Steffen_E schrieb:Auch hier wieder Mike Busch: Schleichende Schäden an Wellen und Lagern erkennst du gut über die Ölanalyse, denn hier werden Anreicherungen spezifischer Metalle sichtbar, also zum Beispiel Lagerprobleme. Macht man das regelmäßig beim Ölwechsel (typischerweise alle 50 Std. oder jährlich, wenn keine 50 Std. geflogen wurden), bekommst du ein klares Bild, wenn plötzlich irgendein Wert abrauscht. Und kannst rechtzeitig reagieren. Haben diese Teile größere Probleme merkst du es sowieso ohne Hilfsmittel...
aber wie kann ich den Zustand von Kurbelwelle und Pleuel bewerten? Sonstige Teile, die ich nicht sichten und bemessen kann?
Steffen_E schrieb:Sehe ich genauso.
Ich finde diese Fragen auch schon lange vor Annäherung an die TBO interessant, aber im vollen technischen Ernst: eine rein Zeit und betriebszeitabhängige Stilllegung ist doch Quatsch. Würdest Du mit Deinem Auto doch auch nicht machen.
Kritisch finde ich nur, wenn mit einem 3000 Std. Rotax OHNE diese regelmäßigen Kontrollen weitergeflogen wird, nach dem Motto, die halten ewig....
Steffen_E schrieb:Richtig. Aber wie schnell passiert es, dass etwas nicht 100% korrekt erledigt wurde?
Was das Wegschliessen von Unterlagen betrifft, ist das ziemlicher Unsinn. Rechtliche Folgen haben die Unterlagen nur, wenn sie nachweislich mangelhaften Umgang belegen.
Und andererseits was bringt es an Vorteil, wenn doch alles 100% korrekt war? Keinen.
Es ist also ein vollkommen unnötiges Risiko ohne jeden Nutzen.
Chris
Tarutino schrieb:... da bin ich völlig bei Dir aber....
Auch hier wieder Mike Busch: Schleichende Schäden ....
Ralle schrieb:Das ist leider die Problemlage. In meinem Fach (Gesundheitshandwerk) sind wir gesetzlich verpflichtet, uns regelmäßig Fort- und weiterzubilden, egal ob Meister oder Ingenieur. Ist das in den deutschen Werften auch so? Keine Ahnung. Busch kritisiert an dieser Stelle die amerikanischen Verhältnisse, dort gibt es weite Täler der Unwissenden, so scheint es.Tarutino schrieb:... da bin ich völlig bei Dir aber....
Auch hier wieder Mike Busch: Schleichende Schäden ....
wer ist denn in der Lage, die auftretenden Kleinigkeiten richtig zu deuten. Das ist eine Handvoll Spezialisten.
Schau Dich auf dem Flugplatz um, was für technische Fragen gestellt werden und welche Antworten es von den Leuten gibt, die "Ahnung" haben.
Ich habe selbst von LTB′s auf den Lehrgängen Fragen vernommen, wo sich mir die Nackenhaare aufgestellt haben.
Wärest Du mit deiner Sachkenntnis nicht der richtige Mann für die Interpretation von Befunden wie Ölanalyse, Boroskopie, etc? Ich gehe davon aus, dass solche Untersuchungen zum kleinen Einmaleins bei Rotax gehören dürften. Wäre doch noch mal ein nettes Nebengeschäft ;o) Vorlage: link
Ich mache das z.B. mit denen hinter dem Link. Mein Motor ist 21 Jahre (17 Jahre quasi rumgestanden, seit 4 Jahren unter Feuer) und zum Glück nach Datenlage kerngesund. Von denen bekommst Du dann auch die Analyse deiner Daten.
Ralle schrieb:Zur Eigenverantwortung im UL Bereich gehört natürlich auch die Fähigkeit zur Einschätzung der eigenen Fähigkeiten. Ich selbst habe mich von Anbeginn meiner Zeitrechnung mit Technik die lärmt und stinkt begeistert auseinandergesetzt, kann jeden Moped und Alfa Motor zerlegen und wieder zusammensetzen, aber an die relevanten Teile meines ULs lasse ich nur Leute, die es wirklich können, oder lasse sie dabei zuschauen und mich kontrollieren. Learning by doing.
Trotzdem meine ich, dass man (hier) mit Piloten nachsichtig sein sollte.
Manche haben halt keine Vorstellung davon, was zwischen Gashebel und Vorwärtsbewegung passiert.
Und für die (und alle Anderen) gibt es Wartungsvorschriften mit allem PiPaPo. Bei denen sollte es nix mit "on condition" geben.
Wenn also die Wartungsvorhaben ggfs. in Abstimmung mit einer kompetenten Werft stattfinden und diese das auch prüft und absegnet, sehe ich an dieser Stelle keine Probleme.
