Chris_EDNC schrieb:das ist dann so, siehe zB Segelflugzeuge. Die haben keine TBO, aber eine Lebensdauer und die läuft halt ab.
Aber selbst wenn es sowas gäbe, wer schmeisst den Flieger nach XXXX Stunden dann weg?
Nach 12000h ist erstmal Schluss und wenn man dann nicht ein sehr gut begründetes Prüfprogramm aufstellt, dann ist das halt so.
Alles eine Frage der Erüllung der Lebensdauerforderungen.
Safe Life oder Failsafe.
Ein Faser-UL kann ich mir Failsafe kaum vorstellen...
Ich frag mal FD an...
Chris
Steffen_E schrieb:Aus der "zertifizierten Welt" kenne ich die Definition eigentlich indirekt, nämlich darüber dass die Handbücher für Wartung nur bis zu einer bestimmten Anzahl Flugstunden gelten. Bei den Cessna 1xxern sind das meine ich 30.000 Flugstunden, bei einer Cirrus nur 12.500 Flugstunden. In dem Sinn wäre das also kein TBO, sondern ein "Ende der Wartung nach Herstellerangabe". TBO gibt es aber glaube ich bei Diamond, da gab es was mit Katana Zelle bei 6.000 Flugstunden überholen (soll wohl so teuer sein wie die Maschinen dann vielleicht noch maximal "wert" sind). Bei meiner Kiste weiss ich das ehrlich gesagt gar nicht, muss ich mal in den Papieren schauen (neu gekauft, also was auch immer flieg ich in meinem Leben nicht runter).Chris_EDNC schrieb:interessant, wie haben sie das denn zugelassen bekommen? Die Argumentation wäre interessant.
Mir ist keine TBO für die Zelle einer CTSW bekannt.
Ansonsten halte ich es mit Zeiten so, dass ich versuche die wichtigen Teile nicht zu lange über ihre geplante Zeit zu benutzen. Wo Zeiten als Lebenszeit definiert sind max 10% drüber als meine Daumenregel.
So oder so, die Stunden bis zu einer TBO der Zelle meines Fliegers werde ich unmöglich abfliegen können. :)
Chris
.... zwischendurch ein kleiner Denkanstoß, um den Fokus nicht zu verlieren:
Viele Grüße
vom Bodenpersonal im Unruhestand
Ralf
Ralle schrieb:Und noch ein Denkanstoss: Eine verbindliche TBO gibt‘s im UL-Bereich nicht.
zwischendurch ein kleiner Denkanstoß
Chris
Chris_EDNC schrieb:.... es stellt sich aber die Frage, ob die Einhaltung der vom Hersteller des LFZ vorgegebenen Wartungsintervalle nicht zu den Obliegenheitspflichten eines Versicherungsnehmers im Bereich der Luftfahrtversicherungen gehören.
Und noch ein Denkanstoss: Eine verbindliche TBO gibt‘s im UL-Bereich nicht.
aus Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Luftfahrzeugversicherung der ZURICH
Viele Grüße
vom Bodenpersonal im Unruhestand
Ralf
Das würde ja dann bedeuten man fliegt mit ungültiger Versicherung wenn man die TBO nicht umsetzt. 🤔
Ralle schrieb:Konkret in dem Beispiel spricht man nicht über irgendwelche abstrakte Obliegenheiten eines UL-Halters, sondern über konkrete Obliegenheiten aus diesem Vertrag (Versicherungsvertrag). Das heisst, in einem anderen Vertragskapitel werden diese Obliegenheiten definiert. Man muss schauen, was dort über TBO, Einhaltung von Wartungsintervallen usw steht.
.... es stellt sich aber die Frage, ob die Einhaltung der vom Hersteller des LFZ vorgegebenen Wartungsintervalle nicht zu den Obliegenheitspflichten eines Versicherungsnehmers im Bereich der Luftfahrtversicherungen gehören.
Moin,
owei, wenn CBK das liest wird Er für den Vorflugcheck noch 2 Stunden länger brauchen. ;-))
Jetzt geht hier das Theater wegen gewerblich und privat wieder los.