Hallo,
>
> ...und dann in F anmelden. Das ist kein Problem, machen
> einige Freunde von mir. Und das ist auch nicht halblegal.
>
Das Anmelden eines ULs in F für einen Wohnsitz-Deutschen
mag natürlich in Frankreich vollkommen legal sein - ohne Frage.
>
> Der freundliche Herr beim LBA erklärt das gerne. Das hängt
> immer von der anmeldenden Behörde ab.
>
leider geht es darum aber garnicht :-)
Denn welches UL ich wie und unter welchen Voraussetzungen
in Deutschland fliegen darf, dass kann keine französiche
Behörde bestimmen!!
ULs mit ihren Zulsassungen und Lizenzen unterliegen
ausschliesslich den nationalen Regelungen des Landes,
in dem sie geflogen werden wollen.
(nur einige kleine Beispiele für D-Uls im Ausland :
- England, Spanien = Einfluggenehmigung)
- Schweden = Einfluggenehmigung & keine LP4-Ausnahme)
- Holland, Östereich = ELT Pflicht)
- Schweiz = keine BfU-95 ULs)
usw, usw...)
Und bisher galt m.W. für D eine Luftsportgeräte-Gastflugregelung
für den Betrieb von ausländisch zugelssenen UL - aber eben
nur für _nicht_ Erstwohnsitz-Deutsche.
Sollte sich das mittlerweile geändert haben, dann
wäre ich für wirklich "handfeste" und vor allem
gerichtsfeste Informationen sehr dankbar.
Aber die Aussage: "Der freundliche Herr beim LBA erklärt das gerne."
dürfte jedoch im Falle einer Ordnungswidrigkeits- oder gar
Strafverfahrens sehr wenig hilfreich sein ;-))
Wer Infos hat, bitte melden...
DANKE!!
:)
BlueSky9
@Quax der Bruchpilot
In Italien kostet eine Tecnam P92 um die 90.000€ und sicher nicht 18.000€. Eine P92Eaglet um die 120.000€
@Quax der Bruchpilot
Nun haste aber doch einen Roman geschrieben. Danke für deine Meinung. Es ist immer gut beide Seiten zu betrachten.
Also wie gesagt, es tut mir für Dich leid, dass Dein Projekt so schnell beendet ist. Ich allerdings bin voll zufrieden und würde es wieder genau so machen.
Nicht zuletzt aufgrund deiner guten Erfahrungen, hatte ich mich entschlossen, in den sauren Apfel zu beißen, etwas mehr zu bezahlen und dafür völlig stressfrei meine Savannah zu bauen. Das möchte ich nach wie vor. Wenn der Verkäufer wirklich so ein toller Fliegerkumpel ist, wird es ihm nicht schwerfallen nach Klärung der kleinen Meinungsverschiedenheit zur Tagesordnung zurück zu finden. Nur weil die erste Woche nicht so lief, müssen es ja die nächsten 99 Wochen nicht ebenso tun. So sehe ich das zumindest. Ich bin nicht nachtragend und möchte hier nur Gutes berichten.
BlueSky9 schrieb:Es gibt dazu meines Wissens nach keinen Gerichtsentscheid, sondern nur Meinungen. Und solange das so ist, kann man entweder vorsichtshalber sowas nicht machen oder es einfach drauf ankommen lassen. Bei einem ramp check wird so jemand meiner Meinung nach keinerlei Probleme bekommen, oder gibt es jemanden mit anderen Erfahrungen?
Sollte sich das mittlerweile geändert haben, dann
wäre ich für wirklich "handfeste" und vor allem
gerichtsfeste Informationen sehr dankbar.
Chris
Uiuiui!
Da gehen aber einige Dinge durcheinander.
