FD: Aber Spaß beiseite, welche Lücke meinst Du denn? Die Lücke im Regelwerk oder die Lücke in der Durchsetzung und Überwachung desselben?Ich meine Lücken, welche durchaus legal sind und die es einem erlauben Dinge zu tun, die abseits des Mainstreams sind. Ich fahre z.B. Fahrzeuge, welche in der EU keine allgemeine Zualssung haben. Mit Einzelzulassung geht das. Ich fliege 2 Flugzeuge mit VVZ und eines mit N-Zulassung. Alles völlig legal. Alles ohne deutsche Musterzulassung.
Ausländische Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse über 120 Kilogramm, die von einem deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, bedürfen der Muster- und Verkehrszulassung.
Mir stößt es sehr sauer auf, wenn hier versucht wird anderen auf Grund von Vermutungen Illegalität zu unterstellen.Naja, Gerd könnte uns ja sagen, wie man sowas bei einem gewerblich hergestellten Flieger ohne deutsche Musterzulassung in Einklang mit den geltenden Regularien macht.
wenn mich ein Flieger xy... interessieren würde, dieser hätte aber keine Zulassung in Deutschland, dann bitte ich den Hersteller mir einen 50% Bausatz zu verkaufen und bau den Flieger selbst zusammen.Wenn du so ein begnadeter Bauer bist, mag das ja angehen. Wenn man aber mal getrost davon ausgeht, dass man die vom Hersteller angesetzten Baustunden doppelt nehmen kann, ist das für den Normalo eher keine Alternative. Der wird seinen Grund haben, warum er sich für ein Fertigprodukt entscheidet.
Vorher bei der OUV nachgefragt, welche Bedingungen der Bausatz im Vorfertigungsgrad aufweisen darf und los gehts.
Es ist natürlich ein Einzelstück. 1 Gutachten-> 2 Gutachten-> VVZ Flugerprobung
FD: Naja, Gerd könnte uns ja sagen, wie man sowas bei einem gewerblich hergestellten Flieger ohne deutsche Musterzulassung in Einklang mit den geltenden Regularien macht.Könnte er, aber er muss ja nicht. Praktisch gibt es durchaus mehrere Wege, ein UL schon in D zu fliegen, wenn es noch keine Musterzulassung hat. Auch wenn man seinen Wohnsitz hier hat.
Einer davon ist eine VVZ zum Zwecke der Flugerprobung?
FD:Eine Flugerprobung ist immer dann notwendig, wenn irgendwas gegenüber dem zugelassenen Muster abweicht - z.B. Motor, Propeller...
Die dürfte ja wohl im Rahmen der in Tschechien erteilten Musterzulassung hinläglich abgeschlossen sein.
Eigentlich sollte damit die deutsche Musterzulassung nur eine Formalie sein ...
Eine VVZ könnte wohl nur zur Überführung erteilt werden, eine zur erneuten Flugerprobung wohl kaum.
Im Übrigen sind im Ausland gebaute Einzelstücke nicht zulassungsfähig.Das gilt für Echo, nicht aber für UL-Zulassung.
Das gilt für Echo, nicht aber für UL-Zulassung.Quelle?, Aktenzeichen?, Gesetz?, Verordung? ....
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