Ralle schrieb:Ich rede von deutschem Recht. Siehe auch angeführtes Urteil.
Das mag für die Schweiz stimmen, aber wir diskutieren hier ausdrücklich über deutsches Recht....
Quax der Bruchpilot schrieb:
Und jetzt???????
Quax der Bruchpilot schrieb:... muss ich wohl zur Kenntnis nehmen, dass man die LTF-UL getrost vergessen kann.
Und jetzt???????
Oder sich zumindest die "guten" Sachen, wie die LTF-UL 1 (höchstzulässige Abflugmasse), herauspicken darf.
Quax der Bruchpilot schrieb:Nö.Ralle schrieb:Hat das irgendwer (z.B. beim Nissan im Kibitz) in seinen Papieren stehen?
Der Antragsteller muss bei der Aufstellung der wesentlichen Angaben mindestens folgendes berücksichtigen:
...
12. Festlegung der Laufzeit- und Lebensdauerbefristungen (Auswechseln oder Überholung) von Teilen,
@ Ralle
Hallo Ralf! Ich würde das Ganze mal so sehen:
Als die Verbände die Verantwortung für die ULs übernommen haben, wollten sie genau die Bürokratie der "Echos" nicht. Es sollte ein einfaches Gegengewicht dazu sein. Und wenn wir mit unserer alten C42 in der Gegend herumöggeln ist das auch genau richtig so. So können normale Arbeitnehmer und Familienväter ein bischen von oben auf die Erde sehen. So weit, so gut.
Und dann kamen die Entwickler von Rotax, getrieben von der Finanzkraft einiger wohlhabenderMenschen, die die Luftsportgeräte für sich entdeckt haben, und bauten Hochleistungstriebwerke. Das hatte dann aber mal gar nichts mehr mit unserem alten Uli 1 zu tun. Natürlich würde ich auch jedem, der so ein filigranes turbogetriebenes Triebwerk an der Leistungsgrenze betreibt, empfehlen sich an die Erkenntnisse der Rotax-Konstrukteure zu halten.
Aber das hat nichts mit dem, was wir ursprünglich wollten, zu tun. Da haben sich im Zuge der fortschreitenden Entwicklung die Wege geteilt. Und das ist ja auch nicht schlimm. Jeder soll dürfen was ihm Spaß macht, und was er sich leisten kann. Aber die Wurzeln unserer UL-Fliegerei sollten wir nicht vergessen.
Vielleicht können wir uns ja darauf einigen. Im Übrigen schätze ich Deine Ratschläge sehr!
Grüße
Tom
Moin,
ist es nicht möglicherweise so, dass die zitierten Abschnitte der LTF-UL für die meisten aktuell zugelassenen ULs gar nicht relevant ist ?
Meine gute alte C22 ist jedenfalls nach den "Betriebstüchtigkeitsforderungen für Ultraleichtflugzeuge (BFU) des DAeC, Ausgabe 10/84" und den "Bauvorschriften für Ultraleichtflugzeuge BFU-95" zugelassen. Beim Kiebitz sind es auch die "Betriebstüchtigkeitsforderungen für Ultraleichtflugzeuge (BFU) des DAeC, Ausgabe 10/84", ggf ergänzt durch LTF-2003.
Eine neue Bauvorschrift wird ja nicht einfach durch ihr Erscheinen allen bereits fliegenden Maschinen übergestülpt.
Es gälte also, einmal herauszufinden, was zu diesem Thema in den älteren Vorschriften steht.
Viele Grüße & allseits ein gutes neues Jahr !
Leo
Veterano schrieb:... endlich !!!!
Meine gute alte C22 ist jedenfalls nach den "Betriebstüchtigkeitsforderungen für Ultraleichtflugzeuge (BFU) des DAeC, Ausgabe 10/84" und den "Bauvorschriften für Ultraleichtflugzeuge BFU-95" zugelassen.
Ralle schrieb:Ralle, Du liegst einfach mit Deiner Einschätzung falsch, dass eine TBO des Motors mit einer Laufzeit/Lebensdauer gemäß LTF-UL zu tun hat.LTF-UL 1521 sind nicht Betriebszeitengrenzen, sondern Betriebswerte (Temperaturen, Drehzahlen, Ladedrücke, ...)
Ich hoffe, dass es mir gelungen ist, Euch etwas aufzuscheuchen und vielleicht den Einen oder Anderen zum Überdenken seiner (Motor)Wartung zu veranlassen und evtl. ein IHP für seinen Flieger zu etablieren.
LTF-UL 1529 spricht von Zerrüttung wie zB Wöhlerkurven. Nicht von Betriebszeiten von Glühbirnen, Hauptreifenmänteln und Motoren.
Eine TBO ist einfach was anderes.
Das ist bei CS22 und 23 nicht ein bischen anders.
Ein IHP ist trotzdem eine gute Sache
Chris_EDNC schrieb:
Achja, diesen unnötigen Prozess hätte man vermeiden können, wenn die Versicherung keinen Zugang zu den Wartungsunterlagen gehabt hätte...
Du kannst das noch öfter schreiben, es bleibt trotzdem Unsinn.
Der Prozess hatte nichts und gar nicht damit zu tun, ob jemand freiwillig irgendwas abgegeben hätte.
Die Versicherung bekommt IMMER Zugang zu diesen Unterlagen, wenn sie es will.
Steffen_E schrieb:Wie denn? Per Hausdurchsuchung? Beugehaft? Folter? :)
Die Versicherung bekommt IMMER Zugang zu diesen Unterlagen, wenn sie es will.
Chris
Chris_EDNC schrieb:Keine Unterlagen, keine Kaskoabwicklung.
Wie denn? Per Hausdurchsuchung? Beugehaft? Folter? :)
Kannste vergessen, kommt die niemals dran.
Allein schon für die Erstellung des Schadensgutachtens.
Gibt es keine Unterlagen, ist die Annahme der Mangelwartung gegeben und wird zu Grunde gelegt.
Schau einfach mal in einen Versicherungsvertrag, was da so drinsteht.
Aber Du kannst ja gerne mal belegen, warum der Prozess nur durch _freiwillige_ Abgabe der Unterlagen entstand.
Solange Du das nicht machst musst Du damit leben, dass ich Deinen Behauptungen widerspreche, sie sind nämlich unbelegt.
Steffen_E schrieb:Dann bekommen sie halt einen Wisch, in dem ich die entspr. Wartung bestätige.
Keine Unterlagen, keine Kaskoabwicklung.
Steffen_E schrieb:Kämen die niemals mit durch vor Gericht.
Gibt es keine Unterlagen, ist die Annahme der Mangelwartung gegeben und wird zu Grunde gelegt.
Die Versicherung müsste die Mangelwartung beweisen, nicht der Halter, dass korrekt gewartet wurde. Wir leben schliesslich nicht im Kongo.
Steffen_E schrieb:
Aber Du kannst ja gerne mal belegen, warum der Prozess nur durch _freiwillige_ Abgabe der Unterlagen entstand.
Das liegt doch auf der Hand. Erst dadurch kam heraus, dass "TBO" überschritten war.
Chris
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