Luftsportgeräteführer schrieb:Kann ich so nicht bestätigen... als ich noch Inhaber von bzf-online.com war, konnte ich hier gut mit potentiellen Kunden kommunizieren. Ist halt wie immer eine Frage, wie man sich dabei anstellt ;-)
Ich würde als Unternehmer in einem Forum wie diesem prinzipiell nichts veröffentlichen.
WhatTheHeck schrieb:...so sehe ich das auch, doch wenn man im Glashaus sitzt, sollte man nicht mit Steinen um sich werfen.
Ist halt wie immer eine Frage, wie man sich dabei anstellt ;-)
Hmmm..... Übersetzungsfehler.....
Da fällt mir doch was ein.
Hat sich eigentlich schon mal jemand ernsthaft juristisch mit der Frage nach deutschsprachigen Handbüchern, und speziell mit sicherheitsrelevanten Service-Vorgaben beschäftigt?
Ich hab ja gerade wieder einen Schwung Rotax-Mitteilungen bekommen. Da ich sie nicht verstehe, fühle ich mich nur begrenzt angesprochen. Wenn man nach Verbraucherrechten googelt findet man z.B. sowas:
https://www.it-recht-kanzlei.de/bedienungsanleitung-deutsche-sprache-produkte.html
Sollte, wenn schon eine simple Gebrauchsanweisung zwingend in deutscher Sprache vorhanden sein muss, nicht auch eine lebensbedrohende Wartungsvorschrift verständlich sein?
Haben wir hier keinen Rechtsanwalt der das mal ausfechten kann? Ich würde es ja gerne tun, aber der mögliche Streitwert und die daraus resultierenden Anwaltshonorare übersteigen wohl meine finanziellen Möglichkeiten.
Tom
Ich bin kein Jurist, würde aber meinen, dass das auf ein Einzelteil eines kompletten Produkts nicht zutrifft. Für Deine Kaffeemaschine wirst Du auch kaum eine deutschsprachige Anleitung für irgendein verbautes Einzelteil finden.
Für das Gesamtprodukt "Flugzeug" muss und wird es eine deutsche "Anleitung" geben.
Ich finde es auch äusserst schade, dass es keine deutschen Mitteilungen von Rotax mehr gibt, aber das muss man hinnehmen, leider.
Chris
@Chris
Ja, aber ich kaufe beim Franz kein Flugzeug, sondern einen Motor.
Und wenn Rotax über ein Bulletin den Betrieb verbietet, könnte ich mir schon vorstellen, das das in einer örtlichen Amtssprache und nicht in Altägypisch oder englisch erfolgen sollte.
Vielleich muss das nur mal jemand ausfechten. Möglicherweise wäre das ja ein Crowdfunding-Projekt (schon wieder so ein dämliches Wort). Ein par Euros wäre mir das schon aus Prinzip wert.
Tom
Quax der Bruchpilot schrieb:So wie man für ein Auto einen Motor kaufen kann, ja. Wenn Du bei VW einen Motor kaufst, bekommst Du auch keine BA und Service Bulletins in Deiner Landessprache.
Ja, aber ich kaufe beim Franz kein Flugzeug, sondern einen Motor.
Ein Motor ist ein unvollständiges Produkt, was erst noch integriert werden muss. Insofern greift von Dir oben genannte Pflicht des Herstellers eines fertigen Produkts, was in den Handel kommt, hier nicht.
Chris
Moin!
OK, aber müsste nach dieser Logik dann nicht jeder Flugzeughersteller in D (bzw. offizieller Händler) ein deutsches Handbuch und deutsche Anweisungen rausgeben?
Tom
Wenn ein deutscher Autohersteller in einem anderen Land aus Sicherheitsgründen einen Rückruf startet, wird das wohl nicht in deutscher Sprache geschehen, sondern in der Sprache des jeweiligen Landes.
So sehe ich das auch bei ROTAX. Es handelt sich ja oft um sicherheitsrelevante Bekanntmachungen und nicht jeder Kunde beherscht die englische Sprache.
Ich glaube einfach, daß hier Übersetzunskosten gespart werden sollten und um auch evtl. Übersetzungsfehlern vorzubeugen, welche Ansprüche nach sich ziehen könnten.
Unsere Debatten darüber bringen leider nichts. Hier würde nur eine Klage Klarheit schaffen, was Quax ja bereits angesprochen hat. Es ist leider so, daß jeder das macht, was für ihn am Einträglichsten ist, so lange man es duldet!
Bauscher schrieb:Die Dokumentationen von Triebwerksherstellen sind nicht für Endverbraucher bestimmt, sondern für die Einbauer Derselben (Luftfahrzeughersteller) und für vom LFZ-Hersteller oder Triebwerkshersteller geschultes Wartungspersonal.
Wenn ein deutscher Autohersteller in einem anderen Land aus Sicherheitsgründen einen Rückruf startet, wird das wohl nicht in deutscher Sprache geschehen, sondern in der Sprache des jeweiligen Landes.
Wenn dann die Luftfahrzeughersteller keine Informationen an die Endverbraucher (Halter der Luftfahrzeuge) herausgeben, sollte man die vielleicht mal fragen.
.... und dabei spielt es rechtlich wohl keine Rolle, ob der LFZ-Hersteller Airbus, Boing, Pipistrel oder Comco heist...
Quax der Bruchpilot schrieb:Unbedingt. Das Flughandbuch muss in deutscher Sprache mit dem Flugzeug geliefert werden, wenn es in D in Verkehr gebracht wird.
OK, aber müsste nach dieser Logik dann nicht jeder Flugzeughersteller in D (bzw. offizieller Händler) ein deutsches Handbuch und deutsche Anweisungen rausgeben?
Bauscher schrieb:Diese Nachrichten muss der Hersteller des Flugzeuges bzw. Musterbetreuer an die Endkunden weitergeben.Wenn ein deutscher Autohersteller in einem anderen Land aus Sicherheitsgründen einen Rückruf startet, wird das wohl nicht in deutscher Sprache geschehen, sondern in der Sprache des jeweiligen Landes.
So sehe ich das auch bei ROTAX. Es handelt sich ja oft um sicherheitsrelevante Bekanntmachungen und nicht jeder Kunde beherscht die englische Sprache.
Chris
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