richardulc42 schrieb:Welcher Unfall hätte damit verhindert werden können?
das die jetzt die Vorschrift aus 2013 aus dem Hut zaubern kann auch mit der Unfallhäufigkeit der letzten Wochen zu tun haben.
Chris
das spielt bei denen keine Rolle, hauptsache Aktionismus.
PNR3 schrieb:Hast Du Dir auch die Verweise angesehen?
Gesetzes Grundlage: siehe Foto
UL sind Luftsportgeräte nach § 1 (1) Nr. 7 LuftVZO . Deren Instandhaltungsmaßnahmen richten sich somit gemäß § 12 (2) LuftGerPV nach § 13 LuftGerPV .
Also nix mit "UL = IO"
Leider sind Gesetze so aufgebaut und nicht so einfach wie " § xy: Dat Dingens von PNR3 muss nich nachgekuckt wern."
Nur mal so aus Interesse:
Hat irgendwer in dieser Sache schon irgendwas unternommen? Ich habe mir das nochmal kurz durchgelesen und verstehe absolut nicht, warum der Halter selbst ein IHP erstellen soll, obwohl es laut §13 LuftGerPV doch eindeutig von der zuständigen Stelle festgelegt werden muss?
Wäre die richtige Vorgehensweise nicht jene, dass die zuständige Stelle die IHPs für die jeweiligen Muster (die ja auch durch die zuständige Stelle zugelassen wurden) herausgibt, man für diesen Service (also die Erstellung) die besagten 15 Euro zahlt und man sich als Halter dann an eben diese halten würde?
Ich frage mich gerade, ob das alles wirklich ernst gemeint ist?
sukram schrieb:Naja, wenn der Halter das Programm selbst erstellt, hat er es in der Hand, zu bestimmen, was das Programm umfasst (einmal feucht überwischen vs. zerlegen und neu bespannen). Der DULV muss das Programm dann nur noch entgegennehmen und als IHP festlegen.
warum der Halter selbst ein IHP erstellen soll, obwohl es laut §13 LuftGerPV doch eindeutig von der zuständigen Stelle festgelegt werden muss
Finde ich schon okay. Bin allerdings (noch?) nicht angeschrieben worden.
Kann man nicht einfach vom DULV zum DAEC wechseln? Dann ist doch alles gut?
Mr. Lucky schrieb:Das ist mir klar.
Naja, wenn der Halter das Programm selbst erstellt, hat er es in der Hand, zu bestimmen, was das Programm umfasst (einmal feucht überwischen vs. zerlegen und neu bespannen). Der DULV muss das Programm dann nur noch entgegennehmen und als IHP festlegen.
Herr Einführer vom DAeC sieht es so, dass das von den Herstellern kommen soll. Das War ein telefonisches Kurzstatement.
hips schrieb:Nennt man das dann nicht Betriebs- bzw. Wartungshandbuch?
Herr Einführer vom DAeC sieht es so, dass das von den Herstellern kommen soll.
sukram schrieb:Ja, im Prinzip schon.
Nennt man das dann nicht Betriebs- bzw. Wartungshandbuch?
Aber nicht ärgen, es wird nicht sinnloser, sondern sinnvoller.
Ein IHP ist die Anpassung der Wartungsanleitung an das spezielle Stück.
Dabei hast Du die Option, eigene Zusätze und eigene Einschränkungen zu formulieren.
Das kannst Du dann natürlich als Nachteil ansehen, ich sehe es als großen Vorteil an. Bei Segelflugzeugen und Motorseglern nutzen wir das zB zur Erweiterung einer Lebensdauer mit einer Definition einer alternativen Kontrolle, die das Wartungshandbuch nicht hergibt, aber als alternative Qualifizierungsmethode anerkannt ist.
Ein Beispiel? Wartungshandbuch sagt: Nach xy Jahren Motor zerlegen und Zylinder auf Laufspuren prüfen.
Kann man heute halt per Boroskop und muss nichts auseinandernehmen.
Ins IHP aufgenommen, fertig.
Beste Grüße,
Steffen
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