Instandhaltungsprogramm (IHP) für ULs

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Hier noch mal die Situation etwas anders erläutert:

    Seit 2013 sind alle Halter gesetzlich verpflichtet das IHP zu erstellen. Der Halter!

    Weil Niemand genau wußte (?) wie das zu handhaben ist, haben alle, auch die Verbände, den Kopf in den Sand gesteckt.

    Im Rahmen der Ermittlungen zu dem Unfall (3 Tote) diese Jahr, bei dem die Maschine komplett verbrannt wurde, wurde der DULV gefragt, ob er das IHP (bzw Kopie) für diesen Flieger in der Akte hat. Was er verneinen mußte. (Meine Vermutung: Es geht um Schadensersatzforderungen)

    Der DULV bietet jetzt den SERVICE an, eine Kopie des IHP in seine Akte zu jedem Flieger zu nehmen. Damit soll der Nachweis, dass der Halter zu dem Flieger ein IHP hat, erleichtert werden. Es ist der Nachweis, dass der Halter der gesetzlichen Vorschrift entsprochen hat. Das IHP wird nicht vom DULV genehmigt oder abgezeichnet oder was auch immer. Das wurde unsprünglich in der Email von DULV falsch dargestellt oder missverstanden.

    Der DULV hat sich gedacht, das die Erhebung von 15,- € für diesen SERVICE angemessen ist. Es gab da aber einen riesigen Aufschrei von den "mittellosen" Haltern. Deshalb verzichtet der DULV jetzt auf die 15,- €.

    Der Halter ist nicht verpflichtet sein IHP an den DULV zu senden. Wenn was passiert, und das IHP ist nicht auf zu finden, ist der Halter (oder die Erben?) eben selbst schuld wenn Schadensersatzforderungen mit entsprechender Begründung auf sie zu kommen.

  • blaufranky schrieb:
    Merkt Ihr was?
    Nö, versteh ich nicht.

    Das IHP ist in der Lebenslaufakte, habe ich noch nie woanders gesehen.
    Im Flugzeug führe ich das Flughandbuch und Bordbuch mit, sonst nix.

    ich nehme es zur Hand wenn ich wissen will wie die Wartung durchzuführen ist oder um zu dokumentieren, dass ich eine artgerechte Wartung gemacht habe.

    Warum der DULV jetzt erst so drauf abfährt weiss ich nicht, aber typischerweise passiert sowas weil es Unfälle gab, bei denen die Prozesse bzw. die Dokumentation fragwürdig ist.

    Kann man jetzt gut und schlecht finden.

    Ich finde es als Techniker eigentlich ziemlich gut wenn es eine klare und deutliche Beschreibung der durchzuführenden Wartung gibt. Ich freu mich ja auch, wenn die Anzugsmomente im Wartungshandbuch stehen und ich mir nichts ausdenken muss.

    Als Flugzeugbesitzer finde ich es natürlich auch etwas lästig, weil ich das Papier erstmal erstellen muss.
    Aber mal ehrlich, da habe ich bisher bei keinem Flugzeug mehr als 2 Stunden gebraucht und das auch nur beim ersten Handbuch für diese Flugzeugklasse (Segelflug, Klappi, UL). Das nächste geht dann unter einer Stunde.

    Aber denkt auch mal daran, wie viel sich ein Flugzeug besser verkaufen lässt, wenn es so gut dokumentiert ist.

  • Ich empfehle auf keinen Fall irgend etwas zu hinterlegen. Auch Flugbücher und sonstiges niemals bei Unfall in die Hände Dritter. Auch Navi und sonstige mitprotokollierende Geräte sofort eigen sicherstellen.  ADSB ist da leider auch  so eine Sache die kontraproduktiv sein kann. 

    Der einzige mit dem man spricht und der die Daten erhält ist der eigene, hoffentlich sachkundige Rechtsanwalt und sonst niemand. 

    Man schaufelt sich sein eigenes Grab. 

    Diese ganze Gefühlsdusselei und gut gemeinter Service ist Mist. Die Welt ist nicht so nett, die ist brutal wenns ums Geld geht.   

    Da freut sich jeder gegnerische Anwalt und der Richter gibt dafür keinen Rabatt . 

    Wer Pech hat steht dann vor dem Ruin und hat noch 15 Euro bezahlt. 

    Wie blöd wird man denn noch gehalten.

    QDM 

  • wenn der DULV eingereichte IHP′s auf Plausibilität prüfen und genehmigen würde, wären 15,--Eur oder auch wesentlich mehr, ein angemessener Betrag, der dem Halter dient.

    Ein verbranntes, nicht auffindbares IHP kann den Erben nicht schaden.

    Eine beim DULV abgelegte Kopie, die im konstruierten Schadensfall dann zum ersten Mal richtig hart geprüft wird, gibt auf jeden Fall Ärger.

    So, aber nun verabschiede ich mich aus dem Thema. Der DULV hat sich mit dem Vorgang keinen Gefallen getan. Aber vielleicht passt der DULV den Vorgang ja noch so an, dass seinen Mitgliedern wirklich gedient ist.

