Auflastung CT

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Pol schrieb:
    . Da die Maschine in den USA als LSA unterwegs ist, dürfte das so schwierig nicht sein
    Leider ist das nicht so. In den USA (die Endgeschwindigkeiten der Flieger sind dort gesetzlich begrenzt), gilt die Eigendeklaration des Herstellers. Für Europa müssen die Nachweise physisch erbracht werden. Dr Flügel muss z.B.  mindesten nachweisbar mit 4*600*1,5 Lastvielfachem *Tupperwarezuschlag bei Plastikfliegern mit Gewichten belastet werden (ich glaub es kommt auch noch ein Boenzuschlag dazu )und darf danach keine Schäden haben. Also muss auch aufwendig bei Komposit nachgewiesen werden, das es keine Faserablösung im Gewebe gab. Das gilt auch für Fahrwerk, Controls und alle anderen Teile. Fragt doch mal bei den Verbänden nach wie viele Anträge es auf Auflastung gibt? Die Hersteller sind mit Ihren neuen Fliegern beschäftigt. Wer nächstes Jahr auf der Aero keinen nach der neuen Bauvorschrift hat, kann einpacken.
  • Warum machen (oder können) das die einen, die anderen aber nicht ? 

  • Na, wer schon sein Flieger als Euro LSA (Pipistrel und Co.) zugelassen hat, hat ja seine Hausaufgaben schon gemacht. (Die neue Bau entspricht  der LSA/VLA bzw. ist sogar schärfer)

  • Oliver_K schrieb:
    nachweisbar mit 4*600*1,5 Lastvielfachem *Tupperwarezuschlag bei Plastikfliegern mit Gewichten belastet werden (ich glaub es kommt auch noch ein Boenzuschlag dazu )und darf danach keine Schäden haben. Also muss auch aufwendig bei Komposit nachgewiesen werden, das es keine Faserablösung im Gewebe gab.
    Moin,

    ein bischen einfacher ist es schon:

    Die Last ist natürlich nur Lastvielfaches*Masse der nichttragendenTeile*1,5.

    Tupperware gibt es bei UL meines Wissens nicht.

    und Schäden sind nicht ausgeschlossen, lediglich bei j=1 darf keine bleibende Verfomung sein, darüber hinaus dürfen durchaus Schäden oder bleibende Verfomungen auftreten, nur kein volles Versagen der Struktur.

    Gruß,

    Steffen

  • Yup. War natürlich sehr vereinfacht.
    Entscheidend für die  Größe des möglichen  Lastvielfachen ist das Verhältnis der senkrecht zur Flugrichtung  wirkenden  Luftkraftkomponente  zur  Masse  des Luftfahrzeuges.  s
    Muß halt nachgewiesen werden. Wirtschaftlich macht das bei bestimmten Konstruktionen nur für ein neues Modell Sinn.
    Automobil Hersteller gehen da ja mit entsprechenden Beispiel voran (DIesel).
    Und das Teil kann dann oft nicht mehr verwendet werden. Und bei negativen Resultaten muß wieder neu gebaut / angepaßt werden. Ist teuer und kostet Zeit. Ist auch oft der Fall das bei einer Verstärkung des Fahrwerks, die Aufnahmepunkte oder die Fuselage die Belastung nicht mehr mitmachen. Also wieder testen und nachweisen.
    Tupperware ist in der angelsächsischen Welt der Umgangsname für Kompositflieger (Sitze selber regelmäßig in einer Cirrus und Wt9).

  • Oliver_K schrieb:
    Tupperware ist in der angelsächsischen Welt der Umgangsname für Kompositfliege
    schon verstanden, ich meinte nur, dass der Aufschlag für Faserverbund bei ULs nicht existiert, wenn ich mich recht erinnere.

    und der dient auch bei CS22 und 23 nur dem Verzicht auf einen Betriebsfestigkeitsversuch. Wenn man den hat, braucht man keinen Aufschlag.

  • Steffen_E schrieb:
    schon verstanden, ich meinte nur, dass der Aufschlag für Faserverbund bei ULs nicht existiert, wenn ich mich recht erinnere.
    Wurde bei unserem letzten Gespräch mit dem Dulv wegen der Zulassung der Borey (Aerovolga) erwähnt.
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 11 Monate.
  • Hallo Forum,

    allem Corona zum Trotz: Ist hier eigentlich seit einem Jahr nichts mehr passiert? Oder habe ich das nur nicht mitbekommen? Hatte mal Ende 2019 versucht, mich in die Liste/Gruppe eintragen zu lassen.... Leider nie eine Reaktion erhalten...

    Gibt es jemanden, der das Thema "führt"?

    Grüße, Herbert

  • Hallo Herbert,

    wenn ich das richtig verstanden habe, ruht der See schwarz und schweiget...

    Inzwischen phantasiert Flight-Design ja schon wieder von der C4, falls ich die Flugrevue richtig verstanden habe. Eine zugelassene 600kg-CT nach den neuen Zulassungsvorschriften gibt es wohl noch nicht. Aber es gibt viele Versprechungen... Das erinnert mich kolossal an die Zeit der Insolvenz, wo auch bei jeder Nachfrage etwas versprochen wurde. Die Internetseite ist so ungepflegt, dass noch immer auf ausstehende Regelungen für die Auflastung verwiesen wird, das tut richtig weh.

    Im übrigen gibt es eine Whatts-App-Gruppe zum Thema 600 kg, da werden aber inzwischen auch nur noch Bilder vom blühenden Flieder ausgetauscht, denn es gibt nichts zu berichten.

    Bin über meinen eigenen Pessimismus etwas verwundert.

    Lothar

  • loddel schrieb:
    ruht der See schwarz und schweiget...
    Danke, Lothar,

    für Deine Ausführungen, dann habe ich wenigstens nichts verpasst bei diesem Thema. Bei der WA-Gruppe hatte ich mich auch mal angenmeldet, nie wieder was gehört... So ganz aus der Verantwortung will ich die Jungs in Eisenach aber nicht lassen. Ich werde auf jeden Fall an dem Thema "dranbleiben". Und die Idee, dort konzertiert aufzutreten, hat m.E. was.

    Viele Grüße, Herbert

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