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Forum - Technik & Flugzeuge
  • Sagt mal kann es denn sein, dass hier oft Forenmitglieder angemacht werden, weil sie die Wahrheit sagen? Stephan2 und Moin ich denke ihr wisst noch wie es in dem Thread mit dem Looping bei ner C42 losging -  und jetzt ist TeeJay wohl euer Opfer. Schade schade (das würde jetzt in den Thread mit Good Airmenship als Negativbeispiel gut reinpassen).

    Freiheit heißt nicht, jeder macht einfach was er will. Es gibt nun mal Regeln, an die sich alle zu halten haben, wenn sie den Luftraum nutzen wollen. Wo wären wir denn ohne Regeln und Gesetzen?
  • @MOIN: Leider Irrtum. Wenn Du Halter und gleichzeitig alleiniger Pilot bist kannst Du das machen. Sobald aber eine Maschine verchartert oder zur Schulung benutzt wird, bist Du gem. LuftBO zu Führen eines Bordbuches verpflichtet, wo auch technische Mängel zu dokumentieren sind. Dort steht sogar explizit die Pflicht zur Dokumentation!

    Blick ins AHB reicht oder in die Einzelnormen:
    • §§ 15 ff LuftBO in Verbindung mit NfL II 43/74
    • §§ 16, 17, 25 u. 28ff LuftBO
    Und das allein zum Selbstschutz! Stell Dir vor jemand fliegt Deine Maschine zu tief über ein Wohngebiet und der RP klopft 1 Monat später bei Dir als Halter an. Dann bist Du ohne Bordbuch erstmal dran, es sei denn Du kannst anhand eines sauber geführten Bordbuches den PIC belegen.

    @Apfel-Stefan: Oh ich empfinde mich da nicht als Opfer, keine Sorge... ich mache mir da eher Sorge um die Unbekümmertheit.





  • Moin,

    kleine Anekdote zum Thema Versicherung,
    im Januar 2001 wurde ich im Ausland von einem PKW über den Haufen gefahren, nach 4 Wochen in einer ausländischen sehr guten Klinik wurde ich nach Deutschland gebracht und im April entlassen.

    10 Tage später saß ich auf einem Motorrad und bin mit 30km/h hinter einem Autofahrer welcher einen Parkplatz suchte hergetuckelt als ein anderes Motorrad in einer Kurve mir entgegen kam und mir in die Seite knallt.

    Ich kam in eine hiesige Klinik und nach 24 Operationen und 2 Jahren Krankenhaus wurde ich im Rollstuhl entlassen.
    Der Unfallgegner bekam seinen Führerschein entzogen und eine Geldstrafe, die Schuldfrage war eindeutig geklärt.
    Ich verklagte den Gegner auf Schmerzensgeld, Seine Versicherung weigerte sich erstmal zu zahlen trotz eindeutiger Schuldfrage weil ich angeblich nicht in der Lage war ein Motorrad ordentlich zu fahren!!! meine Rechtschutz entzog mir darauf hin die Deckung, ich ging gegen die Versicherung des Unfallgegners vor Gericht, bekam viermal Recht, aber ich durfte erstmal alle Kosten, über 50.000 Euro vorstrecken, das dauerte fast 4 Jahre.
    Dann zog ich gegen meine Rechtschutzversicherung vor Gericht und bekam auch mein Recht, durfte diese Kosten auch erstmal vorstrecken, bekam auch mein Recht.
    Alles dauerte über 5 Jahre und mein Haus wäre beinahe dabei draufgegangen nur um überhaupt mein Recht zu bekommen.
    Das zum Thema Versicherungen.!!!!!!!!!!

    Einen Vorteil hatte die ganze Scheiße, ich konnte meinen Beruf als Bauleiter nicht mehr ausüben und machte mich selbständig und wechselte die komplette Berufssparte wo ich viel von daheim arbeiten konnte ;-)

    Ich versuche seit dem einer Versicherung keinerlei Angriffsfläche mehr zu geben weil ich auf sowas keinerlei Bock mehr habe.

