Mr. Lucky schrieb:Wieso, was steht da? Ich habe keine Lizenz, und schaue mich gerade nach Flugschulen um. Schau mal gleich nach.
Bist Du Dir sicher, dass in Deinem Profil Deine Angabe unter "Lizenzen" stimmt?
P.S.: Sorry, fehler korrigiert. Muss die Vorauswahl gewesen sein.
sukram schrieb:Na ja Markus, das hast Du fein doziert. Ich unterstütze weitgehend Deine Thesen für und wider im Bezug Autopilot.
Eine ähnliche Entwicklung haben die ganzen Navigations-Apps, iPads und Smartphones im Cockpit gezeigt. Ich bin absolut nicht dagegen, aber sucht Euch mal Leute am Flugplatz, die zumindest als Backup-Methode anhand einer ICAO-Karte fliegen und das noch aus dem absoluten Eff-Eff beherrschen würden. Das sind erschreckend wenige.
Aber wiederholt sich hier nicht die immer wieder aufkommende Diskussion, die sich bei Neuerungen immer einstellt? Die Einen beklagen, dass das Handwerk (nicht nur beim Flugsport) zu einfach wird, dass die Aufmerksamkeit schwindet usw usw.
Manche lieben ihre nostalgisch umsäumte Welt und wehren sich gegen jede Veränderung. Andere wiederum sehen die Vorteile neuerer Technik und nutzen sie. Dass jede noch so vorteilhafte Veränderung auch Nachteile oder Einschränkungen mit sich bringt erleben wir doch täglich. Das ist mittlerweile eine Binsenweisheit. Beide sollen ihre Welt so leben, wie sie es möchten, aber auf keinen Fall ihre Ansicht dem anderen aufzwingen. Der Schafhirte braucht keine Moving Map, der Pilot schon.
Der Autopilot ist ein Sicherheitsfeature. Punkt.
Nicht für den Kirchturmflieger, aber sehr wohl für den Viel- und Reiseflieger. Und jeder sollte sich der Technik bedienen können, für den sie Vorteile bietet. Deswegen ist für mich das Verbot eines AP nicht sehr klug (BTW: ist das Verbot nicht durch unsachgemäße Übersetzung ins Deutsche entstanden? Statt "braucht es nicht" ist "darf nicht" übersetzt worden. Zumindest meine ich mich dunkel an so etwas zu erinnern).
Wir sollten nach vorne schauen und möglichst liberale Entscheidungen treffen, die der großen Bandbreite gerade in der UL-Scene gerecht werden. Und wir sollten schon gar keine technschen Möglichkeiten blockieren, die u.a. mehr Sicherheit mit sich bringen.
So haben wir Moving Maps, Rettungssysteme, Headsets mit ANR und elektronische Flugvorbereitung bekommen. Teilweise anfänglich gegen erheblichen Widerstand. Das Bessere setzt sich durch, und mal ehrlich: wer will auf diese Dinge grundsätzlich noch verzichten, nur um wie unsere Großväter kleine Hoppser zu machen anstatt diese wunderbare Welt in der Höhe wie in der Weite zu erkunden. Wer einmal durch die Alpen geflogen ist, wer einmal auf Elba gelandet ist, wer einmal mit den Wolken gespielt hat und sich den Gefühlen hingegeben hat, ohne alle 2 Minuten auf die Papierkarte zu schauen, der weiß was ich damit sagen will.
Glaubt Ihr, daß ein James Cook oder Charles Lindbergh solche Hilsmittel abgelehnt hätten, wenn sie zur Verfügung gestanden hätten?
Ich nicht.
Meine 2 Cent zu diesem Thema.
Gerd
Meine 3 Pfennig:
Ob jemand einen AP einbaut in sein UL, Trike, Moschi oder was auch immer ...
sollte ihm freigestellt sein + einfach nicht VERBOTEN sein.
