Der Monat zählt - ist wie beim Auto.
Gruß
Andreas
Normal alle 12 Monate - LuftGerPV §15 regelt das - auch mögliche Fristverlängerungen
(1) Bei dem zum Verkehr zugelassenen Luftfahrtgerät wird in Zeitabständen von 12 Monaten in einer umfassenden Nachprüfung festgestellt, ob es noch lufttüchtig ist und den im zugehörigen Gerätekennblatt enthaltenen Angaben entspricht (Jahresnachprüfung).
(2) Die nach § 2 Abs. 1 zuständige Stelle kann aufgrund betrieblicher oder neuer technischer Entwicklungen von Absatz 1 abweichende Fristen festlegen und im Einzelfall kurzfristige Verlängerungen gewähren. In begründeten Fällen kann der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes einzelne Bauteile sowie Rettungs- und Schleppgeräte für Luftsportgeräte im Einzelfall oder allgemein von der Nachprüfpflicht befreien.
Gorden schrieb:
*mal nen alten thread auskram*
Wie sieht es mit dem Überziehen der JNP? Gibts Toleranzen ähnlich wie beim TüV? Dieses Jahr könnte es unschön knapp werden und das Wetter muss ja auch noch passen :(. Mach doch mal einer abends länger hell...
Cheerz,
Gorden
Ist jetzt off-topic, aber so weit ich weiß, gibt′s beim TÜV keine Toleranzen mehr.
Gruß
Eric
Eric schrieb:Das musste ich gestern schmerzlich feststellen - nicht in Bezug auf den Termin aber was das Prüfen angeht :(. Anyway ich versuche natürlich alles was in meiner Macht steht um den Termin zu halten. Mit anderen Worten - erstmal ab zum Snowboarden ;)Ist jetzt off-topic, aber so weit ich weiß, gibt′s beim TÜV keine Toleranzen mehr.
Gruß
Eric
Hallo,
auch eine Frage die hier thematisch passt:
Wenn ich eine Jahresnachprüfung nicht rechtzeitig mache, was ist dann?
Angenommen Termin wäre im Juni und es geht einfach erst im August.
Was ist dann? Natürlich darf der UL in der Zeit von Juni bis August nicht mehr betrieben werden.
Aber sonst? Reicht da eine "normale" Jahresnachprüfung im August, oder muss da etwas besonderes gemacht werden?
Hallo,
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> Wenn ich eine Jahresnachprüfung nicht rechtzeitig mache, was ist dann?
>
nichts besonderes ... du darfst dann eben nicht fliegen ;-)
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> Angenommen Termin wäre im Juni und es geht einfach erst im August.
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Kein Problem...
Ich bin mir nicht sicher, ob sich bei langem "Überziehen" der Verband
mal meldet und kurz nachfragt...
Kurze Rückmeldung: "Flieger wird aus Zeitlichen Gründen erst im August geprüft" genügt dann meines Wissens.
> Aber sonst? Reicht da eine "normale" Jahresnachprüfung im August, oder muss da etwas besonderes gemacht werden?
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