Günstiges Handfunkgerät gesucht

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Wir haben Frankfurt Flughafen Enteisung ( 30 km) und einen Segelflugplatz bei Aßlar (ca. 73 km Luftlinie) auf der Frequenz. Den Segelflugplatz (FL & Piloten) habe ich gestern noch im Landeanflug einwandfrei verstanden. Die Frankfurter haben Mitglieder unseres Vereins auch schon aufgefordert die Frequenz zu verlassen :)

    Mit der Funknetzplanung für 8,33 kHz wurden die Karten neu gemischt. Ab nächstem Jahr sollte auf unserem neuen Kanal Ruhe herrschen. Jedenfalls mit 8,33 kHz. Wenn dann jemand mit einer 25khz Funke sendet ist m.E. nicht abzusehen wen er blockiert. Das kann gutgehen, muss aber nicht. Eine Betriebserlaubnis haben solche Geräte dann eh nicht mehr, oder?

    VG

    Thomas

  • Ganz geschnallt habe ich das 8,33Khz-Frequenzraster auch noch nicht. Bislang ist ja so, dass im 25Khz-Raster die Frequenzen immer durch 25 teilbar enden. Also die letzten beiden Ziffern können immer nur 00, 25, 50 oder 75 lauten. Wie ist das im 8,33-Raster? Die Nachkommastellen (0,33) kann ich am Gerät ja schon mal nicht einstellen, also muss hier auf- oder abgerundet werden. Falls die Flugplätze ihre bisherigen Frequenzen behalten, müssen die neuen Frequenzen ja dazwischen angelegt werden. Die Frequenzen könnten dann auf die folgenden beiden Ziffern enden: 00 (bisheriges Raster), 08 (abgerundet), 17 (aufgerundet), 25 (bisheriges Raster) 33 (abgerundet) 42 (aufgerundet), 50 (bisheriges Raster)...

    Oder müssen die Plätze ihre bisherigen Frequenzen abgeben und alles wird komplett neu verteilt? So oder so: wenn ich die Frequenzen nehme, die hier angegeben sind, dann sind diese ausgehend von den beiden Endziffern i.d.r. nicht durch 8,33 teilbar. Oder unterliege ich da einem Denkfehler?

  • EDXJ schrieb:
    Die Nachkommastellen (0,33) kann ich am Gerät ja schon mal nicht einstellen, also muss hier auf- oder abgerundet werden. Falls die Flugplätze ihre bisherigen Frequenzen behalten, müssen die neuen Frequenzen ja dazwischen angelegt werden. Die Frequenzen könnten dann auf die folgenden beiden Ziffern enden: 00 (bisheriges Raster), 08 (abgerundet), 17 (aufgerundet), 25 (bisheriges Raster) 33 (abgerundet) 42 (aufgerundet), 50 (bisheriges Raster)...
    Die neu vergebenen Frequenzen werden passend gerunded vergeben und gerastet, sprich die Nachkommastelle endet immer in Fünfer-Schritten (.050/.055/.060/...) wobei jeder fünfte Schritt ausgelassen wird um die sich ergebende Differenz wieder auszugleichen.

    Schau mal in folgendem Dokument, Seite 71, dort ist eine Tabelle, die das ganze verdeutlicht:

    http://www.funkeavionics.de/fileadmin/user_upload/Dateien/Service/Handbuecher/de/FSG90_Manual-German_2014-12.pdf

  • Hallo,

    Man muss sich (gerade beim 8,33 Raster) klar machen,
    dass man am Funkgerät "Kanäle" einstellt, die aber nicht
    genau den physikalischen "Frequenzen" entsprechen.

    Deshalb spricht man von Kanal 118,060 hinter dem
    sich dann die Frequenz 118,0583 versteckt.

    ;-)


    >
    > Mit der Funknetzplanung für 8,33 kHz wurden die Karten neu gemischt.
    >

    Ja - ich gehe auch davon aus, dass sich da schnell eine Menge ändern wird...


    BlueSky9


  • @onkelmuetze

    @BlueSky9

    Danke. So ist es wieder nachvollziehbar. Muss man natürlich wissen, dass man im Funkgerät im 8,33 Raster keine Frequenzen sondern Kanäle einstellt.

  • Hallo zusammen

    könnte mir durchaus vorstellen das alle Frequenzen erneut vergeben werden, und das Ganze dann mit System zB Nord nach Süd

    auf oder absteigend. Wir sind in Deutschland da hat man es gerne ordentlich ;-)

  • Moin,

    ich verstehe zwar nicht warum man auf dem Flugplatz unbedingt mit ner Handgurke rumlaufen muß aber wenn ich mir unbedingt eine kaufen würde, dann wäre es mir egal ob die zugelassen ist oder nicht und als Notfallgerät sowieso.

    Gruß, Stefan

  • Postbote schrieb:
    ich verstehe zwar nicht warum man auf dem Flugplatz unbedingt mit ner Handgurke rumlaufen muß
    Moin,

    na, unsere Modellflieger haben z.B. als Auflage für ihren Betrieb, daß es einen Modellflug-Flugleiter geben muß, der ein Handfunkgerät betriebt unddamit auf der Platzfrequenz mithört und auch Alarm schlägt, sollte ein Modellflugzeug sich selbstständig machen.

    Wie dieser Auflage im nächsten Jahr entsprochen werden soll, wo es keine zugelassenen 8,33kHz Handfunkgeräte gibt, ist uns schleierhaft.

  • cbk schrieb:
    Moin,

    na, unsere Modellflieger haben z.B. als Auflage für ihren Betrieb

    Ja schön, aber wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ist der Trööteröffner kein Modellflieger b.z.w. benötigt es nicht dafür.

  • @Postbote:
    Und was ist mit den Rohr-Tuch Fliegern hier, die ausschließlich mit einer Handquetsche rumfliegen? Ich sag nur c22, Sunny oder 120kg Klasse. Bei den Fliegern ist kein fest eingebautes Funkgerät vorgesehen. Werden die dann ab dem 1.1.2018 gegroundet?

    Oder müssen wir uns daran gewöhnen, daß wir demnächst das Funken in der Platzrunde auch bleiben lassen können, weil uns die anderen eh nicht hören können? ;-)

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