Ich habe mich vor kurzem etwas mit dem Flyer von Kitty Hawk beschäftig. Der startet vom Wasser aus und ist in der ersten Version auf 3 Meter Flughöhe begrenzt. In den USA fliegt der unter FAA CFR Part 103. Wenn man sich an die dort vorgegebenen Grenzen hält, gibt es keine weiteren Vorschriften. Z.B. benötigt der Pilot keinen Flugschein.
Wäre der Betrieb eines solchen Gerätes in Deutschland möglich? Ab welcher Flughöhe greifen die gesetzlichen Regeln zum Fliegen überhaupt? Nehmen wir an, ich kaufe mir einen solchen Hobel und betreibe ihn auf einem privaten Baggersee. Erlaubt?
Hallo,
>
> Ab welcher Flughöhe greifen die gesetzlichen Regeln zum Fliegen überhaupt?
>
in der Tat eine ganz gute Frage....
Denn im Grunde "fliegen" die Jungs hier ja auch:
BlueSky9
*AFAIK* 30 meter.
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__1.html
EDXJ schrieb:Leider ist die Website nur nutzloser Marketing-Müll, deswegen kann ich nur mutmaßen auf welcher rechtlichen Basis das Teil lizenzfrei geflogen werden darf: "Ultralight" bedeutet in den USA was anderes als bei uns. Es müssen Einsitzer sein, und die Gewichts- und Geschwindigkeitsgrenzen sind deutlich niedriger als bei dem was in Europa "Ultraleicht" heißt. Fluggeräte mit diesen Voraussetzungen können in den USA legal ohne jede Lizenz geflogen, und wahrscheinlich fällt dieses Drohnen-Teil darunter.
Z.B. benötigt der Pilot keinen Flugschein.
Eine vergleichbare Klasse gibt es bei uns gar nicht. Auch die einfachsten und leichtesten Fluggeräte, die in den USA als "Ultralight" lizenzfrei geflogen werden dürfen, benötigen in Deutschland eine Lizenz irgendeiner Form, meist wohl eine für Luftsportgeräteführer. Und das allermeiste was bei uns als Dreiachs-UL geflogen wird, wäre nach USA-Definition sowieso kein Ultraleicht, sondern ein "Light Sports Aircraft" und benötigt auch dort eine Lizenz.
Mit Spitzfindigkeiten über Flughöhen dürfte die Lizenzfreiheit dieses Flyer-Teils wohl nichts zu tun haben.
wosx schrieb:Fliegt in den USA unter FAA CFR Part 103. Genau so habe ich es geschrieben und genau so steht es nebem allem "nutzlosen Marketing Müll" auch auf der Website von KittyHawk.Zur Situation in Deutschland: Wenn in D fliegen erst ab 30 Meter AGL anfängt, dann ist das keine Spitzfindigkeit. Dann hieße das, dass sämtliche Regeln die für das Fliegen gelten, für dieses Gerät nicht gelten. Das heißt konkret: Kein Flugschein, kein Medical keine Bauvorschriften. Und 30 Meter AGL sind für den Anfang gar nicht mal so schlecht. Damit komme ich in D über fast jeden Baum und über 99% der Gebäude.
Leider ist die Website nur nutzloser Marketing-Müll, deswegen kann ich nur mutmaßen auf welcher rechtlichen Basis das Teil lizenzfrei geflogen werden darf: "Ultralight" bedeutet in den USA was anderes als bei uns. Es müssen Einsitzer sein, und die Gewichts- und Geschwindigkeitsgrenzen sind deutlich niedriger als bei dem was in Europa "Ultraleicht" heißt. Fluggeräte mit diesen Voraussetzungen können in den USA legal ohne jede Lizenz geflogen, und wahrscheinlich fällt dieses Drohnen-Teil darunter.
Dieses Gerät markiert den Beginn einer Entwicklung mit der wir uns so oder so auseindersetzen müssen. Entweder aktiv als Piloten solcher Geräte oder passiv als UL-Piloten, weil die Dinger jederzeit unseren Flugweg kreuzen könnten.
Hallo!
In einem Land, dass ein Hoverboard als Kraftfahrzeug einstuft und dessen Benutzung mit 1.000,- EUR Bußgeld und Beschlagnahme bestraft (neulich bei uns stolz in der Zeitung gemeldet) , kann ich mir eher nicht vorstellen, dass man mit irgend einem Fluggerät bürokratiefrei rumkurven darf. Da wird es immer einen Grund geben.
