Oliver_K schrieb:Details habe ich leider nicht, die Maschine wurde wohl auf 600kg aufgelastet und da gab es eben die Probleme aufgrund der fehlenden Rundinstrumente.
Wer macht da Stress und auf welchem Teil der Bauvorschrift bezieht sich das Verbot oder die Vorschrift?
Ob das bei den einzelnen Verbänden unterschiedlich gehandhabt wird kann ich nicht sagen.
Gruß
Hoppsing
Oliver_K schrieb:Wo findet man die korrekte Vorgehensweise was bei einer Avionik Nachrüstung zu tun ist? Wer muss die Änderung prüfen?
Da hast Du was falsch verstanden. Du kannst auch andere einbauen. Du musst nur sicherstellen das sich die Abweichungen innerhalb der Bauvorschrift definierten Toleranzen bewegen. Dafür gibt es ein Messflugverfahren. Keine große Sache.
Timbair schrieb:Das ist Sache des Prüfers.
Wer muss die Änderung prüfen?
Du musst ihm halt halbwegs solide belegen, dass die neue Instrumentierung korrekt anzeigt, zumindest in den Instrumenten der Mindestausrüstung. Wobei die korrekte Anzeige ja (nahezu) nicht vom Instrument abhängt, sondern von der Qualität der Druckabnahmen.
Alternativ lässt man die pneumatischen Instrumente der Mindestausrüstung als Backup drin, was bei manchen Instrumentierungslösungen durchaus sinnvoll ist.
Ich benutze zB mein EFIS nahezu ausschliesslich als EMS und möchte die Motor-Anzeigen nicht verkleinern um Fahrtmesser, Höhenmesser daneben darzustellen.
Daher sind Fahrt, Höhe und Vario noch in pneumatischen Uhren...
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