Chris_EDNC schrieb:Du meinst eine Versicherung kommt nicht damit durch, dass die von Dir unterschriebenen Versicherungsverträge beachtet werden?
Kämen die niemals mit durch vor Gericht.Die Versicherung müsste die Mangelwartung beweisen, nicht der Halter, dass korrekt gewartet wurde. Wir leben schliesslich nicht im Kongo.
Träum weiter...
Chris_EDNC schrieb:Der Klassiker "Liegt auf der Hand" ist kein Beleg sondern eine reine Deutung deinerseits...
Das liegt doch auf der Hand. Erst dadurch kam heraus, dass "TBO" überschritten war.
Die Betriebszeiten stehen im Bordbuch.
Sorry, aber Deine Sprüche sind sachlich und fachlich einfach nicht haltbar.
Steffen_E schrieb:Sie kommt nicht damit durch, die Beweislast umzukehren.
Du meinst eine Versicherung kommt nicht damit durch, dass die von Dir unterschriebenen Versicherungsverträge beachtet werden?
Steffen_E schrieb:Na und? Das hat per se nichts mit der Motorlaufzeit zu tun.
Die Betriebszeiten stehen im Bordbuch.
Bei meinem Bordbuch z.B. wurden nach Motortausch einfach weiter die Stunden akkumuliert. Auch der hobbs meter wurde nicht genullt. Sprich: Ohne Wartungsunterlagen ist es unmöglich, die Laufzeit des Motors nur anhand der Bordbücher oder hobbs meter zu ermitteln.
Achja, im UL muss kein Bordbuch geführt, geschweige denn mitgeführt werden, kann also ebenfalls zusammen mit den Wartungsunterlagen daheim liegen bleiben (sofern überhaupt vorhanden).
Chris
Chris_EDNC schrieb:Lies Deinen Vertrag.
Sie kommt nicht damit durch, die Beweislast umzukehren.
Solange Du das nicht tust, ist jede weitere Diskussion zwecklos...
Steffen_E schrieb:Habe ich.
Lies Deinen Vertrag.
Ausser heisser Luft kam bisher nichts von Dir...
Zusammengefasst:
- Die Gegenseite muss beweisen, dass ich meine Pflichten als Flugzeughalter nicht wahrgenommen habe. Das ist die Basis jeder weiteren Diskussion hier.
- Diesen Beweis kann sie ohne weiteres erbringen, wenn der Halter ihr das bescheinigt, z.B. in Form von Wartungsunterlagen, aus denen das hervorgeht (100 Std.-Kontrolle um 50 Stunden überzogen oder sowas).
- Wer diese Unterlagen "einfach so" der Gegenseite aushändigt, hat nichts verstanden.
- Bordbuch muss ich als Halter erst garnicht führen (ausser UL wird gewerblich genutzt). Aber auch wenn, lässt sich daraus keine Laufzeit des Motors sicher bestimmen (siehe mein Bordbuch, voriger Besitzer hatte Motor getauscht und Stunden einfach weitergezählt).
Chris
Chris_EDNC schrieb:Hi Chris!
- Die Gegenseite muss beweisen, dass ich meine Pflichten als Flugzeughalter nicht wahrgenommen habe. Das ist die Basis jeder weiteren Diskussion hier.
Das ist die Theorie. Die Praxis ist, dass die Versicherung dann einfach nichts macht.
Ich habe leider sogar einen Versicherungsfall erlebt, bei dem die Versicherung einfach nicht auf Briefe und später auf Schriftsätze des Anwalts reagiert hat. Spätestens dann trifft man sich vor Gericht.
Und das Gericht möchte dann leider all diese schönen Nachweise vorgelegt bekommen. Erschwerend kommt dazu, dass bei Gericht Laien und keine "Flugsympathisanten" sitzen. Jeder Versuch da etwas zurückzuhalten wird sofort gegen Dich ausgelegt. Wit hätten das Verfahren nicht gewonnen, wenn wir das Gericht nicht in der Sache überzeugt hätten. Die urteilenden "Laien" sind leider versucht, der auf den ersten Blick schlüssigen Argumentation der Versicherung zu folgen. Die sind ja Profis und wissen was sie tun.... Und ab hier wird's mühselig und kompliziert.
Grüße
Tom
Quax der Bruchpilot schrieb:Natürlich, denn das Gericht muss den Streit beilegen bzw entscheiden. Dazu braucht es die Fakten. Das ist doch unstrittig, dem widerspricht doch Chris garnicht.
Und das Gericht möchte dann leider all diese schönen Nachweise vorgelegt bekommen.
Chris will nur darauf hinweisen, dass man nicht ungefragt oder vorauseilend Daten preisgibt, die auch zum Nachteil benutzt werden können. Damit hat er ganz gewiß recht. Denn warum muß man keine Aussage vor Gericht machen, wenn man sich selbst belasten würde? Das ist eine Rechtsnorm die sich nicht ohne Grund herausgebildet hat.
Davon ist ganz sicher unbenommen, dass wir Piloten unsere Wartungen und Veränderungen korrekt durchführen und dokumentieren. Aus eigenem Interesse. Machen auch nicht alle, aber das müssen die mit sich selbst ausmachen und im Schadensfalle dann auch dafür geradestehen.
Gerd
Quax der Bruchpilot schrieb:Was überhaupt kein Problem ist! Die Nachweise existieren ja, nur zeige ich die nicht vor einem Prozess z.B. der Gegenpartei, wie Gerd schon ganz richtig erklärt hat.
Und das Gericht möchte dann leider all diese schönen Nachweise vorgelegt bekommen.
Chris
Aus den ganzen Beiträgen zu diesem Thema werd ich nicht ganz schlau, es geht nur hin und her.
Bezugnehmend auf das 912-Tuning-Thema folgendes, nur hypothetisch;
Ich hab ein UL mit einem 912. Motor hat keine nachvollziehbare Historie. Und ich bin Motorenbauer/instandsetzer mit langjähriger Erfahrung, allerdings ohne dazugehörender Firma.
Also zulege ich den Motor, mache Bestandsaufnahme, erneuere alle verschlissenen Komponenten und baue ihn wieder zusammen. So wie ich es mit jedem anderen Motor in den vielen Jahren gemacht habe. Zertifikat hab ich für meine Überholung natürlich keines, da in dieser Angelegenheit Privatmann.
Darf ich nun den Motor in meinem eigenen UL betreiben, rein privat natürlich? Was passiert wenn ich den Flieger verkaufe, auch nur zum privaten Gebrauch?
mfg
Hans Peter
Moin!
Dann hast Du einen Motor ohne Histotrie. Sonst nichts.
Du darfst ihn benutzen. Wenn Du "sachkundig" daran rumschraubst ist das erst mal Deine Sache. Es fliegen hunderte Motoren bei denen Loravia ( nach Rotax-Selbstverständniss) das Gleiche macht.
Im Falle eines Unfalls hilft es bei Gericht, wenn mann eine ordnungsgemäße Wartung nachweisen kann. Und wegen des Alters müssen wir jetzt nicht von Vorne anfangen.
Grüße
Tom
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