seehund schrieb:Hm, dass eine Luftfunkstelle angemeldet werden muss (why ever) ist klar, aber ist die Zuteilung eines Rufzeichens tatsächlich zwingend? Ich zitiere mal die BNA:
Da aber z.B. zur legalen Teilnahme am Flugfunk (Anmeldung des Flugfunkgerätes) ein Kennzeichen zwingend benötigt wird, i
"Andere Rufzeichen als solche, die in diesem Nummernplan geregelt sind, dürfen im Einklang mit Arti-
kel 19 § 12 Abs. 3 der VO Funk genutzt werden, wenn diese im Funkverkehr entsprechend Artikel 19
§ 3 der VO Funk auf andere Art zur Identifizierung genutzt werden können."
Bin da aber natürlich auch kein Fachmann.
Bye Thomas
Bei FIS hört man ja immer wieder Funkverkehr mit Luftfahrtzeugen, die nicht das Kennzeichen benutzen. Die Rettungshubschrauber, Polizei, die Ryanair die bei FIS nach dem Wetter von „Timbuktu“ fragt und z.B Hammer Three Six. Wer auch immer der Hammer ist, FIS scheint es zu akzeptieren.
Wie wäre es ab jetzt nicht mehr D-M... zu verwenden sondern z. B. Seehund Null Eins ? :-)
PS: wie sind vor Jahren mal in einer größeren Gruppe ( ich glaube wir waren 6 ULs und Echos ) geflogen und haben uns gegenüber FIS spontan als Worms Formation gemeldet. Ging ohne Probleme.
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Antr%C3%A4ge/Luftfunkstelle.html
Es ging um die zur legalen Nutzung notwendige Anmeldung der Luftfunkstelle, "Seehund01" passte leider nicht ins Formular...
seehund schrieb:Mist
"Seehund01" passte leider nicht ins Formular...
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