@BlueSky9 Es geht mit einer französischen Zulassung. Natürlich kann kein Franzose in Deutschland etwas erlauben. Aber zunächst geht es ja darum, ob ich ein UL als Deutscher im Ausland anmelden darf. Und DAS hängt immer von der zulassenden Stelle ab. Frankreich z.B. erlaubt es. Australien erlaubt es auch. Den Australiern ist es egal wo das Ding fliegt. Hauptsche du bezahlst Deine Gebühren. Du oder Dein Flieger müssen niemals australischen Boden betreten. Alles ganz legal. Das hat mir der freundliche Herr beim LBA genau so erklärt. Hat mich nämlich mal selber interessiert, weil ich Flieger mit australischer Kennung kenne. Kann leider nicht mehr sagen wie der gute Mann hieß, aber man kann sich durchfragen nach dem zuständugen Bearbeiter. Waren alle sehr freundlich am Telefon.
Dann gehts weiter. Natürlich darf ich in GB fliegen. Ja , kostet Einfluggebühr, aber dann bin ich drin. Stadtlohn ist zugepflastert mit deutschen ULs in holländischem Besitz. (Liegt direkt an der NL-Grenze) Fliegen alle in NL mit D-Kennung. Stimmt, brauchen dann ein ELT. Aber dann ists egal. Und dann sind wir ja noch in Europa, Ich kenne keine Bestimmung die das Fliegen mit ausländischer Kennung verbietet. Wir haben am Platz USA, GB NL registrierte Echos. Außerdem ULs mit CZ, Australien und NL. Wo steht bitte, dass die alle illegal fliegen. Ein Kollege hat wegen der Cessna SID (müsst Ihr mal nachgoogeln, das führt hier jetzt zu weit) nach GB ausgeflaggt. Dort ist man weniger restriktiv. Alles kein Problem.
Nochmal zu den Preisen. Natürlich sind die Listenpreise möglicherweise hoch. Aber schaut doch mal im italienischen UL Markt. Ich habe schon P92 für 18.000 gesehen. Unter annunci.ultraleggero.it/annuncio/icp-savannah41 findest Du aktuell eine Savannah für 14.000 €. Der Motor hat 800 Stunden. Übrigens: Ich kenne auch jemand der mit italienischer Kennung fliegt. Es geht also auch billig. Eine P92 mit 920 Stunden steht gerade für 29500 drin. Und das ist nur ein Forum. Da gibts noch mehr. :-) Aber wie gesagt, ich persönlich kenne niemand der so'n Ding dann germanisiert hat.
Mit Fliegergruß
Tom
Hi, ich bin eher durch Zufall auf der Suche nach immer neuen Savannah Nachrichten auf diese Diskussion. gestoßen. Ich verstehe nicht so ganz was da schief gelaufen ist aber ich kann nur sagen, dass ich mich über den deutschen Mustebetreuer der Savannah nicht beklagen kann und gerade wenn es Probleme im Zusammenhang mit dem Flieger zu lösen gab diese immer einfach und schnell über Ihn liefen, viel zügiger als z. B. direkt mit den Italienern. Einfach anrufen, Problem erklären, Lösung folgt. Ich habe inzwischen meine 2. Savannah, inzwischen eine S mit 100PS und kann nur sagen - ein genialer Flieger. Und wenn die Wahl zwischen eckig und rund: ich bin für rund :)
Auch ich kenne niemand der schon mal Schrott in Deutschland zugelassen hat. Das gilt genauso für deutschen- als auch für importierten Schrott. Egal ob Savannah oder P92. Schrott kriegst du in Deutschland billiger.
Hallo,
>
> Aber zunächst geht es ja darum, ob ich ein UL als Deutscher im Ausland anmelden darf.
> Und DAS hängt immer von der zulassenden Stelle ab. Frankreich z.B. erlaubt es.
>
Exakt meine Rede - und da sind wir uns beide ja vollkommen einig :-)
Darum geht es aber garnicht ;))
Es geht auch nicht darum, ob die Holländer einem Holländer erlauben,
in Holland ein D zugelassenes UL zu fliegen.