Warum (in D) immer die ganze Verantwortung vom einzelnen Menschen (Piloten)
auslagern ... das konnten wir in den letzten Jahrzehnten wirklich toll. :(
In anderen Ländern wurde bereits soviel gezeigt wie es laufen kann, ohne erhöhte Sicherheits-Probleme, ohne
"Bevormundungen" mit wesentlich mehr EIGENVerantwortung ...
GSD geht es mit der "Ver-Europarisierung" da ( für uns ) in die richtige Richtung seit Jahren in vielen Bereichen ...
Es wurde bereits vieles besser ... also sollten wir weiter für mehr Freiheit und (Eigen)Verantwortung kämpfen.
Wer meint er will einen AP in sein (was auch immer bauen (lassen) ,sollte das tun DÜRFEN.
Wer das nicht meint ... muss das doch auch nicht machen.
Nur weil es (bei uns) so oft in den letzten Jahrzehnten "extrem eng gestrickt" wurde ,
heisst das nicht dass es besser oder anstrebsam wäre es beizubehalten.
Denn mal im Ernst, was spricht denn WIRKLICH dagegen in ein UL einen AP zu bauen wenn
die Kohle und das Mehrgewicht kein Problem darstellen ?
Ich fliege auch oft AP Maschinen und ich behaupte dadurch wird es auf keinen Fall "unsicherer" sondern die Entlastung überwiegt und ich für mich kann definitiv sagen die Sicherheit wächst MIT AP.
edhs schrieb:Nein!
Der Autopilot ist ein Sicherheitsfeature. Punkt.
(nicht für VFR Flüge, nach vielen hundert Stunden mit einem Autopiloten in der E-Klasse)
Nach einigen Hundert Stunden mit AP, kann ich nur beteuern "es ist ein Sicherheitsplus". Vielleicht solltest Du Dich mit einem modernen AP einmal beschäftigen. Alleine der Autolevel ist eine außerordentliches Sicherheitsplus. Aber manche laufen lieber der "guten alten Zeit" nach anstatt sich mit den aktuellen Verbesserungen auseinander zu setzen. Das finde ich auch gut so. Die Vielfältigkeit macht unser fliegen aus.
Überlassen wir es doch einfach dem einzelnen wie er damit umgehen möchte. Wenn jemand sich mit dem AP vernünftig auseinandergesetzt hat und diesen auch versteht ist es einfach ein Sicherheitsgewinn.
Ob mit oder ohne AP, beides hat seinen Reiz. Meiner subjektiven Meinung nach hat man aber mehr Zeit für Luftraumbeobachtungen, Wetterquercheck oder Karte studieren/Navidisplay hat man mit AP.
Vieles am Flieger kann sowohl ein Sicherheitsplus bedeuten oder das Gegenteil. Oder wegen mir ein Küchenmesser.
Es kommt darauf an, wie man es verwendet.
Chris
Glaube wir drehen uns im Kreis...
Die Verbände haben doch erkannt, dass es sich lohnt mal drauf zu schauen auf das Thema AP.
Jo Konrad hat im DULV Newsletter im Dezember wohl Stellung bezogen (Falls den wer hat würde ich mich über eine PN freuen)
Konsens besteht darin, dass ein AP mangels Definition und Beschreibung in LTF, Ausbildung (zumindest theoretisch, wie beim PPL) und Prüfung/Maintanance derzeit verboten ist in D-M...
Und das gibt dann auch quasi den Fahrplan vor was zu tun ist
That′s it....(haben wir gefühlt alle drei Seiten nochmal :-) )
Wie gesagt, ganz easy peasy schnell ist das nicht zu regeln aber machbar, insbesondere, wenn man die Kirche im Dorf lässt und das ganze einfach definiert für den Fall den wir brauchen:
VFR und max.2 Achsen - kein Gedöns wie TW Steuerung und Autoland
Nach einigen hundert Stunden mit AP älterer Bauart und Flügen in fast jedes mitteleuropäische Ausland kann ich nur denjenigen Recht geben, die sagen: Professionell eingerüsteter AP ist ein Sicherheitsplus. Allerdings sollte eine sachgerechte Einweisung davor liegen. Und das einhalten der Regeln VFR/IFR setze ich voraus.
