Ganz gleich was mit Autoherstellern etc. gleichzusetzen ist oder nicht, gibt in Deutschland die Preisangabeverordnung. Entsprechend ist Endverbrauchern immer der Preis inkl. MwSt. zu nennen. Nennt ein Händler den Nettopreis zzgl. MwSt., so ist die unlauterer Wettbewerb, was entsprechende Strafen zur Folge hat.
Mich wundert ehrlich gesagt, daß bei den Flugzeugen so offen mit den Nettopreisen geworben wird. Das dürfte doch ein gefundenes Fressen für einen Konkurrenten oder einen Abmahn-Anwalt sein daraus Profit zu schlagen.
rtpx schrieb:Wäre bestimmt lustig wenn Amazon die Preise netto auszeichnen würde nur weil sie international verkaufen.
Da Flugzeughersteller international vertreiben finde ich es gerechtfertigt, wenn die Preise netto angegeben werden. Schließlich haben nicht alle Länder die gleichen Steuersätze
cbk hat da völlig Recht, das ist einfach nur Augenwischerei und sonst nichts und im Computerzeitalter dürfte das ja wohl kein Problem sein in jedem Land die passende MwSt. mit anzugeben.
Wenn die Autohersteller ihre Preise netto nennen würden wäre der Aufschrei groß.
ich finde es grundsätzlich merkwürdig, daß bis auf ganz wenige Ausnahmen, die Hersteller überhaupt keine Preise auf ihren Internetseiten angeben. Da bekommt man Informationen zu jeder Kleinigkeit aber ein Konfigurator ist meistens nicht dabei. Sind die Preise so geheim? oder frei verhandelbar und jeder bekommt einen anderen Preis?
heiner schrieb:Also bei ULs weiß ich es nicht. Bei Segelflugzeugen ist es aber so, daß da Vereine bei manchen Herstellern schon andere Preise bekommen als wenn jemand als Privatperson anfragt und da meine ich jetzt nicht den Unterschied von Brutto- und Nettopreisen. Da gibt es ganz andere Basispreise.
oder frei verhandelbar und jeder bekommt einen anderen Preis?
Postbote schrieb:Für große Unternehmen ist das evtl. machbar aber einige Flugzeughersteller sind nur Betriebe mit wenigen Angestellten. Und den Webseiten nach zu Urteilen reicht das Geld in vielen Fällen noch nicht mal für eine rudimentäre IT Abteilung. In den USA hat jeder Staat einen anderen Steuersatz aber da hört es noch lange nicht auf, denn jedes County kann zusätzlich andere Steuersätze draufschlagen - welche übrigens nicht konstant sein müssen sondern zeitlich variieren können. Das ist nicht immer so einfach wie "schlag 19% drauf, fertig". Die Berechnung des Bruttopreises ist alles andere als trivial, auch wenn das hier in Deutschland vielleicht anders aussieht. Außerdem kommen da unter Umständen noch Zoll etc. drauf. Einige Hersteller sitzen in anderen Ländern also müsste man da außerdem die Währungsumrechnung noch mit einbeziehen. Insgesamt wird es dadurch ziemlich kompliziert. Also was macht man als kleiner 10-Mann-Betrieb? Klar, den Nettopreis in einer stabilen Währung wie USD anzeigen.
und sonst nichts und im Computerzeitalter dürfte das ja wohl kein Problem sein in jedem Land die passende MwSt. mit anzugeben.
heiner schrieb:Nein, kann man nicht. In D gilt, ohne Wenn und Aber, die Preisangabenverordnung. Ist ein Preis für eine private Person bestimmt, dann hat dies, per Gesetz der Bruttopreis zu sein.
Ich glaube sie Mehrzahl der Käufer sind Privatpersonen und Mann kann doch einfach sagen .........+ MwSt.= .......... dann geht man dem Vorwurf doch aus dem Wege nur Augenwischerei zu betreiben.
Man braucht darüber auch nicht zu diskutieren, dies ist per Gesetz so vorgeschrieben.
heiner schrieb:Weil sich die Hersteller (normalerweise) innerhalb eines B2B Geschäftes befinden!
ich finde es grundsätzlich merkwürdig, daß bis auf ganz wenige Ausnahmen, die Hersteller überhaupt keine Preise auf ihren Internetseiten angeben...
Wenn ihr euch daran erinnert, bei "wem" ihr eure Neuflugzeuge erworben habt, so wird es sich dabei meist um den jeweiligen Musterbetreuer handeln.
Folglich: Hersteller -> Musterbetreuer (Händler) - > Endkunde
CSS schrieb:Hmm, lass mal kurz überlegen...... Nö 🤣🤣
Weil sich die Hersteller (normalerweise) innerhalb eines B2B Geschäftes befinden!Wenn ihr euch daran erinnert, bei "wem" ihr eure Neuflugzeuge erworben habt, so wird es sich dabei meist um den jeweiligen Musterbetreuer handeln.
Folglich: Hersteller -> Musterbetreuer (Händler) - > Endkunde
Gern schreibe ich in diesem Forum mal was über die PAngVO. Ist für Juristen eine spannende Sache, insbes. in dieser Zeit mit den differenzierten USt-Sätzen.
Ich möchte aber etwas über das Flugzeug wissen, welches mir, von der Papierform her, gut gefällt.
Ich kenne den Vorgänger, die A22, durfte sie fliegen, es war ein Genuß.
Blah, blah ,blah...
Hier geht es um die Aeroprakt-Diskussion und nicht dieses alte, bekannte Gesabbel der Mehrwertsteuer.
Es geht um die Zulassung mit 600 kg, Metallkiste, tragbarer Preis, gute Reisegeschwindigkeit.
Gibt es mit Steuerhörnern und Gasschieber auf Mittelkonsole.
Wer es mag mit V Doppelsteuerung in Mittelkonsole und Doppelgaschokezug re. und links.
Die Landeklapoe wird mit Knüppel vom Himmel gezogen😄.
Gute Aussicht und Kaffeepot auf Cockpit.
Na denn.. wer′s möchte!
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