    Gruß, Stefan
  • TeeJay schrieb:
    Blick ins AHB reicht oder in die Einzelnormen:
    §§ 15 ff LuftBO in Verbindung mit NfL II 43/74
    §§ 16, 17, 25 u. 28ff LuftBO
    Die §§ 15, 16 und 17 LuftBO sind weggefallen und die NfL II 43/74 ist aufgehoben!
    § 25 behandelt die Lufttüchtigkeit bzw. deren Verlust. Hier werden keine besonderen Anforderungen an die "Bürokratie" gestellt.
    § 28 LuftBO legt fest, dass der Luftfahrzeugführer festgestellte Mängel am Lfz unverzüglich dem Halter anzuzeigen hat. Auch hier ist die Form, in der das zu geschehen hat, nicht näher bestimmt.
    Die weiteren §§ der LuftBO sind nicht relevant, wenn man vom § 30 "Bordbuch" einmal absieht und wo es u.a. ausdrücklich heißt:
    "Für jedes Luftfahrzeug mit Ausnahme der Luftsportgeräte ist ein Bordbuch zu
    führen."
    Die Art der Nutzung, d.h. z.B. gewerblich, Schulung, Vercharterung oder eben nicht hat auf diese Ausnahme keinen Einfluss!

    Michael
  • Lieber Apfel Stefan, ich hacke nicht auf TeeJay herum. Als Opferlamm taugt der Junge eh nicht. Ich versuche ihn von seinen Ängsten zu heilen... Das sehe ich als meine christliche Pflicht der Nächstenliebe an... :-)) Oh Gott hoffentlich liest das meine Mutter nicht. 
    Und an Dir sollte ich vielleicht auch mal anfangen zu arbeiten. Deinen Tunnelblick aus dem Rohr der Vorschriften herauspolken... Klar brauchen wir Regeln. Aber nur ein paar grundsätzliche eben. Nicht den ganzen Wahnsinnsapparat unter dem Ihr Euch erdrücken lasst. Sowas kann man doch nicht auch noch gutheissen. TeeJay schreibt viel von Verantwortung. Ich auch! Darauf läuft es nämlich hinaus: was kann ich verantworten und was nicht? Eigentlich sollten die meisten in der Lage sein mit ihrem eigenen Kopf darüber entscheiden zu können, oder? 
    So, Vater Stephan hat gepredigt. Kommt Ihr Zwei mal zu meiner Messe. Nach ein paar Kisten Messwein seht ihr die Welt auch wieder aus dem richtigen Winkel... ;-)

    Gruss Stephan
  • Apfel-Stefan, ich bin ein wenig irritiert. Wir diskutieren hier bisher absolut gepflegt.
    Ich habe TeeJay lediglich darauf hingewiesen das er offensichtlich falsch informiert ist und wie Michael hinterher auch etwas detaillierter darlegte, dies nicht besser wird nur weil man ein Szenario kreiert.

    Wenn dies für Dich schon eine Opfersituation kreiert, mein Gott wie diskutierst Du dann im echten Leben? Gehst Du direkt zum AGG Beauftragten? ;-)

    Die Frage ob eigenes oder gechartertes Flugzeug war bis zu dem Moment ja auch nichtmal Thema. Ist für mich auch unerheblich da ich eine eigene Colabüchse flieg. 

    Ich brauche kein Bordbuch pflegen, kann aber auf verlangen sämtliche Rechnungen, bzw. die Durchführung aller Arbeiten an meiner Maschine durch eine Werft nachweisen. Minutiös.........
    Am Motor mache ich selbst grundsätzlich GAR NIX! Dafür gibts Fachleute und ich zähle mich nicht dazu.
    Sicherlich habe ich schon einige Motoren zerlegt und wieder zusammengebaut. Ich habe z.B. den kompletten Motor meiner 1948 Nimbus restauriert. Aber mit dem Ding kann ich notfalls rechts anhalten....
  • Allein der Satz::
    Freiheit heißt nicht, jeder macht einfach was er will. Es gibt nun mal Regeln, an die sich alle zu halten haben, wenn sie den Luftraum nutzen wollen. Wo wären wir denn ohne Regeln und Gesetzen?

    ist doch der pure Ruf nach immer neuen Vorschriften. Wo will der Verfasser hin?


