TeeJay schrieb:Die §§ 15, 16 und 17 LuftBO sind weggefallen und die NfL II 43/74 ist aufgehoben!
Blick ins AHB reicht oder in die Einzelnormen:
§§ 15 ff LuftBO in Verbindung mit NfL II 43/74
§§ 16, 17, 25 u. 28ff LuftBO
Die §§ 15, 16 und 17 LuftBO sind weggefallen und die NfL II 43/74 ist aufgehoben!
§ 25 behandelt die Lufttüchtigkeit bzw. deren Verlust. Hier werden keine besonderen Anforderungen an die "Bürokratie" gestellt.
§ 28 LuftBO legt fest, dass der Luftfahrzeugführer festgestellte Mängel am Lfz unverzüglich dem Halter anzuzeigen hat. Auch hier ist die Form, in der das zu geschehen hat, nicht näher bestimmt.
Die weiteren §§ der LuftBO sind nicht relevant, wenn man vom § 30 "Bordbuch" einmal absieht und wo es u.a. ausdrücklich heißt:
There are old pilots, there are bold pilots, but you won′t see bold and old pilots.
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