Steffen_E schrieb:Dem kann nicht widersprochen werden, aber, wie schon gesagt, Sicherheit durch Praxis (praktisches Beherrschen aller möglichen Grenzsituationen) ist das Zauberwort, darüber hatte ja ich schon genügend geschrieben.
gs und Fahrt für 45° und 60° sollte man halbwegs aus dem Kopf wissen...
...zurück zum eigentlichen Thema. Aus sicheren Quelle, Die Groppos zumindest die G70 soll spätestens bis Ende September soweit sein.
Wenn VL3 und Groppo schon soweit sind, frage ich mich, wann werden auch die "Mainstream-Anbieter" (B&F bzw. FK, Roland Aircraft, Comco Ikarus, Aerospool ...) soweit sein?
Der Leichtflieger schrieb:Na falls es überhaupt geht, wenn sie fertig sind.
wann werden auch die "Mainstream-Anbieter" (B&F bzw. FK, Roland Aircraft, Comco Ikarus, Aerospool ...) soweit sein?
Nein, leider ist es nicht immer so einfach wie es scheint, auch wenn die Struktur irgendwo anders vielleicht auf eine höhere Masse zugelassen ist.
Soweit ich informiert bin kommt von Comco die C42B mit 540kg und C42C mit 560kg MTOW. In beiden Fällen wird die Zuladung sicher jenseits von 220/240 kg liegen. Bei der C42B dürfte sich handeln um die Variante die schon seit Jahren für den englischen Markt produziert wird.
waldopepper schrieb:Na, dann hoffe ich mal, daß sie die 220kg Zuladung auch wirklich schaffen. Bei unserer Maschine, anderer Hersteller, hat sich das Thema "Auflastung" erledigt. Wir könnten zwar auf 520kg auflasten und hätten damit mehr Zuladung als jetzt. Allerdings schaffen wir nach Auflastung nur eine Zuladung von 205kg, was nicht reicht, um die Bestimmung "Mindestens 200kg + Benzin für eine Stunde bei max. Dauerleistung" zu erfüllen.
In beiden Fällen wird die Zuladung sicher jenseits von 220/240 kg liegen.
Ich könnte mir vorstellen, daß es bei manch anderem Konkurrenzprodukt ähnlich laufen wird. Die kann man dann nicht auf 600kg auflasten sondern nur auf 520, 540 oder 560kg. Nur ob die dann nach dem Umbau noch grob 215kg Zuladung mitbringen oder weniger, das dürfte ein kritischer Faktor werden, den evtl. nicht alle Hersteller auf dem Zettel hatten.
cbk schrieb:Du weisst aber, dass die 200kg+1h Sprit auf der Mindestaustattung basieren?
Allerdings schaffen wir nach Auflastung nur eine Zuladung von 205kg, was nicht reicht, um die Bestimmung "Mindestens 200kg + Benzin für eine Stunde bei max. Dauerleistung" zu erfüllen.
Das Muster muss ja nach der alten Bauvorschrift unter 300kg in Mindestausstattung gewesen sein, dann sind es schon über 220kg, die Du haben müsstest.
Aber eins stimmt schon: es gibt manchmal Probleme, die man als Assenstehender nicht unbedingt erkennen kann.
Steffen_E schrieb:Also so wie ich es verstanden habe gilt diese Mindestzuladung von "200kg + 1h Benzin" eben nicht mehr für die Basisaustattung (wie früher) sondern für jedes einzelne konkrete Flugzeug, das am Rollhalt steht.
Du weisst aber, dass die 200kg+1h Sprit auf der Mindestaustattung basieren?
Und da passiert es halt, daß man nach der Auflastung zwar mehr Zuladung hätte, aber immer noch nicht genug Zuladung, um die neuen Vorschriften zu erfüllen.
cbk schrieb:Nein, das ist glücklicherweise nicht so, wird auch in allen anderen Bauvorschriften (CS22, 23, 25) nicht so gelesen.
sondern für jedes einzelne konkrete Flugzeug, das am Rollhalt steht.
Das Flugzeug muss gemäß LTF-UL 25.2 mit Mindestausstattung diese Zuladung haben.
Wenn Du dann 100kg für Sonderlackierung, Instrumente, Zapfanlage und Tiefkühltruhe einbaust, lädst Du halt in Deinem Stück weniger zu, verlierst aber nicht die Zulassung.
die Änderung LTF UL 2003 zu 2019 ist halt 170kg + 30min zu 200 + 60min.
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