Thomas Borchert schrieb:Na das wäre doch mal ein Thema für ein Editorial!
Meine Sicht auf die Diskussion ist diese:
Wirkt sich das irgendwie auf die Sicherheit aus, sodass es etwa in der Unfallstatistik nachweisbar wäre? Kein bisschen, soweit ich es erkennen kann.
Und ich finde es eigentlich absolut schwachsinnig, dass mann die Leute zwingt zweitsitzig überladen zu fliegen, anstatt die Dinger einfach auf 550 oder 600 kg zuzulassen.Kann man ja tun, dann gilt CS-LSA oder CS-VLA. Die Zulassungen da sind kein Hexenwerk und im Grunde nicht wesentlich aufwändiger als das, was der DAeC und DULV machen sollten. Die Kosten sind überschaubar. Aber natürlich Bedeutet die Auflösung der UL-Klasse auch, daß sich das ganze System von der Masse trennt und nach komplexität und Flugleistung bewertet wird - technisch wie auch Lizenzbezogen.
Ist das denn tatsächlich untersucht worden, oder ist das nur ein Gefühl?Ja (das erste). BfU sagt auf Anfrage: keine Auffälligkeiten. Und ein Forumsmitglied hier hat sicher die besten Kenntnisse zum Thema. Bei E-Klasse ist das übrigens anders...
taildragger
Kann man ja tun, dann gilt CS-LSA oder CS-VLA. Die Zulassungen da sind kein Hexenwerk und im Grunde nicht wesentlich aufwändiger als das, was der DAeC und DULV machen sollten. Die Kosten sind überschaubar. Aber natürlich Bedeutet die Auflösung der UL-Klasse auch, daß sich das ganze System von der Masse trennt und nach komplexität und Flugleistung bewertet wird - technisch wie auch Lizenzbezogen.
Kann man ja tun, dann gilt CS-LSA oder CS-VLA. Die Zulassungen da sind kein Hexenwerk und im Grunde nicht wesentlich aufwändiger als das, was der DAeC und DULV machen sollten. Die Kosten sind überschaubar.Das ist leider ganz und gar nicht der Fall. Weshalb es in ganz Europa gerade einmal 2,5 CS-LSA gibt. Und vielleicht vier oder fünf VLA. Keines davon unter 100 TEUR.