Hat sie - oder hat sie nicht ?
Und wenn nicht, was dann, wenn man sie bestellt hat ? Gibt es da eine Lösung ?
Das war meine Frage - und die ist beantwortet.
Alles andere ist weder mein Thema noch mein Problem - und ich denke, das trifft auf alle anderen auch zu.
Was soll also die ganze Diskussion ? Was Gerd macht, ist doch wohl alleine seine Sache, oder ?
Gruß,
Dietmar
@ Gerd: Meinerseits auch Glückwunsch und ganz viel Spaß damit!
Die Gastflugregelung für den Betrieb ausländisch registrierter ULs gilt - wie schon
oft geschrieben - eben nur für "Gastpiloten" mit ausländischem Hauptwohnsitz.
Oft geschrieben, da stimme ich zu, ich kann mich aber nie an eine hieb- und stichfeste Begründung bzw. ein Gesetz erinnern. Möchte hier nicht vom Thema ablenken (vielleicht tue ich das auch gar nicht) aber wenn jemand dazu mehr weiß, wäre ich um eine kurze Info dankbar.
Olaf
ich kann mich aber nie an eine hieb- und stichfeste Begründung bzw. ein Gesetz erinnern.... dann wird's wahrscheinlich keine geben, oder wie meinst Du das?
Das war meine Frage - und die ist beantwortet.Ich weiß nicht, ob das jeder hier so klar sieht!
Hat sie - oder hat sie nicht ?Hat sie nicht!
Gibt es da eine Lösung ?Klares Nein!
Klares Nein!
Aber natürlich sind viele halbseidene "Lösungen" denkbar.
ako schrieb:Auf keinen Fall!!! Wo käme ich denn hin, wenn jeder so denken würde??? :-))
Also Mehr davon! Mut zu Lücke!
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