Wärest Du mit deiner Sachkenntnis nicht der richtige Mann für ...
weiterer Vorschlag: Schreiben des entsprechenden Buches für die "Nicht-Wissenden" !?
Steffen_E schrieb:Naja, so kenne ich das auch,...nur wenn man Ralle′s Frage liest geht es ja im die rechtliche Herleitung.
Es ist rechtlich eindeutig, dass on condition betrieben werden darf. Bevorzugt definiert man die condition, nicht nur für aussenstehende, sondern für sich selbst.
Andererseits:
Ralle schrieb:....würde ich mich Fragen, auf welcher Grundlage dann ein Prüfer ein UL mit TW h größér TBO frei gibt?
In den Kennblättern des DULV ist zu lesen:
"2. Anweisungen für Instandhaltung und Nachprüfung:
Entsprechend dem Handbuch des Musters, sowie eine jährliche Nachprüfpflicht."
und in den Kennblättern des DAEC (hier C42):
"IV: Betriebsanweisungen - Ergänzungen - Beschränkungen
- Flug- und Betreibshandbuch C42-Serie ab ...."
Oder kurz: Ich glaube die Frage ist noch nicht beantwortet :-)
francop schrieb:... und schon sind wir wieder bei dem Dilemma, wie denn die Gesetzestexte und Vorschriften zu verstehen sind.
... Ich glaube die Frage ist noch nicht beantwortet :-)
...würde ich mich Fragen, auf welcher Grundlage dann ein Prüfer ein UL mit TW h größér TBO frei gibt?
Dazu empfehle ich auch diesen Artikel ab Seite 12 zu lesen.
Besonder interressant finde ich dort auch den Satz:
"Für die Einhaltung der Vorschriften zur Instandhaltung und Einhaltung der Betriebsgrenzen ist der Halter für sein UL eigenverantwortlich."
Das bedeutet ja nach meiner Meinung, dass ein Luftsportgeräteführer seine Wartungen etc. nicht nach seinen eigenen Vorstellungen durchführen darf, sondern nach den Anweisungen wie sie im Flughandbuch stehen.
.... und wenn wir den Faden mal weiter verfolgen, ist das triebwerk laut der im Wartungshandbuch des Herstellers nach XXX Stunden grundzuüberholen.
@Chris: ich kenne ja Deine Auffassung und simme in vielen Punkten aus rein technischer Sicht mit Dir überein, aber wir diskutieren ja hier nicht über Schweizer Bestimmungen und nicht über in F zugelassene Flieger ;-)
Stellt sich mir die Frage, warum z.B. eine PA28, die bei uns am Platz steht, Bj 77 und 2150 Std. auf dem ersten Motor(!) on condition weiter geflogen werden darf. Nach welchem Regelwerk ist das erlaubt (ist es ja wohl) und weshalb und nach welchem Regelwerk sollten bei UL strengere Maßstäbe gelten? Wäre das so, wären wohl sehr viele ULs gerade nicht lufttüchtig....
Ich glaube, hier brauchen wir die Einschätzung eines sachkompetenten Anwalts oder entsprechende Urteile aus der Vergangenheit. Sonst rätseln wir ewig.
Wird gerade auch im PuF-Forum diskutiert. Auszug daraus:
"Im ROTAX Wartungshandbuch sind im Kapitel 4 keine "Airworthiness Limitations" angeführt."
Schon - aber in Chapter 4 steht auch:
"Continued
Airworthiness: Scheduled inspections of the engine including replacement and overhaul of defined
components are required in order to ensure Continued Airworthiness of ROTAX® aircraft
engines."
...
"Maintenance checks and replacement of defined components are required on this
engine! These procedures are described in chapter 05 and are required by the
authorities in order to ensure Continued Airworthiness!
See Chapter 05-00-00 Maintenance."
Ist wohl ein Trick von Rotax. Von der EASA sind jedenfalls keine AWL genehmigt, und Chp 5 ist "empfohlen", unabhängig vom Vokabular (muss, soll, etc.).
Zitat Ende.
Chris
Tarutino schrieb:Moin!
Ich glaube, hier brauchen wir die Einschätzung eines sachkompetenten Anwalts oder entsprechende Urteile aus der Vergangenheit. Sonst rätseln wir ewig.
Das gibt es doch alles schon. Wir haben diesen Prozess geführt. Vertreten hat uns Rechtsanwalt Vito Baeumer, damals beim DULV.
Es wurde gerichtlich festgestellt, dass "Echos" on condition nach Ablauf der TBO geflogen werden. Dann kann man es beim Luftsportgerät nicht restriktiver sehen. Außerdem wurde festgestellt, dass es gar keine TBO gibt.
Ich kann das Aktenzeichen nicht mehr finden, denn das ist schon einige Jahre her. Aber wie gesagt, wir haben den Prozess geführt, und DULV und Aeroclub sind wegen der grundsätzlichen Bedeutung als Nebenkläger beigetreten.
Tom
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