    Rüdiger
  • Die §§ 15, 16 und 17 LuftBO sind weggefallen und die NfL II 43/74 ist aufgehoben!
    § 25 behandelt die Lufttüchtigkeit bzw. deren Verlust. Hier werden keine besonderen Anforderungen an die "Bürokratie" gestellt.
    § 28 LuftBO legt fest, dass der Luftfahrzeugführer festgestellte Mängel am Lfz unverzüglich dem Halter anzuzeigen hat. Auch hier ist die Form, in der das zu geschehen hat, nicht näher bestimmt.
    Die weiteren §§ der LuftBO sind nicht relevant, wenn man vom § 30 "Bordbuch" einmal absieht und wo es u.a. ausdrücklich heißt:

    @Michael: Dann sind die genannten Normen aus dem Ausbildungshandbuch für Flugschulen des DAeC falsch, denn daher habe ich diese Infos. Und damit durfte ich mich letztes Jahr einige Male herumschlagen als ich maßgeblich geholfen habe eine Flugschule genehmigen zu lassen. Als PuF Leser tut es mich ja jetzt nicht verwundern wenn Verbände oder LBA selbst nicht wissen, was gängiges Recht ist. Wer von uns beiden ruft jetzt da an, dass diese falsch sind? 

    https://dl.dropboxusercontent.com/u/30535865/fliegen/ahb-daec.pdf

    @Stephan: Muss gerade über Deinen Satz mit dem Opferlamm und christlichen Nächstenliebe schmunzeln... solange Du mir nicht mit heiligen Kreuzzügen und der Inquisition ankommst ;-) Nein erdrücken lasse ich mich nicht - zumindest empfinde ich es nicht als bedrückend wenn man "defensiv" fliegt.

    @Postbote: Genauso, möglichst wenig Angriffsfläche bieten!

    @MOIN: Bei Dir ist die Sache eindeutig, denn wenn Du gleichzeitig Halter und alleiniger/einziger Pilot bist brauchst Du kein Bordbuch führen. Ich denke da reden wir auch nicht aneinander vorbei... was in Deinem Fall aber entscheidend sein dürfte: Ist die Werft, die an Deinem Motor rumschraubt nachweisbar (=schriftlich) sachkundig? Ich kenne ja Hinterhofwerkstätten, wo dieses zumindest letztes Jahr nicht der Fall war.

    Ich zitiere mal zur Abwechslung etwas auf englisch (und nicht Latein);

    There are old pilots, there are bold pilots, but you won′t see bold and old pilots.
  • Gefordert wird nur Sachkunde!

    Rüdiger
  • Hallo Teejay,

    ich habe drei Varianten:
    1. lokaler Prüfer 5 im Verein der auch gleichzeitig Remos Vertreter ist. Hat mehrfache Rotax Lehrgänge besucht
    2. Lokale Flugschule mit eigenen Technikern, auch hier Rotax Lehrgänge vorhanden
    3. Roland Aircraft selbst, auch hier Rotax geschult


    Die 4. Variante wird die das ich selbst einen Lehrgang bei Rotax besuchen werde.

    Ist ja schliesslich keine Raketentechnologie..... Das ich sowas hinbekomme glaube ich auf jeden Fall.

    habe die letzten 14 Tage sowas hier zusammengebaut:



    ursprünglich war das mal ein Deckel G2 Pantograph. Jetzt ist es eine hübsche kleine "Hobbyfräse" für die etwas solideren Arbeiten ;-)


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