werden :))

    airman schrieb:
    Eine Länderkennung (F-Wxxx) darf interessanterweise nicht vorangestellt werden.

    Ich wusste nicht das die Franzosen nationale Versuchskennungen vergeben aber es macht Sinn wenn das rein national geregelt ist, keine F Kennung zu vergeben. 

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