Hallo liebe Gemeinde,
bekommt man eigentlich die SD1 als LL (120 kg Klasse) zugelassen?
Entfällt dabei die Jahresnachprüfung? Weil ich habe im Internet jetzt schon verschiedene Meinungen gehört...
Vielen Dank!
Da ist sicher am besten den "Schmid" Uwe Post zu fragen
info@sdplanes.de
Tel. 02307 / 490 900
Mobil 0177 / 360 55 49
Flugherb
Super, vielen Dank!
noch eine “dumme” Frage, vll. hat da jemand Erfahrung:
Dürfte man mit einer SD1 mit Kennung und als LL zugelassen von “typischen” Verkehrslandeplätzen aus starten und landen?
In meinem Fall geht es um EDMA (Augsburg) runway 07/25.
Danke :-)
Hallo Stefan,
auf einem "typischen" Verkehrslandeplatz kannst Du mit dem LL120 starten und landen.
Aber Augsburg ist kein "typischer" Verkehrslandeplatz, sondern ein Flughafen mit Kontrollzone.
Dafür hast Du als "typischer" 120kg LL-Pilot nicht die erforderlichen Berechtigungen oder Ausrüstung, wie z.B. Transponder oder BZF. Aber auch wenn Du das hättest, bedarf es doch einiges an Erfahrung um auf einem Flughafen zu landen/starten. Als neuer Scheininnhaber wirst du dir das erst mal nicht zutrauen. Nach ein paar Jahren .........
Grüße, wir sehen uns bestimmt in Stendal (? LL-Treffen)
WiskeyWiskey
Hallo, sicherlich kannst du mit einer 120 Kiloklasse auf einem Flughafen mit Kontrollzone starten u. landen, bei uns in Kassel ist bis vor kurzem einer mit einem 120 Kilo Trike jahrelang geflogen, ebenso braucht man auch nicht auf jedem Verkehrsflughafen einen Transponder den Du Dir natürlich jederzeit in Deine Kiste einbauen kannst.
Die Jahresnachprüfung entfällt ebenso wie auch das Medical.
Stefan
Stefan89 schrieb:Klar, würde sogar sagen (persönliche Meinung) die SD1 ist das interessanteste Flugzeug der 120kg Klasse
bekommt man eigentlich die SD1 als LL (120 kg Klasse) zugelassen?
Bisher nur als 2 Bein,...allerdings gibt es die Idee auch auf 3 Bein in 120kg zu gehen, die genannte Adresse kann da sicherlich helfen
Stefan89 schrieb:Im Prinzip ja,...du musst niemanden das Flugzeug vorführen, aber bist selbst verantwortlich die Lufttüchtigkeit aufrecht zu erhalten (...im Prinzipo wie beim Medical)
Entfällt dabei die Jahresnachprüfung?
Stefan89 schrieb:Natürlich, du kannst übrigens ein 120kg UL mit normalen Kennzeichen ausrüsten (D-Mxxx)...da macht es einfacher, die Frage ist natürlich ob mit Funk & Transponder die 120 nicht geknackt wird
Dürfte man mit einer SD1 mit Kennung und als LL zugelassen von “typischen” Verkehrslandeplätzen aus starten und landen?
WiskeyWiskey schrieb:Du kannst natürlich ganz normal ein BZF machen und darfst dann rein
Dafür hast Du als "typischer" 120kg LL-Pilot nicht die erforderlichen Berechtigungen oder Ausrüstung, wie z.B. Transponder oder BZF
Hallo Gemeinde,
hier ein kleines Video zum Thema SD1 : https://www.youtube.com/watch?v=MHnhj02Vkp0&t=1s
Gruß Jörg
Hallo zusammen.
Die SD-1 kann nicht als LL zugelassen werden. Sie passt einfach nicht in die Bauvorschriften der LL.
Wohl aber gibt es die SD-1 sowohl als Spornrad- und Bugradflieger mit einem Gewicht unter 120kg. Dies bedeutet, sie kann bei einem Gewicht unter 120kg OHNE Medical geflogen werden. Als ganz normales M-Klasse UL, mit JNP und allem drum und dran inkl. Landung auf Flughäfen/Plätzen, die eine UL Genehmigung haben.
Wenn ihr Fragen habt, steht weiter Oben schon Uwes Nummer, oder ihr wendet euch an mich.
Beste Grüße, Olli
Mowa schrieb:Neben mir im Hangar steht eine flammneue SD-1, zugelassen als LL.
Die SD-1 kann nicht als LL zugelassen werden.
Gruß
Eric
Moin,
Zitat Hersteller:
Die SD-1 unter 120 kg
Bei der 120 kg Variante handelt es sich um ein leichtes Luftsportgerät, dass weiterhin bei uns ein Kennzeichen besitzt und einer Jahres-nachprüfung unterzogen werden muss. Es darf aber mit dem Leergewicht unter 120 kg als LL mit LL-Schein und ohne Medical geflogen werden. Dies erreichen wir mit einem leichteren 33 PS Motor und einem veränderten Fahrwerk.
Also lediglich das Medical entfällt, die Jahresnachprüfung ist weiterhin nötig, hat Jeder irgendwie Recht.
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