Frage zur Zulassung/Klassifiezierung: Nachtflug und IFR

Forum - Technik & Flugzeuge
  • OkeP schrieb:
    NfL II-15/85
    für Selbstbauflugzeuge, Einschränkungen des Eintragungsstaates werden übertragen. 
    OkeP schrieb:
    NfL II-39/85
    Erweiterung dazu: muss Funkgerät haben.
    OkeP schrieb:
    NfL I 415/15
    Anforderungen für die Anerkennung von Luftfahrerscheinen, ausländisches UL nur mit zugehörigem Schein

    OkeP
    schrieb:

    NfL I 1920/20
    Das wäre Anflugverfahren für Augsburg.

    Ich vermute Du meinst 1-1913/20, Zusammenfassung über Einflug und Ausflug von Luftfahrzeugen im Bereich Deutschlands.
    Da ist aber leider auch kein Wort von Einschränkungen der jeweiligen, zum Gerät in seinem Land gehörenden Betriebsbereiche/Arten

    OkeP schrieb:
    ICAO Artikel 5
    ist nur übergeordnet allgemein
    OkeP schrieb:
    https://www.dulv.de/Flugbetrieb/Information_for_foreign_pilots
    Da ist ja nur eine nicht offizielle Zusammenfassung.

    Da wird die Aussage getroffen, es seien nur Flüge zwischen SR und SS zugelassen, was mindestens veraltet ist (Flüge bei Tage ist ungleich Flüge von SR - SS)

    Punkt 4, Flugplanpflicht ist auch nur beschränkt gültig.

    Alles in allem: kein Hinweis auf eine gültige Einschränkungen der Betriebserlaubnis des ausländischen UL/Eigenbau-Gerätes.

    So dürfen auch bekanntermassen OE-Ultraleichte mit Autopilot in D geflogen werden.

    Hat irgendjemand einen Hinweis wo es verankert ist, dass UL und Eigenbau NICHT NVFR oder anderes dürfen, was in ihrer eigenen Zulassung steht?

  • Steffen_E schrieb:
    Da ist ja nur eine nicht offizielle Zusammenfassung.

    Da wird die Aussage getroffen, es seien nur Flüge zwischen SR und SS zugelassen, was mindestens veraltet ist (Flüge bei Tage ist ungleich Flüge von SR - SS)

    Punkt 4, Flugplanpflicht ist auch nur beschränkt gültig.

    Alles in allem: kein Hinweis auf eine gültige Einschränkungen der Betriebserlaubnis des ausländischen UL/Eigenbau-Gerätes.

    So dürfen auch bekanntermassen OE-Ultraleichte mit Autopilot in D geflogen werden.

    Hat irgendjemand einen Hinweis wo es verankert ist, dass UL und Eigenbau NICHT NVFR oder anderes dürfen, was in ihrer eigenen Zulassung steht?

    Ich verstehe nicht ganz, wie du auf die Idee kommst, dass beispielsweise die NFL II-15/85 (an deren "Modernisierung" das LBA arbeitet...) keine Einschränkungen ausländischer Selbstbauflugzeuge enthält. Jedenfalls im Rahmen der allgemeinen Einflugerlaubnis für ECAC-Selbstbauflugzeuge gibt es die schon (Tag/VFR). Die Einschränkungen gibt′s nicht für z. B. N-registrierte Selbstbauflugzeuge. Dafür bekommen die aber auch keine Allgemeinerlaubnis, sondern nur auf Antrag für 180 Tage im Jahr. Wie gesagt - das LBA arbeitet daran, das "glattzuziehen". Insgesamt werden Selbstbauflugzeuge aber meist anders behandelt als UL, da gibt es mit den europäischen Nachbarn oft gegenseitige Anerkennungen, was das internationale Fliegen damit doch ziemlich vereinfacht. Generell kann man aber für beide Arten sagen, dass sie nationalen Regelungen und nicht EASA unterliegen und deshalb jedes Land alles einfach so regeln und einschränken kann, wie es möchte.
  • europaxs schrieb:
    keine Einschränkungen ausländischer Selbstbauflugzeuge enthält.
    Ja, da steht eine Einschränkung drin, aber die NfL gilt nicht für ULs. Und für die suchen wir ja die Einschränkung.
    Es ist aber interessant, dass sie da echt auf SR-SS gehen.

    interessant auch, dass sie die Vorschriften der Normalkategorie zugrundelegen. Damit dürfte man auch keinen Kunstflug machen...


    europaxs
    schrieb:

    Die Einschränkungen gibt′s nicht für z. B. N-registrierte Selbstbauflugzeuge.
    Steht nicht äquivalentes in der individuellen Einfluggenehmigung? 
  • Steffen_E schrieb:
    Ja, da steht eine Einschränkung drin, aber die NfL gilt nicht für ULs. Und für die suchen wir ja die Einschränkung.
    Du hattest das ja zitiert. In der Tat geht es da nicht um ULs.
    Steffen_E schrieb:
    Steht nicht äquivalentes in der individuellen Einfluggenehmigung? 
    Nein. Für N-registrierte Selbstbauflugzeuge macht das LBA bei Erteilung der Einfluggenehmigung keine weiteren Einschränkungen zum Zulassungsland. Deshalb dürfen N-registrierte Experimentals in Deutschland IFR betrieben werden. Interessant wird, ob das LBA bei der angekündigten Überarbeitung die Einschränkung Tag/VFR in der Allgemeinerlaubnis für ECAC-LFZ aufhebt, oder von seiner Praxis abweicht, bei Einzelgenehmigungen keine zusätzlichen Einschränkungen aufzuerlegen.

    Bei ULs ist die Sache generell ja komplexer wegen unterschiedlicher Gewichte (z. B. Frankreich) und auch nationaler Lizenz. Für ein Selbstbauflugzeug braucht man ja mindestens den EASA LAPL.

  • europaxs schrieb:
    Bei ULs ist die Sache generell ja komplexer wegen unterschiedlicher Gewichte (z. B. Frankreich) und auch nationaler Lizenz.
    das betrifft aber wieder nur die Länder, in denen keine genrelle Erlaubnis vorliegt.

    Also bleibt die Frage offen: wo ist die vereinfachte Erlaubnis zum Einflug verankert (für OE, SK, CZ, PL soweit ich weiss) und was steht da drin (Beschränkung von AP, IFR, NVFR)?

    Das war ja die Behauptung von OkeP.

    Und zum zweiten: gibt es wirklich ein Land, in dem die nationalen ULs NVFR oder gar IFR dürfen?

  • Soweit mir bekannt ist, ist das einzige Land in dem NVRF mit dem UL erlaubt ist, Polen. 

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