Wenn ich richtig informiert bin gibt es für die 600 kg inzw Bauvorschrift u Prüfvorschrift, aber es hapert wohl noch an den Lärmzeugnissen.
Wann wird das Thema endlich vollständig u wie gehts hier weiter?
Ich find weder beim DAEC noch beim DULV Infos u auch sonst nichts belastbares...
Thx für alle links u Erläuterungen.
Habe nun doch selber was gefunden:
Am 13.6. wurden die Änderungen zur Lämvorschrift für Luftfahrtzeuge zur Erhöhung der Abflugmasse für ULs in der NFL2-480-19 bekanntgegeben.
Es ist ein Lärmnachweis gem. Kapitel 10 des ICAO Band 1 zu erbringen.
Somit wären nun wohl alle Voraussetzungen geschaffen. Nun muss man wohl nur noch einen Termin für die Lärmmessung erhalten und seine Papier vollständig bekommen...
Auf der Seite vom Fliegermagazin ist ein Podcast mit den DAEC u DULV Verantwortlichen...denke das bringt dir mehr KLarheit
Hat Pipistrel mit dem Virus nicht schon irgendwo den Zettel mit Stempel hochgehalten auf der Aero ??
Oder hab ich das nur geträumt ?
Alles nur Show.
Die fliegen mit VVZ. Alles Andere ist glatt gelogen.
Tom
Grüßt euch,
NfL II-480-19 alle Uls ab 570kg MTOW dürfen 70 db, haben.
Jetzt sollte es voran gehen, mal sehen welche Hersteller laut gebrüllt haben und jetzt nicht liefern können.
Gruß Volant
Pipistrel hat die auf der AERO absehbaren Lärmnachweise von offiziellen ICAO anerkannten Lärmprüfstand schon gehabt. Die Anforderungen wurden aber erst am 13.6. offiziell veröffentlicht. Somit sollte jetzt die offizielle Zulassung möglich sein.
Alle anderen können jetzt wohl auch die Lärmmessung machen u dann die Papiere einreichen u dann liegts wohl an der Bearbeitungszeit der Verbände.
Zumindest lese ich dies so aus den aktuellen Veröffentlichungen u darum ja die Frage obs hierzu weitere Details gibt.
Volant schrieb:Selbst wenn. Ich glaube nicht, dass wir unsere Platzzulassung mal so eben um 10 dB "aufgelastet" bekommen. Das wird für viele Sonderlandeplätze mit reinem UL Betrieb ein Problem werden.
NfL II-480-19 alle Uls ab 570kg MTOW dürfen 70 db, haben.
Dann ist die Frage wie man " 472 er 60 dB D-M `s " unterscheidet in der Luft
von den neuen " 600 kg 70dB D-M " ... um dann sagen zu können / müssen " du kummst hier net rein " ! ?
Higgy schrieb:In der Luft nicht, nach der Landung bzw. vor dem Start schon. Bei den großen Vögeln geht das ja auch. Da bemessen sich die Landegebühren nach Höchstabfluggewicht und Lärmzeugnis.
Dann ist die Frage wie man " 472 er 60 dB D-M `s " unterscheidet in der Luft
Schmarren...
Aktuell sind 14 Besucher online, davon 1 Mitglied und 13 Gäste.