1. lokaler Prüfer 5 im Verein der auch gleichzeitig Remos Vertreter ist. Hat mehrfache Rotax Lehrgänge besucht
2. Lokale Flugschule mit eigenen Technikern, auch hier Rotax Lehrgänge vorhanden
3. Roland Aircraft selbst, auch hier Rotax geschult
Ich brauche kein Bordbuch pflegen, kann aber auf verlangen sämtliche Rechnungen, bzw. die Durchführung aller Arbeiten an meiner Maschine durch eine Werft nachweisen. Minutiös.........Bei den von Dir genannten Möglichkeiten dürfte diese hinreichend belegbar sein. Auch bei jedem, der seinen Flieger selbst gebaut hat, dürfte man keine Probleme haben mit der Sachkundigkeit. Meine Nachfrage gilt nur Deinem Selbstschutz, MOIN. Nach den Schilderungen von Postbote kann ich mir durchaus ausmalen, wie plötzlich eine Versicherung um die Ecke kommt und behauptet: Jaaaaa Du hast zwar nix selbst gemacht, aber Du hast es als Halter unterlassen zu prüfen, ob der Dritte hinreichend sachkundig ist. Und Blender wie diese gibt es definitiv mehre...
TeeJay Immer vom worst-case ausgehen, dann bleibt man safe.Ich empfehle Dir, diesen Satz einmal über den Tellerrand der Fliegerei hinaus zu reflektieren und konsequent zu Ende zu denken.
Oder prüfst Du in einer Autowerkstatt auch nach ob der Techniker der an Deinem Auto werkelt eine entsprechende Schulung hatte?Prüfer Klasse 5 ist eine Befähigung, keine weitere Diskussion dadrüber. Der Vergleich mit Kfz-Werkstätten hinkt aber in so fern, da ohne Meisterbrief keiner eine Kfz Werkstatt einfach so eröffnen darf bzw. längst nicht alle Arbeiten an sicherheitsrelevanten Teilen wie z.B. Bremsen ausführen darf. Zumal es da noch mehr Vorgaben von BG und Innungen gibt. Korrigiert mich wenn ich da falsch liege, denn da kenne ich mich jetzt nun wirklich nicht aus.
Lass mal die Kirche im Dorf und versuch hier nicht andauernd Dinge zu skizzieren die unrealistisch sind.Wir werden da auch zunehmend offtopic und ja vielleicht denke ich manche Dinge bis zum Ende einmal durch... schaden tut es nicht, oder?
TeeJay schrieb:Ja, den kenne ich.
Und Blender wie diese gibt es definitiv mehre...
TeeJay schrieb:Genau so ist es!
Dann sind die genannten Normen aus dem Ausbildungshandbuch für Flugschulen des DAeC falsch
pedrob schrieb:... nicht nur der Teufel hat viele Namen :-))
nur unter einem anderen Namen
TeeJay schrieb:Zu den Prüfern Klasse 5 musste ich mir auch schon meine eigene Meinung bilden.
Prüfer Klasse 5 ist eine Befähigung, keine weitere Diskussion dadrüber. Der Vergleich mit Kfz-Werkstätten hinkt aber in so fern, da ohne Meisterbrief keiner eine Kfz Werkstatt einfach so eröffnen darf bzw. längst nicht alle Arbeiten an sicherheitsrelevanten Teilen wie z.B. Bremsen ausführen darf. Zumal es da noch mehr Vorgaben von BG und Innungen gibt. Korrigiert mich wenn ich da falsch liege, denn da kenne ich mich jetzt nun wirklich nicht aus.
... Unter bestimmten Umständen geht es auch legal ohne Meister!...... wenn man kein Deutscher sondern ein anderer EU-Bürger bist, braucht Du so gut wie nix.
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