Das habe ich im Netz (flieger magazin) gefunden:
Die Verbände DAeC und DULV, die Musterzulassungen von Luftsportgeräten erteilen, müssen also seit 1. März auch ein Instandhaltungsprogramm erstellen. Einigkeit herrscht jedoch, dass dies nicht für ULs gilt, die vor dem März 2013 hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind.
Gruß
Edit: hab gerade mit denen gesprochen und es ist kein Fake.
Es ist nur als Service gedacht. Nichts desto trotz sollte der Halter Arbeiten am Gerät dokumentieren. Der Dulv wollte damit eine Grundlage schaffen die freiwillig ist. Man kann sämtliche arbeiten auch im Bordbuch festhalten. Oder man gestalltet sich selber eine Vorlage in der die arbeiten festgehalten werden. Es muss auch nix dem LBA gesendet werden.
Basti
Bas-T schrieb:Davon kann ich in dem Zettel nichts finden.
Einigkeit herrscht jedoch, dass dies nicht für ULs gilt, die vor dem März 2013 hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind.
Das stand im Inet flieger magazin.
Wie gesagt: es ist kein muss.
Wie schonmal gesagt: Für sich selber dokumentieren ja. Aber an diese Unterlagen darf im Falle des Unfalls niemand rankommen. Also daheim aufbewahren, nicht im Cockpit, nicht im Hangarschrank.
Chris
Postbote schrieb:was für 15 €?
Mir gehts dabei um die 15 Euro,
Hallo an Alle,
der DULV hätte für die Mühen nicht 15€ sondern 15€ +Märchensteuer , so steht es bei mir im Anschreiben dazu.
Gruß
Martin
Ist ja noch schöner. Ungefragt schicken die was zu und wollen Geld dafür? Na die Rechtsgrundlage würde ich gerne mal sehen......EInseitiger Vertrag oder wie?
Ich dokumentiere alle Arbeiten an meinem Flugzeug elektronisch in einer Excel Tabelle. Das ist ausreichend.
Bin da aber eh raus, meine ist aus Februar 2013 ;-)
Der DULV kann auch nichts gegen die nationalen Vorschriften machen und muss sie umsetzen. Seid doch froh, dass man euch mit einer Anleitung und Musterformular hilft! :-)
Die 15,-+ MwSt sind unterstes Limit, beim LBA musste ich für einen Segelflieger vor gut 10 Jahren 150,- zahlen.
Ausfüllen und in den Schrank legen hilft übrigens nichts, das IHP muss (vom DULV) genehmigt werden. Sonst ist es ungültig.
Hein Mueck schrieb:Ich versuche es einfach noch einmal ...
aber was ist mit den ganzen LTAs in den letzten 23 Jahren? Müssen die da alle rein oder nur die mit speziellen Wartungsintervallen oder ...?
Bye Thomas
so wie ich das lese, gilt das für alle Ul über 120Kg und das schon seit 2013.
hier ein Auszug aus der Mail:
Die Wartung und Instandhaltung von Luftfahrzeugen - und damit auch von Ultraleichtflugzeugen - wird geregelt in der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV).
Dort steht seit 2013 in den §§ 12 und 13 für alle UL über 120 kg Leermasse, dass der Halter ein von der zuständigen Stelle (hier der DULV) festgelegtes Instandhaltungsprogramm (IHP) durchzuführen hat.
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