Hat die Sting von TL eine deutsche Musterzulassung

Forum - Technik & Flugzeuge

  • FD: Aber Spaß beiseite, welche Lücke meinst Du denn? Die Lücke im Regelwerk oder die Lücke in der Durchsetzung und Überwachung desselben?
    Ich meine Lücken, welche durchaus legal sind und die es einem erlauben Dinge zu tun, die abseits des Mainstreams sind. Ich fahre z.B. Fahrzeuge, welche in der EU keine allgemeine Zualssung haben. Mit Einzelzulassung geht das. Ich fliege 2 Flugzeuge mit VVZ und eines mit N-Zulassung. Alles völlig legal. Alles ohne deutsche Musterzulassung.
    Mir stößt es sehr sauer auf, wenn hier versucht wird anderen auf Grund von Vermutungen Illegalität zu unterstellen.
  • Ausländische Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse über 120 Kilogramm, die von einem deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, bedürfen der Muster- und Verkehrszulassung.

    Vielen Dank!

    Ich bin kein Jurist, wie jedoch ist ständiger Wohnsitz definiert? Es gibt viele die nicht ständig in BRD leben und ein ausländisches Luftsportgerät hat selbstverständlich auch eine Muster- und Verkehrszulassung, nur halt keine deutsche!?

    Für mich ist das nicht sehr eindeutig aber vielleicht kennt sich hier jemand damit aus!?
  • Oh je, jetzt geht es los. Das ist nicht eindeutig definiert und hängt von vielen Paramtern ab.
    Straftrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, da unterscheiden sich die Definitionen.
    Aber vielleicht gibt es hier ja einen "Fachanwalt"?

    Bei dem Thema bin ich froh in einem Bananenland zu wohnen..
    ;-)

    Laotse
  • Mir stößt es sehr sauer auf, wenn hier versucht wird anderen auf Grund von Vermutungen Illegalität zu unterstellen.
    Naja, Gerd könnte uns ja sagen, wie man sowas bei einem gewerblich hergestellten Flieger ohne deutsche Musterzulassung in Einklang mit den geltenden Regularien macht.

    Deine VVZ wird und muss übrigens irgendwann mal ein Einzelzulassung werden und Dein Novemberflieger gehört ja offiziell einem Trust und kann hier nur mit einem US-PPL oder einem JAR-FCL bzw. jetzt EU-PPL geflogen werden.
    Insofern schwer mit einem ausländischen Fertig-UL ohne deutsche Musterzulassung zu vergleichen.

    Michael 
  • wenn mich ein Flieger xy... interessieren würde, dieser hätte aber keine Zulassung in Deutschland, dann bitte ich den Hersteller mir einen 50% Bausatz zu verkaufen und bau den Flieger selbst zusammen.
    Vorher bei der OUV nachgefragt, welche Bedingungen der Bausatz im Vorfertigungsgrad aufweisen darf und los gehts.
    Es ist natürlich ein Einzelstück. 1 Gutachten-> 2 Gutachten-> VVZ Flugerprobung
    Wenn du so ein begnadeter Bauer bist, mag das ja angehen. Wenn man aber mal getrost davon ausgeht, dass man die vom Hersteller angesetzten Baustunden doppelt nehmen kann, ist das für den Normalo eher keine Alternative. Der wird seinen Grund haben, warum er sich für ein Fertigprodukt entscheidet.
  • FD: Naja, Gerd könnte uns ja sagen, wie man sowas bei einem gewerblich hergestellten Flieger ohne deutsche Musterzulassung in Einklang mit den geltenden Regularien macht.
    Könnte er, aber er muss ja nicht. Praktisch gibt es durchaus mehrere Wege, ein UL schon in D zu fliegen, wenn es noch keine Musterzulassung hat. Auch wenn man seinen Wohnsitz hier hat.
    Einer davon ist eine VVZ zum Zwecke der Flugerprobung im Zulassungsverfahren. Einer muss es ja machen. Natürlich gibt es dabei Einschränkungen (z.B. kein Überfliegen von...) und Risiken (z.B. Flieger kann aus irgendeinem Grund nicht endgültig zugelassen werden). Ich bin mir sicher, dass das derjenige weiß. Aber es es nicht illegal.
  • Einer davon ist eine VVZ zum Zwecke der Flugerprobung
    ?
    Die dürfte ja wohl im Rahmen der in Tschechien erteilten Musterzulassung hinläglich abgeschlossen sein.
    Eigentlich sollte damit die deutsche Musterzulassung nur eine Formalie sein ...
    Eine VVZ könnte wohl nur zur Überführung erteilt werden, eine zur erneuten Flugerprobung Flugerprobung wohl kaum.
    Im Übrigen sind im Ausland gebaute Einzelstücke nicht zulassungsfähig.

