Hi, ich habe mal so ne ein "paar" allgemeine Fragen zu Sicherheitsaspekten der UL Klasse:
1) Warum haben ULs nen Rettungssystem und die anderen Flugzeugtypen nicht?
Gibts bei den ULs mehr Zwischenfälle, wo ein solches System helfen würde?
2) Wieso sieht die Rechtssprechung selbst bei einem Übergeben o.ä. im Flugzeug eine Not Außenlandung vor, obwohl eine solche nie vollstädnig geübt wird im Lehrbetrieb (also wirklich auf nem Acker landen oder so)? Ist es nicht ein hohes Risiko auf eben so einem Acker zu landen, wenn man sowas noch nie gemacht hat?
Und interessehalber... wie kommt man da wieder weg? *g*
3) Wann aktiviert man eigentlich das Rettungssystem... bei nem Motorausfall in Reiseflughöhe ist ja das Außenlanden vorgesehen.... und beim Start hilft es einem nicht wirklich...
4) musstet ihr schonmal außenlanden? Oder das Rettungssystem aktivieren?
5) und wo ich eben schon einmal das Übergeben erwähnt habe *g* (auch wenn die Frage nicht direkt mit der Sicherheit zu tun hat)... sind ULs da heftiger als andere Flugzeuge? Kann man sich daran gewöhnen? Oder sitzt man da mit seiner angefanenen UL Ausbildung und es wird einem in jeder Flugstunde übel?
So jetzt habe ich hier massig Fragen verfasst, vielleicht hat ja einer die Muße einen Newbie aufzuklären ;)
Also erstmal: Newbies sind hier herzlich Willkommen und sollen auch bitte ihre Fragen stellen. Das Forum ist u.a. genau für dieses Szenario entwickelt worden. Frei nach dem Motto, es gibt keine dummen Fragen, wenn, dann nur dumme Antworten, versuche ich mich mal :)
1. Rettungsgeräte gibt es auch in der Echo Klasse (z.B. Cirrus). Bei ULs sind Rettungsgeräte zumindest in Deutschland vorgeschrieben. Warum das so ist oder in der Geschichte der UL Fliegerei (vermutlich) entstanden ist, weiß ich nicht genau genug, um dazu eine Aussage zu treffen. Da weiß vielleicht Michael (FlyingDentist) weiterzuhelfen. Der Mann kennt sich da recht gut aus. Mir ist als "Nutzer" bzw. "Lizenzinhaber" nur wichtig zu wissen, dass Rettungsgeräte vorgeschrieben sind.
2. Ich denke nicht, dass das Gesetz in einem solchen Fall eine Not- bzw. Sicherheitsaußenlandung zwingend vorsieht oder gar vorschreibt, sondern lediglich die Möglichkeit eröffnet eine solche im Zweifel durchführen zu können/dürfen. Im Lehrbetrieb wurde bei mir z.B. nur der Anflug bis auf die Sicherheitsmindesthöhe erprobt. Es ging immer darum ein geeignetes Feld ins Auge zu fassen, zu beurteilen (Wind und andere Faktoren berücksichtigt) und den Anflug darauf vorzubereiten. Es gibt Flugschulen, die sich solche Felder für Übungen wie diese genehmigen lassen. Führt man eine solche Landung wirklich durch besteht natürlich die Gefahr, dass das Flugzeug beschädigt und/oder die Insassen verletzt werden.
3. Für das Aktivieren des Rettungssystems gibt es zum einen Empfehlungen (z.B. Flug über geschlossener Wolkendecke gepaart mit Motorausfall o.ä.). Andererseits obliegt es sicher dem Piloten, wann er warum das Rettungsgerät auslöst. Um es Dir genauer sagen zu können, müsste ich in das entsprechende Gesetz schauen. Auch hier kann FlyingDentist sicher helfen. Sollte ich jedoch mal in eine Situation kommen, in welcher ich weder vor noch zurück weiß und keinen Ausweg sehe und mein oder das Leben anderer in Gefahr ist, werde ich das Teil so schnell wie möglich gen Himmel schießen.
4. Nein, bislang nicht...
5. Wenn Du ein Problem mit der Übelkeit hast, dann such Dir für den Anfang ruhige Tage aus um Deine Ausbildung zu beginnen. Dein Körper wird sich schnell an das Fliegen und die ungewohnten Gefühle gewöhnen. Danach kannst Du Dich sicher mit ruhigem gewissen auch in andere Wetterszenarien begeben. ULs sind jedoch tatsächlich anfälliger als schwerere Flugzeuge. Aber wie gesagt gewöhnt man sich schnell daran. Das wichtigste ist sicher, dass man sich auf das Fliegen konzentriert, Spaß dran hat und sich keinen Kopf um evtl. auftretende Übelkeit macht, die vielleicht gar nicht kommen würde wenn man nicht ständig dran denkt :)
Hallo,
ich denke, die Vorschrift für Rettungssysteme kommt noch aus den Zeiten, als Ultraleichtflugzeuge noch viel einfacher konstruiert waren. Bei anderen Flugzeugtypen gibt es das vereinzelt auch (z.B. Cirrus SR20). Dort hat das allerdings ganz andere Gründe.
