Hallo,
>
> Darüber hinaus gibt es für uns ULer natürlich Ausnahmen
> hinsichtlich der Verwendung sogenannter Handquetschen.
>
Ja, damit ist aber eine Ausnahme für die Verwendung von
luftfahrzertifizierten Geräten (z.B. EASA Form ONE) gemeint.
Trotzdem benötigen auch die "Ausnahmegeräte" eine Betreibserlaubnis!
Für das ICOM IC-A6E z.B. gibt es aber m.W. keine deutsche Betriebserlaubnis.
(Nein, ich will keine Diskussion über deutsche Gesetze und deren
Sinn oder Unsinn hier lostreten - Ich wollte lediglich die Fakten
zusammenfassen. Wie jeder Einzelne damit umgeht, ist mir vollkommen
Wurscht :) Solange er nicht behauptet, der Betrieb eines IC-A6E
in D sei "legal" nur aufgrund einer Art "Ausnahmeliste" ;-)
BlueSky9
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