Irgendwie komme ich da nicht mit.
Wenn das alles eine EU-SACHE ist, müsste das für Deutschland ja auch gelten.
Bist du sicher speziell für Ultraleichtflugzeuge angefragt zu haben?
hips schrieb:Tut es.
Wenn das alles eine EU-SACHE ist, müsste das für Deutschland ja auch gelten.
Hallo
ja ich habe explizit nach Ultraleichtflugzeugen gefragt.
Gruß
Auskunft SkyGuide 2019-04-15:
Vorschriften betreffend ELT sind in der Schweiz immatrikulationsgebunden und gelten somit für HB-registrierte Flugzeuge. Für detaillierte Fragen dazu wenden Sie sich am besten an das Bundesamt für Zivilluftfahrt.
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/das-bazl/kontakt.htmlEin im Ausland registriertes Ultraleichtflugzeug ist auf Grund der Regulationen in der Schweiz nicht gesetzlich verpflichtet, einen automatischen 406 MHz ELT mitzuführen.
Trotzdem empfiehlt das BAZL mit Nachdruck den Einbau eines automatischen ELT′s. Die alten 121.5 MHz Notsender dürfen weiterhin betrieben werden, die Signale auf 121.5 MHz werden aber seit einigen Jahren nicht mehr durch die Satelliten von Cospas-Sarsat empfangen und verarbeitet. Daher ist weder eine Alarmierung noch eine Lokalisierung über die Satelliten sichergestellt.
Stines schrieb:das ist nicht ganz so. Die Verordnung vom 14/2/17 hat nationalen CharakterÖstereich
Die EU-Verordnung 800/2013, also die Betriebsvorschriften für den nicht-kommerziellen Betrieb nicht-komplexer Flugzeug (OPS Part NCO) schreibt vor,
dass diese Flugzeuge entweder mit einem fest eingebauten Notsender (Emergency Locator Transmitter - ELT) oder mit einem tragbaren Personal Locator Beacon (PLB) ausgestattet sein müssen.
Diese Geräte müssen auf der Frequenz 406 MHz senden können und mit einem GPS gekoppelt sein, d.h. Luftfahrt zugelassen!
Mit der am 14. Februar 2017 veröffentlichten Verordnung 49/2017 wurden nationale Regelungen betr. ELT in Europa obsolet;
seitdem genügt für ULs in Österreich entweder ein ELT oder ein PLB. Letztere sind mit Preisen von unter 300 Euro deutlich günstiger, außerdem müssen sie nicht fest eingebaut werden.
Damit hat die österreichische Regierung die Anforderungen an ULs mit den EU-Vorschriften harmonisiert.
Hallo
ja ich habe explizit nach Ultraleichtflugzeugen gefragt.
Gruß
Du hast vielleicht explizit nach UL gefragt. Nur, ... die Antwort ist korrekt für UL, allerdings für HB-reg UL.
Schweiz
Besten Dank für Ihre Anfrage.
In der Schweiz gelten für motorisierte Luftfahrzeuge eine Ausrüstungspflicht für ELT. Allerdings erlaubt die Auslegung nach EASA NCO, auch das Mitführen eines PLB [ ... ] In Ihrem Fall, wäre also das Mitführen eines PLB zulässig. [ ... ]
Für D-Mxxx ist kein ELT gefordert. Siehe drei Beiträge weiter oben.
Was mich bei der ganzen Sache noch interessieren würde, ist folgendes:
Österreich und Schweiz lassen nun die Auswahl zwischen ELT und PLB. PLB wird immer manuell ausgelöst und Festeinbau ist nicht vorgeschrieben. ELT kann ebenso manuell ausgelöst werden und ein ELT portable wäre dann einem PLB gleichgestellt. Aber hier wird immer noch der Festeinbau vorgeschrieben.
Irgendwie passt die Sache noch nicht richtig zusammen. Hat hier jemand eine Erklärung dafür?
Nur der fest eingebaute ELT löst bei 8G stössen selbstätig aus. Wenn das Flugzeug aber kopfüber am Boden liegt, nutzt das nichts, weil die Antenne vergraben ist. Alles hat sein vor und Nachteil.
Das sehe ich genau so und deshalb lege ich mir mein Kannad portable griffbereit in die Kabine und nehme es danach wieder heraus. Mal sehen, ob sich jemand bei einer evtl. Kontrolle daran stört.
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