Inspektionsintervalle

Forum - Technik & Flugzeuge
  • 1. lokaler Prüfer 5 im Verein der auch gleichzeitig Remos Vertreter ist. Hat mehrfache Rotax Lehrgänge besucht
    2. Lokale Flugschule mit eigenen Technikern, auch hier Rotax Lehrgänge vorhanden
    3. Roland Aircraft selbst, auch hier Rotax geschult
    Ich brauche kein Bordbuch pflegen, kann aber auf verlangen sämtliche Rechnungen, bzw. die Durchführung aller Arbeiten an meiner Maschine durch eine Werft nachweisen. Minutiös.........
    Bei den von Dir genannten Möglichkeiten dürfte diese hinreichend belegbar sein. Auch bei jedem, der seinen Flieger selbst gebaut hat, dürfte man keine Probleme haben mit der Sachkundigkeit. Meine Nachfrage gilt nur Deinem Selbstschutz, MOIN. Nach den Schilderungen von Postbote kann ich mir durchaus ausmalen, wie plötzlich eine Versicherung um die Ecke kommt und behauptet: Jaaaaa Du hast zwar nix selbst gemacht, aber Du hast es als Halter unterlassen zu prüfen, ob der Dritte hinreichend sachkundig ist. Und Blender wie diese gibt es definitiv mehre... 

    Ich habe meine juristischen Erfahrungen in den Jahren 2001-2005 gemacht und leider sehr viel Geld schlechten Menschen hinterhergeworfen. Ich bin da wie Postbote sehr vorsichtig was das anbetrifft. Recht haben und Recht kriegen sind immer 2 unterschiedliche Dinge. Immer vom worst-case ausgehen, dann bleibt man safe.
  • TeeJay Immer vom worst-case ausgehen, dann bleibt man safe.
    Ich empfehle Dir, diesen Satz einmal über den Tellerrand der Fliegerei hinaus zu reflektieren und konsequent zu Ende zu denken.

    Bye Thomas
  • Jaaaaa Du hast zwar nix selbst gemacht, aber Du hast es als Halter unterlassen zu prüfen, ob der Dritte hinreichend sachkundig ist.





    Sorry das ist absurd! Ich kann keine Sachkundeprüfung eines Prüfer 5 vornehmen. Das ist Sache der Verbände die ein entsprechendes Zertifikat ausstellt. Ist dieses vorhanden, muss ich als "Kunde" davon ausgehen, das dies korrekt ist. 
    Alles andere ist unrealistisch.


    Oder prüfst Du in einer Autowerkstatt auch nach ob der Techniker der an Deinem Auto werkelt eine entsprechende Schulung hatte?


    Lass mal die Kirche im Dorf und versuch hier nicht andauernd Dinge zu skizzieren die unrealistisch sind.  
  • Oder prüfst Du in einer Autowerkstatt auch nach ob der Techniker der an Deinem Auto werkelt eine entsprechende Schulung hatte?
    Prüfer Klasse 5 ist eine Befähigung, keine weitere Diskussion dadrüber. Der Vergleich mit Kfz-Werkstätten hinkt aber in so fern, da ohne Meisterbrief keiner eine Kfz Werkstatt einfach so eröffnen darf bzw. längst nicht alle Arbeiten an sicherheitsrelevanten Teilen wie z.B. Bremsen ausführen darf. Zumal es da noch mehr Vorgaben von BG und Innungen gibt. Korrigiert mich wenn ich da falsch liege, denn da kenne ich mich jetzt nun wirklich nicht aus.

    Lass mal die Kirche im Dorf und versuch hier nicht andauernd Dinge zu skizzieren die unrealistisch sind.
    Wir werden da auch zunehmend offtopic und ja vielleicht denke ich manche Dinge bis zum Ende einmal durch... schaden tut es nicht, oder?
  • TeeJay schrieb:
    Und Blender wie diese gibt es definitiv mehre...

    Ja, den kenne ich.
    nur unter einem anderen Namen :-)
    Gruß
    Pedro
  • TeeJay schrieb:
    Dann sind die genannten Normen aus dem Ausbildungshandbuch für Flugschulen des DAeC falsch
    Genau so ist es!
    Ein weiteres Indiz für die unübertroffene Kompetenz des LSGB bzw. für die seiner Mitarbeiter!!
    pedrob schrieb:
    nur unter einem anderen Namen
    ... nicht nur der Teufel hat viele Namen :-))


    Michael

    PS: Die zitierte NfL wurde übrigens schon 2004 zurückgezogen!
  • Du dann ist das echt ein Ding, denn das AHB ist DIE GRUNDLAGE für mein Tätigkeit und Rechtsverständnis als Fluglehrer. Hier die entsprechende Passage als Grafik (Seite 16) auf die ich mich mit meinem Bordbuch Hinweis bezogen habe.

    Ich habe gerade nachgeschaut, ob es seit 2012 irgendwelche Aktualisierung gibt aber nix dazu gefunden. Weiß da jemand vielleicht mehr?

  • TeeJay schrieb:
    Prüfer Klasse 5 ist eine Befähigung, keine weitere Diskussion dadrüber. Der Vergleich mit Kfz-Werkstätten hinkt aber in so fern, da ohne Meisterbrief keiner eine Kfz Werkstatt einfach so eröffnen darf bzw. längst nicht alle Arbeiten an sicherheitsrelevanten Teilen wie z.B. Bremsen ausführen darf. Zumal es da noch mehr Vorgaben von BG und Innungen gibt. Korrigiert mich wenn ich da falsch liege, denn da kenne ich mich jetzt nun wirklich nicht aus.
    Zu den Prüfern Klasse 5 musste ich mir auch schon meine eigene Meinung bilden.
    Aber es ist so, wie du sagst: Der hat seine Befähigung irgendwo nachgewiesen. Punkt.
    Mit den KFZ Werstätten ist es so: Du kannst jederzeit eine aufmachen. Enweder bist du selbst der Meister, wenn nicht, musst du jemanden einstellen, der eine Meisterprüfung hat. Der ist dann auch der Verantwortliche für die Werkstatt. Verwaltung kannste dann selbst machen.
    Gruß
    Pedro
  • Stimmt nicht ganz!
    Unter bestimmten Umständen geht es auch legal ohne Meister!

    Aber ich vermute, es gibt UL Flieger, die würden auch an ihrem Auto  keinen Bremsbelag selbst wechseln... Oder den Vergaser einstellen - sofern es noch einen hat.

    Hätte ich dieselbe Einstellung - ich könnte mir das UL Fliegen definitiv nicht leisten!
    Viele Grüße Claus
  • ... Unter bestimmten Umständen geht es auch legal ohne Meister!...
    ... wenn man kein Deutscher sondern ein anderer EU-Bürger bist, braucht Du so gut wie nix.
    Machst eine Autowerkstatt auf und gut .
    Ist "Gewerbefreiheit" laut EU-Recht.
    Deutsche müssen in die Handwerksrolle eingeragen werden.

    Servus
    Ralf
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