Tom
Quax der Bruchpilot schrieb:In der 120kg-Klasse ist es zumindest möglich, ein Gerät legal zu fliegen, das eine Typprüfung aus irgendeinem EU-Staat hat, ohne es hier anmelden oder in irgendeiner Form zulassen zu müssen.
...kann ich mir eher nicht vorstellen, dass man mit irgend einem Fluggerät bürokratiefrei rumkurven darf.
Doof nur, wenn man dann feststellt, dass es in Finnland bis 70kg Leergewicht ( nach Regulation (EC) No 216/2008, Annex II (j) ) scheinbar nicht mal einer Typprüfung bedarf. Sonst wäre das Flynano noch ′n Spaßgerät, mit dem man bürokratiefrei rumkurven dürfte. Es sei denn irgendjemand kann juristisch spitzfindig nachweisen, dass Zulassungsfreiheit in einem EU-Land automatisch auch bei uns zulassungsfrei bedeutet.
Gruß Lucky
Hallo,
>
> Damit komme ich in D über ... 99% der Gebäude.
>
Tja - das stimmt dann aber so nicht.
Wenn man Deine Argumentation hernimmt,
dass die nur 25meter hoch fliegende
Badewanne ja "kein Luftfahrzeug" ist,
dann bedeutet dass, das Du quasi
"mein Grundstück betrittst"
(da du es ja nicht mit einem
Luftfahrzeug überfliegst)
Das würde also nur mit Zustimmung
des Grundstückseigentümers gehen.
>
> Dieses Gerät markiert den Beginn einer Entwicklung
> mit der wir uns so oder so auseindersetzen müssen.
> Entweder aktiv als Piloten solcher Geräte oder
> passiv als UL-Piloten,
>
Das stimmt - da es wohl in der Tat nur eine Frage
der Zeit ist, wann bemannte irgendwas-Copter
"flügge" werden.
>
> weil die Dinger jederzeit unseren Flugweg kreuzen könnten.
>
Das ganz sicher nicht - denn diese z.Zt. noch vorhandene
"30 Meter Lücke" im LuftVG wird wohl schneller geschlossen
sein, als man >Quadrokopter< sagen kann ;-)))
BlueSky9
Dass es da noch ganz andere rechtliche Hürden geben kann ist klar. Nur haben die dann eben nichts mit den Vorschriften zum Thema Fliegen zu tun. Nach jetzigem Stand wäre ich zumindest auf dem privaten Baggersee rechtlich auf der sicheren Seite. Das Gerät könnte z.B. für Freizeitparks eine Riesenattraktion werden.
Ansonsten: Dass die 30Meter Lücke rechtlich schnell geschlossen wird glaube ich nicht. Wie du ja selbst angemerkt hast, würden dann auch KiteSurfer unter die Regelung fallen und müssten dann ggf. eine Pilotenlizenz machen. So einfach ist das nicht.
Ich glaube wir werden in diesem Bereich in den nächsten 5-10 Jahren eine dermaßen dynamische Entwicklung erleben, dass der Gesetzgeber Schwierigkeiten haben wird, dem zu folgen.
@Mr. Lucky
Cooles Teil. Sieht auf den Videos aber so aus als würde sich das Gerät immer im Bodeneffekt befinden. Also auch kein Fliegen im engeren Sinne.
EDXJ schrieb:Das scheint gewollt niedrig zu fliegen. Nach deren Angaben in den FAQ heißt es:
Sieht auf den Videos aber so aus als würde sich das Gerät immer im Bodeneffekt befinden. Also auch kein Fliegen im engeren Sinne.
How high can I fly with the FlyNano?
For some reason this is the most frequently asked question. Even if technically FlyNanos could be flown up to around 5 000 meters (16 000 feet), the use case for the FlyNanos is to fly them low, around 30–150 meters (100–500 feet). These low heights provide the greatest feeling of speed and exhilaration, enhanced with the open cockpit of the plane. As the battery capacity is the main limiting factor for the flying time, the use case includes also battery changes and multiple take-offs and landings, resulting to the low flying altitudes in their own part.
Die 16.000 ft möchte ich dann aber auch nicht ausprobieren.
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