In einem Notfall wird man im Regelfall prüfen, ob eine Notlandung auf einem geeigneten Notlandefeld möglich ist, denn dabei hat der Pilot die komplette Kontrolle über das Flugzeug.
Das Rettungssystem löst man aus, wenn man kein geeignetes Notlandefeld erreichen kann (z.B. über Wasser oder über einer Großstadt) oder wenn das Flugzeug nicht mehr steuerbar ist (z.B. wenn Teile abgebrochen sind). Wenn das Flugzeug am Fallschirm hängt, hat der Pilot nahezu keine Kontrolle mehr über das Flugzeug.
Außenlandungen werden in der Schulung nur simuliert, da sie sehr gefährlich sind. Aus der Luft kann man im Regelfall nicht erkennen, wie glatt oder hart die Oberfläche einer Wiese ist.
MfG Helmut
Danke erstmal für die ausführlichen Antworten :)
@ sukram: Genau diesen "Anflug bis auf die Sicherheitsmindesthöhe" meinte ich... ich fand es irgendwie komisch, dass man das nur bis dahin übt... immerhin ist die Landung an sich vermute ich mal der schwierigste Part.... aber wenn bei so ner Außenlandung das Flugzeug beschädigt wird ist es finanziell natürlich nicht unbedingt erschwinglich das mit jedem Flugschüler zu machen ;)
Jedenfalls finde ich in Beispielsprüfungsfragen oft Antworten, ala "ich führe eine Sicherheitsaußenlandung durch"... das klingt immer so locker und sicher... aber wenn ich so an die Felder/Acker um mich herum denke... da sind halt diese typische Wellen/Gräben (keine Ahnung wie man die nennt) vom Pflug etc drin... wenn die dann noch 90° zum Wind stehen (und ich habe den Fragen entnommen, dass man immer gegen den Wind landen soll) dann ist das glaube ich nicht wirklich ungefährlich da zu landen....
Wer haftet eigentlich für den Schaden am Flugzeug, den Abtransport vom Feld etc. durch so einen Rettungssystemeinsatz bzw. so eine Außenladung... ist das alles abgedeckt mit den Standard Versicherung beim Charter Flugzeug?
Hallo,
mit diesen Videos kann man sich eine Vorstellung machen, wie eine Landung mit Rettungssystem abläuft:
zum Thema Haftung: die ist ähnlich geregelt wie beim Auto. Die vorgeschriebene Haftpflicht ersetzt die Schäden eines Dritten, also z.B. den demolierten Weidezaun des Bauern. Die optionale Vollkasko ersetzt den Schaden am Flieger, meist aber nur nach Abzug eines beträchtlichen Selbstbehalts in der Größenordnung von 2500EUR, die der Vercharterer an dich als Flieger weitergibt, falls du den Schaden schuldhaft verursacht hast. Es kommt aber auf den Einzelfall an.
Mal eine Gegenfrage: Warum fragst du?
Gruß ColaBear
@QQQ: Wozu willst Du das alles wissen? Fliegst Du selbst? Wenn ja, was? Oder willst Du dich hier nur - wie auch immer - produzieren ?
Ist es schon verdächtig wenn man neugierig ist? :) Also nein, ich bin kein Flieger der gerade aufm Feld notgelandet ist und daher dringend Hilfe braucht *g*
Ich bin von der UL Fliegerei fasziniert (überege auch den FLugschein zu machen) und lese mich halt hier gerade durch das Forum und da kommen halt so Fragen auf, wie diese hier.
Habe auch vor kurzem die hier irgendwo gepostet Videos über den Typen gesehen, der seine gesamte Ausbildung gefilmt hat und da hatte mich das auch schon gewundert, dass er immer nur ne "Notlandung" bis auf die Sicherheitsflughöhe geübt hat. Daher dachte ich mal frage ich mal hier...
ist meine Fragerei wirklich so außergewöhnlich?
Ich finde auch nicht, dass die Fragen zu außergewöhnlich sind oder nicht. Und die Themengebiete sind nun einmal breit gestreut, so dass viele Fragen aufkommen könnten. Ich habe mich anfangs ja auch fast über zwei Monate darüber informiert, wie ich es verhindern kann, das Cockpit vollzuko...... :-)