    Michael
  • FD:
    Die dürfte ja wohl im Rahmen der in Tschechien erteilten Musterzulassung hinläglich abgeschlossen sein.
    Eigentlich sollte damit die deutsche Musterzulassung nur eine Formalie sein ...
    Eine VVZ könnte wohl nur zur Überführung erteilt werden, eine zur erneuten Flugerprobung wohl kaum.

    Eine Flugerprobung ist immer dann notwendig, wenn irgendwas gegenüber dem zugelassenen Muster abweicht - z.B. Motor, Propeller...
    Zwar werden die Unterlagen zur tschechischen Zulassung anerkannt, trotzdem sind nicht alle Erfordernisse für die deute Musterzulassung abgedeckt, z.B Lärmtest.
    Wenn es so wäre, dass die deutsche Zulassung nur eine Formalie sei, dann könnte der DAeC bzw. DULV auch im Vorgriff eine VVZ ausstellen, das wäre doch auch ok. Eine VVZ ist ja immer zeitlich begrenzt.

    Im Übrigen sind im Ausland gebaute Einzelstücke nicht zulassungsfähig.
    Das gilt für Echo, nicht aber für UL-Zulassung.
  • Leute, Leute, Leute....

    > Stänkert an wen Ihr mögt, mich lasst da bitte aussen vor.

    lieber Gerd, Deine Aussage

    > In der Übergangszeit bis zur deutschen Zulassung haben wir eine Lösung gefunden.

    kann man sicher am Anglerstammtisch einfach so hinnehmen,
    aber so ein Blödsinn kann doch in einem UL (Fach?) Forum
    nicht unkommentiert stehen bleiben!?!?


    > Sachliche Auseinandersetzungen, Vorschläge und gegenseitige Hilfen etc immer gerne.

    Gerd, wenn Du meinst, Deine "Lösung" sei eine echte "gegenseitig Hilfe",
    dann nenn uns doch einfach Deinen genialen, "geheimen" Plan.

    Ansosnsten wirst Du sicher nicht erwarten können, dass ich
    hier bei Deinem merkwürdigen Selbstbetrug mitmache!

    Es gibt genau 2 Möglichkeiten:
    Du hast eine legale Lösung gefunden - diese wäre mir zwar z.Zt. nicht bekannt -
    sie sollte dann aber trotzdem wohl kaum ein "Geheimnis" sein.
    oder
    Du sagst: "Ich fliege das Ding erstmal illegal - es ist mir aber wurscht".

    Beides wäre für mich vollkommen Ok!!


    > und finde es wirklich unterste Schublade, wie hier Leute blöd angemacht werden

    Und ich finde es unterste Schublade, wie hier Leser für blöd verkauft werden,
    indem man behauptet, es gäbe eine "Lösung" zum Betrieb von nicht
    in D zugelassenen ULs für Wohnsitzdeutsche in D.


    Ich kann FD verstehen:
    Wenn man schlicht und ergreifend einfach mal nur ein paar Fakten postet,
    dann schreien alle: Wääähhhh!!! Nestbeschmutzer!!!! wäääähhh!!!

    Ok, Leute.... dann wickelt euch doch mit euren Fliegern
    in das kuschelig warme Mäntelchen der bis zur
    Selbstverblendung "zurechtinterpretierten" Halblegalitäten.
    Mir egal.


    (Manchmal kommt man sich hier echt vor wie im Kindergarten!!)


    BlueSky9
  • Darf ich auch mal?? Ja???

    OK!!
    Das gilt für Echo, nicht aber für UL-Zulassung.
    Quelle?, Aktenzeichen?, Gesetz?, Verordung? ....

    Michael

    @BlueSky9


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