Thomas
Mr. Lucky schrieb:Mein StB hatte dazu 2019 gesagt: das Transportmittel kann grundsätzlich vom (geschäftlich) Reisenden frei gewählt werden. Unabhängig davon sei ′Zeitersparnis, evtl. ersparte Übernachtung′ sowieso hilfreich, falls ein Betriebsprüfer je Zweifel anmelden sollte.
Ein Flugzeug könnte durchaus in begründeten Fällen als Verkehrsmittel anerkannt werden, bei Sportgeräten wie Inlineskates, Wasserski und UL wird das ein wenig anders gesehen.
"Ich chartere ein UL um damit mit einem wichtigen Lieferanten nach dem gemeinsamen Essen 1h in der Südpfalz herumzufliegen, um gute Stimmung für anzubahnende Geschäfte zu schaffen" wird ebenfalls als Geschäftsausgabe anerkannt werden, solange der geldwerte Vorteil versteuert wird. Regelmäßig kann die übliche Pauschalversteuerung beim Unternehmer angewendet werden.
Das gilt übrigens mit oder ohne Autopilot :-)
Damit der Post nicht ganz OT ist: vor paar Wochen hatte ich nach Freigabe ein Midfield Crossing an einem größeren Platz. Bin allein, mache Fotos.
Irgendwie kommt im Hintergrund so ein leichtes Rauschen auf. ich gucke auf den Fahrtmesser, noch nicht bei Vne, aber es wird schon Zeit zu ziehen! MIST.. nicht aufgepaßt, der Klassiker. Mit AP wäre das nicht passiert.
Also um OT zu bleiben: Laut BFH ist man frei in der Wahl des Verkehrsmittels, allerdings müssen die Reisekosten angemessen bzw. begründet sein. Ein Geschäftsführer, der stolze 500 Euro pro Flugstunde für seine eigene Kiste angesetzt hatte, und die Kosten hierfür auch nicht beim Arbeitgeber geltend gemacht hatte, bekommt im konkreten Fall wohl nur die Vergleichskosten von Auto oder Bahn erstattet: https://www.sbsdresden.de/allgemeine-informationen/berufliche-reisen-kosten-fuer-privatflugzeug-koennen-teilweise-absetzbar-sein/
Der BFH war wohl der Ansicht dass seine Wahl des Verkehrsmittels im privaten Bereich bestand, wenngleich die Reise beruflich veranlasst war. Wenn man den Flug aber begründen kann wird das vermutlich anders aus sehen, oder wenn man vernünftigere Kosten ansetzt. Von daher ist das UL vermutich eine bessere Wahl. Wenn man erste Klasse Bahn zum Volltarif und Taxi zum Bahnhof ansetzt wird man nicht all zu weit von den Betriebskosten eine UL landen, wie auch beim Flextarif Business im Lienienflieger. Und wenn man es mit Autofahren vergleich kann man mit dem Zeitvorteil argumentieren.
P.S.: Wer das (Un)Glück hat, seine Reisekosten mit dem Arbeitgeber nach Bundesreisekostengesetz abzurechnen, der kann pro geflogenem Kilometer stolze 20 Cent auch ohne dienstliche Begründung abrechnen (BRKG §5, Abs. 1). Ist jetzt nicht ganz kostendeckend. Wobei sich die Frage stellt ob man zumindest die vergleichbare Fahrstrecke eines PKW anrechnen kann, und vielleicht auch sinngemäß den Abs. 2 bei dienstlicher Begründung anwenden kann (gäbe dann 30 Cent pro Kilometer).
Aktuell sind 45 Besucher online, davon 1 Mitglied und 44 Gäste.