bkühn schrieb:So kenne ich das auch, aber wenn jetzt seit 7 Jahren die Pflicht bestand und "keiner hats gewusst", oder gemacht - kriegen wir dann am Ende auch noch eine ACAM für UL? In bin hin- und hergerissen ob ich das gut finde.
Dort steht seit 2013 in den §§ 12 und 13 für alle UL über 120 kg Leermasse, dass der Halter ein von der zuständigen Stelle (hier der DULV) festgelegtes Instandhaltungsprogramm (IHP) durchzuführen hat.
EchoRalf schrieb:In § 13 (1) LuftGerPV heißt es "...hat der Halter das von der zuständigen Stelle ...[DULV oder DAeC ?]... festgelegte Instandhaltungsprogramm innerhalb der darin festgesetzten Fristen vollständig durchzuführen....".
...aber wenn jetzt seit 7 Jahren die Pflicht bestand und "keiner hats gewusst", ...
Wenn es für das ein oder andere Muster (noch) kein solches Programm gibt, kann man auch nicht dagegen verstoßen - oder? ;-)
Gruß Lucky
Mr. Lucky schrieb:Nach LBA-Brandwein-Denke würde ich eher vermuten, dass wenn es (noch) kein solches Programm vom Hersteller gibt die Lufttüchtigkeit nicht gegeben sein kann und die Maschine gegroundet ist bis das da ist ... ;-( ... ich weiss, verstrahlt gedacht, aber is so, steh ich zu.
Wenn es für das ein oder andere Muster (noch) kein solches Programm gibt, kann man auch nicht dagegen verstoßen - oder? ;-)
Mist, ich hab noch nirgendwo eine Bestätigung gefunden, dass ich atmen darf. Hoffentlich erwischt mich keiner...
Mr. Lucky schrieb:In Deutschland musst du jetzt als gutter teutscher Pürger sofort im vorauseilenden Gehorsam das Atmen einstellen bis du die Genehmigung dafür erhalten hast ... (auch wenn die demokratische Mehrheit entscheidet sich in den brodelnden Kessel zu werfen ist das immer noch keine gute Idee) ...
Mist, ich hab noch nirgendwo eine Bestätigung gefunden, dass ich atmen darf. Hoffentlich erwischt mich keiner...
Wie heisst denn eigentlich das IHP bei UL dann sachlich richtig, IHP kann das doch wegen Verwechslungsgefahr eigentlich nicht heissen?
Instandhaltungsprogramm. (Siehe Zitat oben aus § 13 (1) LuftGerPV)
… und immer locker durch den Hintern weiteratmen. *grins*
Mr. Lucky schrieb:geht nicht, da steckt noch einer drin ...
… und immer locker durch den Hintern weiteratmen. *grins*
Hi,
gibt es inhaltlich wichtige Ergänzungen, die man zum DULV Entwurf noch ergänzen/ändern sollte?
Gruß
Maik
Also zum richtigen Verständnis:
- Schon lange Pflicht, der DULV merkt es erst jetzt bzw. wird erst jetzt wichtig ....
- Bei 15.- Servicegebühr fürs "aufbewaren" ist die Vorlage alles andere als konkret
- Warum der DULV als Service für seine Mitglieder nicht die gängisten Hersteller zwecks Beibringung
gültiger IHPs anschreibt verstehe ich nicht .....
- Was hat der DaeC hierzu geschrieben ?
Genau,
jetzt verschicken 10 Besitzer ein und des selben Flugzeugtyps 10 verschiedene IHPs. 10 werden geprüft, 10 werden bezahlt. 10 mal wird verdient, aber nichts ist mehr vergleichbar.
Tolles Geschäftsmodell, so kann man seinen Verdienst selber generieren.
Ich habe doch sehr klare Wartungsvorgaben seitens des Herstellers, des Motors etc. Habe ein eindeutiges Kennblatt von dem mein Ausrüstungszustand nicht abweichen darf. Bei der JNP ( ja, das nenne ich tatsächlich eine richtige Prüfung) erhalte ich eine Bestätigung der Lufttüchtigkeit, und das ist mir sehr wichtig. Bestätigt es doch die Richtigkeit meines Wartungs- und Pflegevorgehens. Außerdem findet bei diesen Terminen immer ein reger Austausch statt. Ich habe sehr großes Vertrauen in meinen Prüfer und seine Sachkenntnisse.
Was soll also der nichtssagende Papierkrempel? Gibt′s davon nicht bereits genug?
Fliegen ist eigentlich immer nur auf der Erde kompliziert....
LG Guido
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