Eine 522kg schwere C42 sollte gar nicht betrieben werden.Sicher das, keine Frage, ich habe um im Beispiel der Folien zu bleiben einfach 20% auf die 472,5 MTOW draufgeschlagen. Eine weitere Einlassung werde ich heute (spät) Abend abgeben...
Verrenne Dich jetzt bitte nicht wieder!Na das will ich doch mal nicht hoffen...
Die Manövergeschwindigkeit bezieht sich meistens auf die 472,5 Kgalso mir wurde beigebracht, dass die Bemessungsgeschwindigkeiten von der Flächenbelastung abhängig sind, die sich bei höherem Gewicht und gleichbleibender Fläche erhöht. Die Manövergeschwindigkeit sollte demzufolge sinken um Bruch zu vermeiden aber wie oben geschrieben... alles später... wenn ich heute Abend mein Material zum Nachschlagen parat habe... btw. der von mir verlinkte und zitierte Foliensatz war ebenfalls von einer FI Schulung...
• erhöht VS (20% zu schwer erfordert ca. 10% mehr Geschwindigkeit)
• erhöht die Startstrecke (20% zu schwer erfordert >> 10% mehr)
• beeinflusst die Strukturfestigkeit bis VA nicht
Vorsicht: Bei Geschwindigkeiten über VA Überlastungsgefahr !!!
• verringert die bei Böen erlaubte Geschwindigkeit (gelber Strich) (20% zu schwer um ca. 10%
Die VA ist die sogenannte Manövergeschwindigkeit, d.h. bei genau dieser Geschwindigkeit kann ich bei maximaler Abflugmasse gerade die zugelassene positive Beschleunigung erreichen, wenn ich voll ziehe. Bei nahezu allen ULs sind das 4g. Das ist eine simple physikalische Konstante, die sich ziemlich einfach aus dem Erzeugbaren Auftrieb von Flügelfläche * Ca max * Rho/2 * Geschwindigkeit² ergibt. Wenn bei VS gerade Auftrieb und Gewicht gleich sind, muß ich für 4g folglich viermal soviel Auftrieb erzeugen, wie bei VS. Folglich muß ich Wurzel 4 mal schneller fliegen, also doppelt so schnell. Diese Geschwindigkeit kann nicht vom Antragsteller gewählt werden, sondern ist durch die Physik fest vorgegeben.
Um eine möglichst simple Bauvorschrift zu haben, hatten die alten UL-Vorschriften die Forderung, ein UL müsse die 15 m/s Böen bei VA aushalten.
Segelflugzeuge und Motorsegler haben eine wählbare VB, bei der 15 m/s Böen nachgewiesen werden. VB muß mindestens VA sein, die meisten Konstrukteure haben auch nichts höheres gewählt.
ANMERKUNG : Da Segelflugzeuge nicht 4g, sondern 5.3g nachweisen müssen, ist VA bei ihnen nicht 2 VS, sondern 2.3 VS.
VLA's und Motorflugzeuge weisen Ihre 15.24 m/s Böen bei VC nach, diese ist ebenfalls frei wählbar, eine untere Grenze ergibt sich aus einer empirischen Formel, die obere als 0.9 VH.
Bei der LTF-UL ist eine VB analog zur Segelflugzeug/Motorsegler-Bauvorschrift eingeführt worden, die größer oder gleich VA gewählt werden kann. Zusätzlich ist der technischen Entwicklung der letzten Jahre Rechnung getragen worden, und für VB zusätzlich 0.9 VH als untere Grenze gefordert worden. Dies entspricht (grob abgeschätzt) etwa der Reisegeschwindigkeit bei 75% Motorleistung, und das ist damit etwa der Wert, der früher einmal der VC entsprach, als die Formel aufgestellt wurde.
Insofern ist bei den UL's heute gefordert, was sinngemäß damals bei der Erstellung der FAR-23 in die VC-Formel eingesetzt wurde. Damals war ein typischer Zweisitzer wie die PA-18 mit Streben, festem Fahrwerk und 65 PS mit starrem Prop bei etwa 600 kg Abflugmasse in der Praxis etwa mit der VC unterwegs, und Böen konnten ihm nichts anhaben.
Nun haben die UL-Hersteller in den letzten Jahren allerlei Angaben zusammengewürfelt, die mit der UL-Vorschrift nichts zu tun hatten. So war z.B. nicht vorgesehen, daß Hersteller freiwillig Flugzeuge bauen, die auch oberhalb VA noch die 15 m/s Böen aushalten. Wenn ein Hersteller nun eine höhere Böengeschwindigkeit haben wollte, dann hat er einfach eine VA frei gewählt, was natürlich die VA-Definition ad absurdum führt. Andere haben die VNO neu eingeführt, die es in der UL-Vorschrift gar nicht gab, andere eine VC. Die Folge war ein unglaublicher Bezeichnungssalat in den unterschiedlichen Handbüchern und daraus folgend auch ein Wirrwar an Fahrtmessermarkierungen.
Ich nehme diese Aussage daher zurückKollektives Aufatmen... ;)
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