SD1 als LL (120 kg Klasse) möglich?

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Hallo , also: ich hab immer gelesen das eine SD -1 LL einen Kenner auf Antrag ! /Wunsch ! bekommen kann ! . Eine LL Zulassung Natürlich immer im 120 Kg Limit . Wie und ob das dann noch mit einer Rettung zu schaffen ist sei dahingestellt . Aber wie immer in D beist sich d. ..Katze in den Schwanz : Wenn man mit Rettung mit den 120 Kilo nicht hinkommt ist ja der eigentliche ..Sinn der LL Klasse ( Nur Flugplatzpflicht / Lizens LL ) wieder d. berühmten Bach heruntergegangen ! Es gibt ja hier im Forum reichlich SD - 1 Besitzer die dazu ja mal was .. sagen könnten ... Es muß sich aber keiner selbst ..Belasten n. Deutscher Rechtssprechung . Ich binn gespannt auf Eure Antworten . Mfg.

  • Danke , ..Seehund . Du hast es mit dem Beitrag vollumfänglich erklärt. Also nach Möglichkeit keine D - Zulassung anstreben . Es sei denn man möchte wieder in den BB Kreislauf einsteigen !  ( BB = Behördenbezahlmodus ) Deswegen ist es eine Luciole MC 30 geworden ! Mfg. Dietmar

  • seehund schrieb:
    https://ultraleicht120.de/ll-zulassungen-2/
    @Mowa

    Danach handelt es sich doch um ein LL-Zulassung bei der SD-1, die bei mir im Hangar steht. Oder verstehe ich das jetzt komplett falsch?

  • Sagen wir’s mal so. Wenn der Besitzer der  SD-1 in deiner Halle im Ausland ein LL Zulassungsverfahren durchgezogen hat, dann kann er seine SD-1 auch als LL fliegen. Ohne Kennung. Da es für den deutschen Musterbetreuer (Uwe Post)  aber ein Leichtes ist, die normale Musterzulassung zu ergänzen, gehe ich davon aus, das sie M registriert ist. Wenn er eine Kennung hat, dann hat er auch einen Eintragungsschein. 

    Beste Grüße,

    Olli

  • Hallo Olli,

    sie hat eine M-Kennung, der Besitzer hat mir aber versichert, dass er keine JNP benötigt.

  • Nur weil ein Gerät eine D-M Kennung hat, heisst das noch lange nicht dass es kein LL ist.

    Ich fliege seit ca. 15 Jahren ein LL mit einer D-M Kennung.

    Das hat NICHTS miteinander zu tun.

    Das ist wie Äpfel und Birnen vergleichen, nur weil jemand ein deutsches Kennzeichen am Auto hat,
    ist es ja nicht zwingend ein VW :)

  • Die Beantragung eines D-M*** Kennzeichens für ein leichtes Luftsportgerät ist eine freiwillige Sache.
    Da aber z.B. zur legalen Teilnahme am Flugfunk (Anmeldung des Flugfunkgerätes) ein Kennzeichen zwingend benötigt wird, ist es nicht unüblich ein solches auch für ein leichtes Luftsportgerät zu beantragen.
    Man erhält dann den üblichen "Eintragungsschein" zum Kennzeichen, das "Lufttüchtigkeitszeignis" auf der Rückseite ist in diesem Fall durchgestrichen.

    Edit: Die "Erleichterungen" beim Betrieb als leichtes Luftsportgerät werden durch ein Kennzeichen nicht eingeschränkt!


    Das habe ich selbst beim Motorschirm schon so gemacht, Higgy wohl auch...
    Ansonsten ist oben im Link ja schon alles schön erklärt.

    Gruß
    Thomas

  • seehund schrieb:
    Da aber z.B. zur legalen Teilnahme am Flugfunk (Anmeldung des Flugfunkgerätes) ein Kennzeichen zwingend benötigt wird,
    Und auch das ist nicht verpflichtend ...

    viele meiner Kollegen funken mit :

    " blauer Motorschirm, 10 min südlich von ..... "

    "Oder weisser Tiefdecker , einsitzig ...VFR von ..."

    Es ist einfach nur etwas "schöner oder professioneller" oder wie man es auch betiteln will...
    MIT Kennzeichen ...

  • Natürlich funktioniert ein Flugfunkgerät auch ohne es anzumelden, deshalb schrieb ich ja:

    "z.B. zur legalen Teilnahme am Flugfunk..."

    Gruß

    Thomas

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