Bodenfunkstation 8,33kHz Raster

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Moin zusammen !

    Über die Umrüstung unserer Flieger wird ja bereits diskutiert, ich möchte aber über die Umrüstung von Bodenfunkstellen sprechen, speziell von INFO Plätzen. Es gibt hier sicherlich den einen oder anderen aus einem Flugplatz betreibenden Verein oder Flugleiter, der auch in dieses Thema involviert ist. Wir betreiben einen INFO Sonderlandeplatz und müssen bis Jahresende unser Funkgerät umrüsten und (wenn ich das richtig verstehe) auch den Antrag auf Frequenzzuteilung bei der Bundesnetzagentur stellen (letzteres aber erst bis spätestens Ende 2018 !?).

    Nach meinen Informationen (siehe zB hier: https://www.aerokurier.de/general-aviation/bundesnetzagentur-erlaubt-handfunkgeraete/733908). Demnach kommen neben "echten" zugelassenen Bodenfunkgeräten wie GT6201-05 und GT6201-10 (teuer !) auch normale zugelassene Flugfunkgeräte (also zB ein KRT2 oder ATR833) auch einige Handhelds und insbesondere das ICOM IC-A120E (über die zugelassene Norm ETSI EN 300676-2) in Frage. Reine Handhelds wollen wir nicht als (alleinige) Bodenfunkgeräte benutzen. Derzeit betreiben wir ein Flugfunkgerät in einem Gerätekoffer, aber i.w. dann doch ortsfest. Insofern wäre ein KRT2 oder ATR833 eine Austauschoption (~5-6W Sendeleistung). Das IC-A120E hat aber etwas mehr Sendeleistung (9W) und braucht dann nur eine 12V-Versorgung, ist maximal 200-300 EUR teurer als die zuvor genannten und daher wäre das eine interessante Option. Was mich jedoch irritiert ist, dass einige Shop-Seiten als Anmerkung dazu schreiben, dass das Gerät nicht als "Hauptfunkgerät" eingesetzt werden darf. Diese Aussage (und Formulierung) irritiert mich jetzt ein wenig. Wer kann dazu was sagen. Wer hat bereits umgerüstet? Welches Gerät habt ihr (warum) gewählt?  Und wer hat bereits den Antrag auf Frequenzzuteilung gestellt? Was gibt es dabei zu beachten?

    VG, Mike

  • Hi Mike,

    ich kann dir nur von unserer Erfahrung berichten. Wir haben die Becker Bodenstation gekauft, aus dem von dir genannten Grund. Wir haben das Gerät jetzt knapp 2 Jahre und würden es nie wieder kaufen. Die mitgelieferte Antenne reichte keine 7km vom Platz weg, da durften wir für 150 Euro gleich eine andere Antenne von Becker kaufen... Dazu kommt dass der Akku nur 3-4h im Normalbetrieb durchhält. Es wurden mehrmals die Batterien und die Ladeelektronik durch Becker ausgetauscht, das hat dann dafür gesorgt, dass man zwei Monate Kapazität für 7h hatte, allerdings warn es dann nach den zwei Monaten wieder nur 3-4 Stunden. Laut Becker normal weil sie nur mit dieser Batterie die Zertifizierung bekommen haben.

    Ich kann die also nur raten keine Beckerbodenstation zu kaufen, lieber nicht zertifiziert und ein sicherer Betrieb wie zertifiziert und ein unsicherer Betrieb. Sauerei und das für den Schweinepreis

    Gruß

  • Habe in diesem Zusammenhang auch noch eine Frage:

    Macht die Bundesnetzagentur eigentlich immer eine technische Abnahme beim Funkgerätetausch oder nicht?

  • Die Bundesnetzagentur macht da garnichts. Das machst entweder du selbst oder dein LTB. Geprüft wird es dann von einem Prüfer Kl.5 bei der JNP soweit ich weis. 