Es geht auch nicht um Cessnas, Pipers oder Experimentals, die
mit ICAO oder EASA Lizenzen betrieben werden.
Es geht darum, ob (nach deutscher Rechtslage) ein Erstwohnsitz-Deutscher ein im
Ausland zugelassenes 3-Achs-UL hier in Deutschland fliegen darf - er fällt damit
zumindest nicht mehr unter die hier bisher geltende "Gastflugregelung für ausländische ULs".
Die galt nämlich in der Tat _nur_ für "Leute mit Erstwohnsitz im Ausland".
>
> Es gibt dazu meines Wissens nach keinen Gerichtsentscheid,
>
Ja - das ist auch mein Kenntnisstand.
>
> sondern nur Meinungen.
>
Ähhmmm... ich vermute, es gibt in unserem Gesetzes- und Verordnungs-Haufen
dazu sicher etwas mehr, als nur eine "Meinung"... Man müsste wohl nur mal
danach graben... ;-)))
BlueSky9
P.S.:
>
> Und dann sind wir ja noch in Europa
>
"Europa" spielt für Zulassung, Lizensierung und Betreib
von national geregelten Luftsportgeräten ohne explizite,
gegenseitige Vereinbarungen der Länder untereinander
erstmal überhaupt keine Rolle.
BlueSky9 schrieb:Die NfL mit eben dieser Gaesteflugregelung, die das frueher mal so regelte, dass ein Wohnsitzdeutscher nicht mit z.B. F-registriertem Geraet nach D einfliegen darf, wurde vor einiger Zeit ersatzlos gestrichen. Insofern wuesste ich jetzt konkret keine Bestimmung, die das verbietet. Ich habe aber auch nicht soooo wahnsinnig nach gesucht, weil nicht betroffen, in CH geht das naemlich einwandfrei...
Man müsste wohl nur mal
danach graben... ;-)))
Chris
Liebe Fliegerfreunde,
vor zwei Jahren habe ich mir meine nunmehr zweite SAVANNAH, diesmal eine XL, gebaut. Zwischenzeitlich hatte ich einige andere Flugzeuge gebaut und geflogen. Die SAVANNAH ist aber kaum zu toppen. Mein Ziel bei diesem zweiten Bau war es dabei, die Nachteile und Einschränkungen des alten Models weitgehend zu überwinden, wie zu hohe Leermasse, geringes Platzangebot, rel. geringe Reisegeschwindigkeit … .
Ich habe ein Jahr gebaut und erreicht, dass ich mit 80Ps und 200Kg legaler Zuladung (!) 160km/h leicht realisieren kann! Dazu waren viele kleinere und größere Modifikationen notwendig, ohne in die Struktur und Aerodynamik einzugreifen. Das ist mir in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Musterbetreuer, den ich schon beim Bau der ersten Maschine als kompetent kennengelernt hatte, gelungen. So hat er den Lieferumfang des Bausatzes nach meinen Wünschen modifiziert und war bei der Zulassung einer verbesserter Cowling beim LSGB hilfreich.
Natürlich hat dieser gute Support auch einen Preis. Trotzdem ist es mir gelungen mit einem gebrauchten 912A für ca. 31T€ ein tolles Flugzeug in die Luft zu bringen, mit dem ich inzwischen ca. 200h geflogen bin. Unter Berücksichtigung der langlebigen Metallstruktur der SAVANNAH halte ich das für ein gutes Preis /Leistungsverhältnis.
Die Frage nach XL oder S ist nur eine Frage der Kosmetik, S bringt sonst keine Vorteile. Ich bevorzuge die Y-Steuerung, das ist Geschmacksache, aber sie ist leichter.
Noch einmal: Die SAVANNAH ist ein in Deutschland sehr unterschätztes UL mit einem ordentlichen Support des deutschen Musterbetreuers.
EBU1
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