Aber Sie muß durch einen FI close monitored werden und zwar jeder Ausbildungsschritt und durch physische Anwesenheit am Platz.Solche Aussagen sind z.B. problematisch. Denn auch diese ist leider falsch. Es ist einzig und allein der Ausbildungsleiter, der die Pflicht hat, die Ausbildung eines Assistenten zu überwachen. Diese Aufgabe kann in Ausnahmefällen zwar von ihm auf einen Fluglehrer übertragen werden, dieser muss allerdings zum einen in der Flugschule gemeldet sein und darüber hinaus ähnliche Erfahrung aufweisen können. Und der Verband muss davon wissen. Man kann nicht einfach einen FI hinstellen und sagen: "Du, pass mal auf, dass der nicht runterfällt, ich gehe Kaffee trinken...".
es wenigstens untereinander schaffen würden nicht gegenseitig zu zerfleischen...Das will hier sicherlich niemand. Es ist nur eben so, dass man falsche Dinge korrigieren sollte und dann ist gut. Niemandem ist geholfen, wenn man vehement auf einem falschen Standpunkt beharrt und diesen der weiten Welt auch noch als richtig zu verkaufen versucht.
Oh sukram ein eifriger Leser meines Blogs...Ähm nee, habe vor Wochen mal drübergeschaut, um zu prüfen, ob er bzw. die Verlinkung gegen unsere Nutzungsbedingungen verstößt. Und da das der Fall ist, habe ich Deinen Link auch gleich wieder entfernt. Sorry...
olche Aussagen sind z.B. problematisch. Denn auch diese ist leider falsch. Es ist einzig und allein der Ausbildungsleiter, der die Pflicht hat, die Ausbildung eines Assistenten zu überwachen. Diese Aufgabe kann in Ausnahmefällen zwar von ihm auf einen Fluglehrer übertragen werden, dieser muss allerdings zum einen in der Flugschule gemeldet sein und darüber hinaus ähnliche Erfahrung aufweisen können.Sukram es wäre schön, wenn Du nicht nur das lesen würdest, was Du gerne lesen willst. Ich habe in meinem Block das AHB wortwörtlich zitiert. Es ist müßig dieses hier erneut zu zitieren denn mit Deiner obigen Aussage liegst Du falsch..
Man kann nicht einfach einen FI hinstellen und sagen: "Du, pass mal auf, dass der nicht runterfällt, ich gehe Kaffee trinken...".Es tut mir Leid, wenn ich da offensichtlich mehr Erfahrung habe wie Du denn leider sind mir in meiner Vergangenheit mindestens zwei Flugschulen begegnet, wo genau das passiert. Wo Assis ohne Fluglehrer oder Ausbildungsleiter schulen. Ja wo der Ausbildungsleiter sogar 200 km weit entfernt ist und nur alle paar Wochen "reinschaut" während munter mit unwissenden Schülern Platzrunden gedreht werden... bis einer schreit... ich kann und werde öffentlich keine Namen nennen, aber ich bin mir sicher diejenigen lesen interessiert mit...
Sukram es wäre schön, wenn Du nicht nur das lesen würdest, was Du gerne lesen willst.Ich lese eigentlich nur das, was Du schreibst :)
Ich habe in meinem Block[Klugscheissmodus on]
AHB wortwörtlich zitiertDann mal los (AHB):
Ein Fluglehrerassistent darf nur unter Anleitung und Aufsicht des Ausbildungsleiters oder einem von diesem dazu bestimmten erfahrenen Fluglehrer tätig sein. Daraus folgt, dass die Verantwortung für die Ausbildungstätigkeit des Fluglehrerassistenten grundsätzlich beim Ausbildungsleiter liegt. Einzelne Bereiche der Ausbildung kann er im Einzelfall an einen erfahrenen Fluglehrer delegieren. [...]Dann noch kurz zum Thema Erfahrung:
Es tut mir Leid, wenn ich da offensichtlich mehr Erfahrung habe wie DuIch zitiere Deinen Blog:
"lassen sich einmal eingeschlichene und manifestierte Ausbildungsfehler später schwer wieder korrigieren."
ich kann und werde öffentlich keine Namen nennen, aber ich bin mir sicher diejenigen lesen interessiert mit...Würde ich an Deiner Stelle auch nicht tun. Du glaubst nicht, wer hier alles Mitglied ist. Aktiv wohl gemerkt.
An dieser Stelle fällt es wieder auf. Es fehlt der Flying Dentist!Keine Sorge: Den sehen wir mit Sicherheit (ich hoffe es sehr) beim ulForum.de Treffen vom 21. - 23. August wieder :)
Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung während eines Fluglehrer-Assistenten-Lehrgangs darf der Fluglehrerassistent nur unter AnleitungAber stürz Dich weiterhin auf Auto-Korrektur Tippfehler wie Block anstelle Blog...
und Aufsicht des Ausbildungsleiters oder einem von diesem dazu bestimmten erfahrenen Fluglehrer tätig sein.
Der Fluglehrerassistent darf:
- keine Zustimmung zum ersten Alleinflug und
- keine schriftlichen Flugaufträge zu Allein-Überlandflügen erteilen,
- keine Übungsflüge mit Fluglehrer gemäß LuftPersV zur Verlängerung einer
Berechtigung durchführen.
Der aufsichtführende Fluglehrer hat sich durch einen Flug mit dem/den Flugschülern davon zu überzeugen, daß das Ziel des jeweiligen Ausbildungsabschnittes erreicht ist, welches von dem Fluglehrerassistenten vermittelt wurde. Nur der aufsichtführende Fluglehrer kann die Zustimmung zum ersten Alleinflug und nur in Absprache mit einem zweiten Fluglehrer sowie Flugaufträge dazu erteilen.
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