Hat die Sting von TL eine deutsche Musterzulassung

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Laut diesen Artikel hat der neue Importeur Vögel die Zulassung über den DAEC im Laufe des Jahres 2014 angekündigt.

    Mich würde interessieren wie schwer die S4 am Ende wirklich ist. Ich habe auf einer TL96 gelernt und vor dem Flug mussten wir immer knobeln wer 70KG wiegt und wer 65KG. Die flog sehr gutmütig aber stand auch sehr oft unklar in der Halle. 
    Ich bin gespannt wann Gerd damit einschwebt. 
    Für eine VVZ bedarf es einen SPL der Klasse der mind. 1 Jahr alt ist. Für was soll die Ausgestellt werden? Zur Erprobung? Überführung?
    Die Nutzung der VVZ ist nämlich auf etwas beschränkt und darf nur dazu genutzt werden. 
    Ich vermute das bei Deiner dann Überführung und Stückprüfung steht. Das bedeutet eine Hand voll möglicher Flüge. Ich denke nicht das Du Teil der Erprobung bist , oder doch?


    LG
    Dirk
  • Hat sie - oder hat sie nicht ?

    Und wenn nicht, was dann, wenn man sie bestellt hat ? Gibt es da eine Lösung ?


    Das war meine Frage - und die ist beantwortet.

    Alles andere ist weder mein Thema noch mein Problem - und ich denke, das trifft auf alle anderen auch zu.

    Was soll also die ganze Diskussion ? Was Gerd macht, ist doch wohl alleine seine Sache, oder ?

    Gruß,

    Dietmar

  • ich fliege auch z.Z. mit VVZ, Grund Flugerprobung, habe noch 3 befreundete Piloten benannt, welche den Flieger allein fliegen dürften, besondere Nachweise für die Piloten musste ich nicht erbringen.
    Die Flugerprobung kann sich über einige Jahre hinziehen, ist so OK.
  • Moin,

    Gerd zieh Dein Ding durch, ich freue mich für Dich.

    @BlueSky
    Ich hatte mir vor Jahren mal einen PKW gekauft, der wurde in Süddeutschland gebaut und die Schwaben wurden einfach nicht mit meinem Fahrzeug fertig, während dieser Zeit bekam ich vom in Kassel ansässigen Händler einen anderen PKW zur Verfügung gestellt, der hatte lediglich eine schlechtere Ausstattung.
    Schon mal dran gedacht, daß man es so mit einem Flieger auch machen kann?


    Gruß, Stefan
  • @ Gerd: Meinerseits auch Glückwunsch und ganz viel Spaß damit!

    Die Gastflugregelung für den Betrieb ausländisch registrierter ULs gilt - wie schon
    oft geschrieben - eben nur für "Gastpiloten" mit ausländischem Hauptwohnsitz.


    Oft geschrieben, da stimme ich zu, ich kann mich aber nie an eine hieb- und stichfeste Begründung bzw. ein Gesetz erinnern. Möchte hier nicht vom Thema ablenken (vielleicht tue ich das auch gar nicht) aber wenn jemand dazu mehr weiß, wäre ich um eine kurze Info dankbar.

    Olaf

  • ich kann mich aber nie an eine hieb- und stichfeste Begründung bzw. ein Gesetz erinnern.
    ... dann wird's wahrscheinlich keine geben, oder wie meinst Du das?

    Michael

    LuftVZO
    § 99
    ...
    (2) Ausländische Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse über 120 Kilogramm, die von einem deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, bedürfen der Muster- und Verkehrszulassung. Ausländische Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse bis 120 Kilogramm, die von einem deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, bedürfen der Musterprüfung nach § 11 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät. Der Beauftragte kann einzelne ausländische Nachweise zur Erteilung der Zulassung nach Satz 1 anerkennen, wenn gewährleistet ist, dass eine Gleichwertigkeit der ausländischen technischen Anforderungen und Prüfverfahren vorliegt.

    (3) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann für ein ausländisches Luftsportgerät, dessen Führer keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, Ausnahmen von der Zulassungspflicht nach Absatz 2 Satz 1 und 2 zulassen.
  • Das war meine Frage - und die ist beantwortet.
    Ich weiß nicht, ob das jeder hier so klar sieht!
    Hat sie - oder hat sie nicht ?
    Hat sie nicht!
    Gibt es da eine Lösung ?
    Klares Nein!

    Aber natürlich sind viele halbseidene "Lösungen" denkbar. Eine VVZ, um mit einem gewerblich hergestellten, ausländischen Flieger bis zur Musterzulassung als deutscher UL-Pilot in der Bundesrepublik herumzuknattern, gehört auf jeden Fall nicht dazu.

    Michael
  • Klares Nein!
    Aber natürlich sind viele halbseidene "Lösungen" denkbar.

    @FD
    Locker bleiben! Dass es noch Lücken gibt und Menschen, die diese auch nutzen, ist eine meiner letzten Hoffnungen für eine menschliche Gesellschaft in unserem Land.

    Also Mehr davon! Mut zu Lücke! ;-)
  • ako schrieb:
    Also Mehr davon! Mut zu Lücke!
    Auf keinen Fall!!! Wo käme ich denn hin, wenn jeder so denken würde??? :-))

    Aber Spaß beiseite, welche Lücke meinst Du denn? Die Lücke im Regelwerk oder die Lücke in der Durchsetzung und Überwachung desselben?
    Dem Nachbarn die Äpfel vom Baum zu klauen ist zwar verboten, ..... aber wenn man sich nicht erwischen lässt ....
    Ich teile Deine Meinung nicht und es wäre auch überaus traurig, wenn diese Einstellung die "letzten Hoffnungen für eine menschliche Gesellschaft in unserem Land" sein sollten!!

    Der sogenannte zivile Ungehorsam, als Mittel gegen die geltende Rechtssituation und die resultierden Sanktionen aufzubegehren, ist nämlich ohne das gleichzeitige Benennen und Öffentlichmachen der eigenen Übertretung sowie das Anprangern der fraglichen Regularien, nicht mehr als selbstherrlich, eigenmächtig und einfach nur illegal ...

    Die etwas älteren unter uns können sich vielleicht noch an dieses Titelblatt des Sterns vom Juni 71 erinnern. Diese Proteste gegen den Strafrechtsparagraphen 218, bei gleichzeitiger Selbstbezichtigung dagegen verstoßen zu haben, waren wohl ziviler Ungehorsam in Reinkultur.

    Ein UL aus rein egoistischen Motiven, sozusagen heimlich still und leise, am Rande der Legalität oder völlig rechtwidrig zu betreiben, hat mit Protest und Engagement für Veränderung in diesem Bereich wirklich nix zutun!

    Michael
  • wenn mich ein Flieger xy... interessieren würde, dieser hätte aber keine Zulassung in Deutschland, dann bitte ich den Hersteller mir einen 50% Bausatz zu verkaufen und bau den Flieger selbst zusammen.
    Vorher bei der OUV nachgefragt, welche Bedingungen der Bausatz im Vorfertigungsgrad aufweisen darf und los gehts.
    Es ist natürlich ein Einzelstück. 1 Gutachten-> 2 Gutachten-> VVZ Flugerprobung




     
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