Es hat ja auch gar nichts mit Rechtsauffassung zutun. Das ist simple Verfahrenstechnik. So läuft's einfach ab vor Gericht, wenn man Dich fertig machen will - Punkt!
Wer will denn wen "vor Gericht fertig machen" ??
Hier kommen schon merkwürdige Ansichten zu Tage !
Außerdem :Chris EDNC hat ganz einfach Recht. Punkt.
Allerdings ist ja bekannt, dass es nur EINEN gibt, der hier entscheiden kann u. darf, wer Recht hat.
Insoweit ziehe ich meinen Beitrag zurück :-)
Es ist bislang gängige - wenn auch nicht rechtskräftige - Rechtsprechung, dass ein Halter/Nutzer eines UL das Leergewicht seit Kauf (und auch schon davor) immer genauestens gekannt hat.Kaese. Woher soll ein Halter die Masse seines UL genauestens kennen, wenn nicht aus dem Waegebericht?
Woher soll ein Halter die Masse seines UL genauestens kennen,Unkenntnis schützt nicht vor Verantwortung, ein grundlegendes Rechtsprinzip!
Es ist bislang gängige - wenn auch nicht rechtskräftige - Rechtsprechung, dass ein Halter/Nutzer eines UL das Leergewicht seit Kauf (und auch schon davor) immer genauestens gekannt hat.
Kaese. Woher soll ein Halter die Masse seines UL genauestens kennen, wenn nicht aus dem Waegebericht?
Chris<
Nee, ist *kein* Käse. Da Du zur W&B verpflichtet bist, mußt Du auch Kenntnis vom CG - neudeutsch: Center of Gravity - (Leergewichtsschwerpunkt) haben. Das und der gesamte damit zusammenhängende Rattenschwanz an Verflechtungen technischer, administrativer und gesetzlicher Bestimmungen nagelt dich so fest, daß niemand, wirklich niemand mehr, Dir bescheinigen wird, noch in die Hosen zu scheißen, damit also auch noch nicht willens- und geschäfts-, rechts- und deliktfähig zu sein. Außerdem sind Bescheinigungen, auch bei Volljährigkeit noch auf die Straße oder in die Hose scheißen zu dürfen, nur äußerst selten erteilt worden.
Gruß hob
Unkenntnis schützt nicht vor Verantwortung,Sagst Du und DAL sagt das:
Es ist bislang gängige - wenn auch nicht rechtskräftige - Rechtsprechung, dass ein Halter/Nutzer eines UL das Leergewicht seit Kauf (und auch schon davor) immer genauestens gekannt hat.Kennt er die Masse nun oder nicht?
Es ist bislang gängige - wenn auch nicht rechtskräftige - Rechtsprechung,Richtig, nicht rechtskraeftig. Und solange hier nicht Leute wie Kim Jong Il am Ruder sitzen, wird das auch so bleiben.
Unkenntnis schützt nicht vor Verantwortung, ein grundlegendes Rechtsprinzip!
Das haben wir sehr schoen an Deinem Beispiel mit unwissentlich in Umlauf gebrachtem Falschgeld gesehenNaja man hätte es sehen können, wenn man nur wollte!
Jede Schraube und jedes Tröpfchen Öl im Motor genaustens prüfen aber bei Weight & Balance plötzlich den Unwisssenden spielen und alle Verantwortung von sich weisen? Lächerlich!
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