  • Steffen_E schrieb:
    Das IHP ist in der Lebenslaufakte, habe ich noch nie woanders gesehen.
    Im Flugzeug führe ich das Flughandbuch und Bordbuch mit, sonst nix.
    Ich meine Nichts Anderes ... Wenn das IHP da ist wo es hingehört, wieso sollte es dann verbrennen? 

    Und wieso sollte man wegen der "Verbrennungsgefahr" eine Kopie bei offiziellen Stellen hinterlegen, wenn diese Stellen keine zusätzliche Prüfung durchführen?

    Aber nun wirklich Ende-und-Aus. Super Thema.

  • blaufranky schrieb:

    Wenn ich das original Wartungshandbuch des betreffenden Flieger verwende und dieses dann auf Rotax verweist, habe ich wenig Arbeit und die Verantwortung für den Inhalt der Wartungsvorgaben bleibt bei denen, die sich halbwegs auskennen und die Vorgaben auch verantworten können / müssen.

    Wenn ich meine, ich kann das besser und schreibe ein eigenes IHP, dann sind alle Anderen aus dem Schneider und mich hat man am Wickel, wenn ich doch nicht so schlau war.

    Der DULV und DAeC hängen in der Verantwortungskette mit drin und freuen sich über jeden, der die Verbände mit einem eigenen IHP entlastet ... ist nachvollziehbar, dass man dort eigene IHP′s super findet und die Dokumente auch gerne ablegt.

    Darum geht es. Verantwortlichkeit zuweisen und delegieren, mit möglichst wenig Arbeit für die Verantwortlichen. Bei einem Unfall nur noch in den Akten nachsehen ..... und der Schuldige ist gefunden, der Weg für Strafgebühren frei und die Versicherung kann sich von Zahlungen freihalten.

    Wir alle sind verantwortlich für den Zustand des Fluggerätes wenn wir an den Start rollen, und natürlich dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind (Lizenzen, Genehmigungen etc). Jetzt kommt eben noch eine weitere Vorschrift dazu und damit zieht sich der Knebel wieder ein wenig mehr zusammen.

    Natürlich ist eine vernünftige Wartung eines Flugerätes sinnvoll. Aber ich warne davor freiwillig noch weitere Dokumente öffentlich aufzulegen. Sie dienen nicht unserer Sicherheit sondern unserer Überwachung. Wartung, die zwar durchgeführt aber nicht dokumentiert ist gilt dann als nicht gemacht, mit allen Folgen für den Halter.

    Ich würde die Wartungsintervalle für mich dokumentieren, aber ich würde diese Unterlagen so weit es geht für mich behalten. Alles andere ist zu meinem Nachteil.

    Gerd

  • edhs schrieb:
    Darum geht es. Verantwortlichkeit zuweisen und delegieren, mit möglichst wenig Arbeit für die Verantwortlichen. Bei einem Unfall nur noch in den Akten nachsehen ..... und der Schuldige ist gefunden, der Weg für Strafgebühren frei und die Versicherung kann sich von Zahlungen freihalten.
    Sorry, aber das ist vollständiger und populistischer Blödsinn.
  • Steffen_E schrieb:
    populistischer Blödsinn
    Du solltest, sofern du an einer sachlichen Diskussion intessiert bist, derartiges Vokabular vermeiden. In unser aller Interesse.

    Chris

  • Steffen_E schrieb:
    Sorry, aber das ist vollständiger und populistischer Blödsinn.
    Abgesehen von Deinem unglücklichen Tonfall kann ich nur zur Vorsicht raten, wohlgemerkt: nicht bei der Wartung sondern bei der Veröffentlichung der Dokumentation. Ich habe beruflich da keine guten Erfahrungen gemacht, da spielen ganz schnell fremde Interessen eine Rolle, denen man sich nur soweit ausliefert wie irgend nötig.

    Wir werden ja sehen wer recht hat. Deine unbekümmerte Art den Staat und seine Institutionen vertrauensvoll für gut zu halten, oder meine Sicht der Dinge, nachdem ich meine Naivität zwangsweise abgelegt habe.

    Gerd

  • Mein lieber Gerd,

    Deine ganze Art der Darstellung ist aber nun mal der heute gerne getragene populistische Stil.

    Genauso wie Deine Behauptung ich sei unbekümmert und Du Erfahren.

    ich bin beruflich und fachlich seit 30 Jahren im Flugzeugbau als Werkstattleiter und Ingenieur unterwegs und ich kann mit dieser Erfahrung deutlich darauf zurückblicken, dass ein fachlich korrekt geführtes und auf das Stück angepasstes Wartungshandbuch - heutzutage unter dem Namen IHP bekannt - Dich besser vor juristischem Händel schützt, als jede Verheimlichung, die Du hier proklamierst.

    Und ja, ich hatte schon Vorfälle mit von mir betreuten Stücken in denen das genau so zum Tragen kam.

    Aber vielleicht habe ich ja auch nur falsch verstanden, was Du unter "veröffentlichen" verstehst.

    Und damit lass ich′s gut sein.

    Und @Chris_EDNC: Du bist gerade der falsche für den Spruch.

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