Beim doch zweifelsfrei zugelassenen Trig TY91 steht "Trig’s compact radio is EASA ETSO and FAA TSO approved so it can be used worldwide.". Daher gehe ich mal schlicht davon aus, dass die ETSO-Nummer die EASA Zulassung ist, die im Antrag im Feld 9 gefordert ist:
Feld (9)Geben Sie hier die EASA (European Aviation Safety Agency) Nummer(n) des(der) hinzukommenden Funkgeräte(s) an oder die Nummer einer von der EASA anerkannten Zulassung. Vor dem 28. September 2003 von den Joint Aviation Authorities (JAA) zugeteilte JTSO (Joint Technical Service Order) Nummern werden auch als Zuteilungsvoraussetzung anerkannt. Das Gleiche gilt auch für vor diesem Datum von EU-Mitgliedsstaaten erteilte NTSO (National Technical Service Order) Nummern. Handfunkgeräte können nur in die Zuteilung einbezogen werden, wenn diese entweder über eine Lufttüchtigkeitszulassung verfügen, die von der EASA ausgestellt oder anerkannt wurde oder die funktechnischen Anforderungen (Sender- und Empfängerparameter) des ETSI EN 300676 in der zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens gültigen Fassung erfüllen. Liegt von der EASA keine ausgestellte oder anerkannte Lufttüchtigkeitszulassung vor, so ist auf Verlangen der Nachweis zu führen, dass diese Handfunkgeräte die Anforderungen des ETSI EN 300676 erfüllen.
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