Mindestmasse

Forum - Technik & Flugzeuge
  • ...ich bevorzuge seit vielen, vielen Jahren ein im Windkanal optimiertes Luftsportgerät aus nachwachsenden Rohstoffen mit relativ geringer Masse (Gewicht):


  • PS: Ist ähnlich wie mit Falschgeld. Wenn Du beim Versuchts mit 'nem falschen Frankenschein zu bezahlen, erwischt wirst, sagst Du dann auch, den hättest Du vom Bäcker umme Ecke und alles ist gut ....
    BTW: Wer unwissentlich mit Falschgeld bezahlen will, wird dafuer nicht bestraft.


    Chris
  • Wer unwissentlich mit Falschgeld bezahlen will, wird dafuer nicht bestraft.
    Nur wird man einem Bankangestellten diese Unwissenheit nicht abkaufen, bzw. voraussetzen, dass er eine Blüte erkennt.
    Genausowenig wird man Dir, als ausgemachten Experten der UL-Luftfahrt zugestehen, dass Du den Wägebericht Deiner CT mit einem Rüstgewicht von z.B. 295 kg für stimmig erachten darfst!

    Michael
  • Genausowenig wird man Dir, als ausgemachten Experten der UL-Luftfahrt zugestehen, dass Du den Wägebericht Deiner CT mit einem Rüstgewicht von z.B. 295 kg für stimmig erachten darfst!
    Why not? Sieht man einem Flugzeug die Masse etwa an? Muss ich mich irgendwo informieren, ob diese Angabe plausibel ist? So ein Kaese...


    Chris
  • So, wer von Euch satisfaktionsfähig ist, der darf mich gerne besuchen.
    Schwätzer!!
    Dazu müsstest Du ja aus Deiner mit Zehen und Klauen ach so verbissen verteigtigten Anonymität hervorkriechen!! Eher friert die Hölle ein!!!

    Michael


    PS: Achja, mich brauch hier bestimmt niemand über die Gesetzes- und Verordungslage der Beauftragten aufzuklären! Natürlich kommt das LSGB und auch der DULV in der Ausübung seiner Aufgaben im Rahmen der Beauftragung einer Behörde gleich, denn beide Verbände sind mit hoheitlichen Aufgaben beliehen, die sie zwar und Fach- und Rechstaufsicht durch das LBA, aber dennoch eingenständig und eigenverantwortlich im Amtshaftungsverhältnis des BMVI durchführen.
  • Muss ich mich irgendwo informieren, ob diese Angabe plausibel ist?
    Nein muss Du nicht. Und Lieschen Müller wird man eine solche Unbedarftheit ja wahrscheinlich auch abkaufen, Dir, als nachweislichem Kenner der Szene mit eben dieser bestens bekannten Problematik aber eben nicht! So tickt die Justiz.

    Michael
  • Dir, als nachweislichem Kenner der Szene mit eben dieser bestens bekannten Problematik
    Sagt wer? Was qualifiziert einen Halter vor Gericht als solchen? Wer weist das wie nach?
    Du und Deine Rechtsauffassung... Schuster, bleib bei Deinen Leisten.


    Chris

  • Sagt wer? Was qualifiziert einen Halter vor Gericht als solchen? Wer weist das wie nach?
    Mach Dir darüber mal keine Gedanken. Wenn jemand richtig Kohle von Dir will oder wenn jemand meint, er müsse Dir mal kräftig vor's Schienbein treten, dann kriegen die das schon raus, verlass Dich drauf!

    Es hat ja auch gar nichts mit Rechtsauffassung zutun. Das ist simple Verfahrenstechnik. So läuft's einfach ab vor Gericht, wenn man Dich fertig machen will - Punkt!

    Michael
  • Sei mir bitte nicht boese, aber das verweise ich mal in das Reich der Fabeln.
    Einem
    Halter vor Gericht _nachzuweisen_, dass er z.B. von der hoeheren, vom
    Waegebericht abweichenden, Masse seines UL wusste, wird sehr schwer
    moeglich sein. Schon garnicht, wenn er es wirklich nicht wusste und
    davon gibt es nicht wenige. Kaum einer wiegt sein UL selber nach.

    Deine pauschale Aussage, der Halter sei fuer z.B. unwissentliche Ueberladung aufgrund falscher Waegeberichte haftbar zu machen, ist einfach falsch. Punkt.


    Chris
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