    Edit sagt: Natürlich bezieht sich meine Aussage auf Funkgeräte im Flieger. Da hatte ich wohl was durcheinander gebracht

  • Wiggl schrieb:
    Das machst entweder du selbst oder dein LTB. Geprüft wird es dann von einem Prüfer Kl.5 bei der JNP soweit ich weis. 
    HMMMM bei Bodenstation ??

    Ist alles schon mehrfach Besprochen mit Bodenfunkstellen.
  • Bei uns kommt ein Dittel / TQ KRT2, eingebaut in die passende tragbare Bodenstation zum Einsatz. Bei der Bodenstation ist alles dabei, inklusive eines Akkus der garantiert einen ganzen langen Sommer-Segelflugtag durchhält.  Das KRT2 hat außerdem einen äußerst geringen Stromverbrauch, das zeigt sich auch bei unseren Segelflugzeugen. Die 6W reichen auch völlig, denn die Ausgangsleistung alleine ist nicht der einzige Faktor in Bezug auf die Reichweite. Ich kann unsere Bodenstation noch in über 70km Entfernung vom Platz im Flieger hören. Das reicht ja wohl in den meisten Fällen. Da das KRT2 außerdem (wie auch die Funke oder Becker Geräte) nach der viel strengeren ETSO Luftfahrtnorm zugelassen ist, kann man wohl davon ausgehen, dass das auch nicht gerade ein Nachteil ist. Das ICOM wird es sicher auch tun, hätten aber z.B. keine Lust, hier immer eine Autobatterie mitzuschleppen.  Just my 5 Cent. 

  • Danke für das Feedback bislang.

    @Positiv: Deine Aussage, dass schon alles gesagt sei, kann ich nicht folgen, es fehlt mir auch an einer entsprechenden Referenz. Wenn Du den Thread im Januar meinst, dann kann der noch gar nicht alles gesagt haben, weil es ja im September noch eine Änderung gab, auf die ich mich eingangs ja auch bezogen habe (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Terrestrisch/Flugfunk/VHF_Zuteilungen.pdf).

    Aber vielleicht betrifft es hier im Forum auch nur wenige, weil sie nicht für die Umrüstung von Bodenstationen verantwortlich sind. 

  • Hallo Mike!

    Vor einiger Zeit habe ich die Tower-Funkanlage bei uns erneuert, weil das alte Gerät

    seinen Dienst quttiert hat. Die "etwas" äletere Regelung hatte in der Tat Ristriktionen, welche Geräte als

    Bodenfunkstelle verwendet werden konnten.

    Gem. DAEC - Info:

    /q

    Für Anlagen, die für KEINE Flugsicherungsdienste erbracht werden (INFO; START; VERFOLGER; RÜCKHOLER) können Frequenzzuteilungen erteilt werden:
    a)      Für Bodenfunkstellen:

    • Wenn diese (wie bisher) eine Musterzulassung nach FSMusterzulV haben; ODER
    • Wenn diese die Luftfahrtnorm ETSI EN 300676 erfüllen. Diese Norm erfüllen eine Reihe von Handfunkgeräten; ODER
    • Wenn diese eine Lufttüchtigkeitszulassung durch die EASA entsprechend der gültigen ETSO-Normen haben, oder die EASA eine gleichwertige ausländische Zulassung anerkannt hat (z.B. TSO der amerikanischen Behörde FAA ). Das sind z.B. handelsübliche Flugfunkgeräte mit einer ETSO-Zulassung.

    /uq

    Damit dürfte die Auswahl der Geräte ein wenig grösser und auch günstiger geworden sein.

    Die Anmeldung bei der Reg.Tp. erfolgte dann mit der Auflistung des Gerätes und der Antenne mit den ETS-Nummern usw.

    Evtl. sollte man eine Kopie der bestehenden Frequenz-Zuteilungs-Urkunde beifügen, damit auch das Berücksichtigung findet.

    Grüße

    Willi

  • Moin Willi,

    danke, die DAEC-Info hatte ich ja in meinem EIngangs-Post erwähnt (mit den drei möglichen Geräte-Zulassungs-Kategorien). Der Vorgang ist bei uns jetzt auch durch.

    VG, Mike


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