Sorry für das Ausgraben des alten Threads.
Ich habe eine gebrauchte VL3 gefunden, die VFR Nachtflug zertifiziert ist. Hat sich hier etwas geändert? Ich dachte immer, dass sich UL und Nachtflug ausschließen.
Danke und liebe Grüße
Thomas
Hi,
vermutlich hat diese VL3 keine deutsche UL Zulassung.
Spannend wäre es: falls es tatsächlich eine UL Zulassung in einem europäischen Land mit VFR Nacht-Zulassung gibt und dieses UL auch in Deutschland geflogen werden darf; ist dann auch VFR Nacht in Deutschland legal? Ähnlich: darf ich in einem ausländischen UL mit Autopilot diesen in Deutschland verwenden?
Grüße
Maik
Das ist richtig. Diese VL3 wird in Österreich angeboten. Autopilot ist auch an Bord.
Maik schrieb:Meinst du, ob dann VFR-Nacht mit diesem UL in Deutschland legal ist? Das wäre interessant, ja. LuftVZO §99 beschreibt nur die Kennzeichnungspflicht und den Versicherungsnachweis.
falls es tatsächlich eine UL Zulassung in einem europäischen Land mit VFR Nacht-Zulassung gibt und dieses UL auch in Deutschland geflogen werden darf; ist dann auch VFR Nacht in Deutschland legal?
Maik schrieb:vermutlich hat diese VL3 keine deutsche UL Zulassung.
Das darf man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit voraussetzen.
UL = Nationale GesetzgebungSpannend wäre es: falls es tatsächlich eine UL Zulassung in einem europäischen Land mit VFR Nacht-Zulassung gibt und dieses UL auch in Deutschland geflogen werden darf; ist dann auch VFR Nacht in Deutschland legal? Ähnlich: darf ich in einem ausländischen UL mit Autopilot diesen in Deutschland verwenden?
UL aus einem anderen Land = Nationale Gesetzgebung = Einfluggenehmigung = Deutschland = VFR Day Only
UL und Autopilot = Nationale Gesetzgebung = wenn deutsch dann nein, wenn nichtdeutsch dann nur für Ausländer
audionrg schrieb:Ungewöhnlich - und hat auch mich als Eingeborenen überrascht. Die Erklärung dafür kann aber nur in der national(!) erfolgten Einordung liegen.
Ich habe eine gebrauchte VL3 gefunden, die VFR Nachtflug zertifiziert ist. Hat sich hier etwas geändert? Ich dachte immer, dass sich UL und Nachtflug ausschließen.
"UL′s" sind in DE als Ultraleichtes Luftsportgerät klassifiziert. In AT werden die Geräte aber unter Annex 1 geführt. Es handelt sich bei diesen baugleichen Maschinen um Ultraleichtluftfahrzeuge. (Luftfahrzeuge können entsprechend ausgerüstet werden. Dies kommt hier bei Night-VFR anscheinend zur Anwendung. AP ist hier längst kein Problem mehr)
Bei der tatsächlichen Nutzung dieses Kuriosums sieht es aber so aus:
Zum Führen eines in AT registrierten Ultraleichtluftfahrzeugs bedarf es...
(Die beiden letztgenannten Berechtigungen ermöglichen die Qualifikation des Lizenzinhabers zur Durchführung von Nachtflügen)
Zum Führen eines in DE registrierten Ultraleichten Luftsportgerätes bedarf es ausschließlich:
Vom Ausgangsthema etwas abschweifend, aber der Vollständigkeit halber erwähnt.
In AT darf auch ein deutsches "Ultraleichtes Luftsportgerät" mit nationaler (AT) Lizenz innerhalb der Landesgrenzen geführt werden. Ab Überschreitung der Landesgrenze ist dies aber ILEGAL! (In AT wird sogar auf D-Mxxx Geräten ausgebildet). Um das österr. Hoheitsgebiet damit legal zu verlassen, bedarf es jedoch des deutschen "Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer"
Speziell für meine Landsleute: Wer Österreich in einer D-Mxxx verlässt und "nur" LAPL, PPL (oder österr. Ultraleichtschein) besitzt, fliegt ohne Lizenz! Mit einem österr. Ultraleichtluftfahrzeug, in Verbindung mit LAPL, PPL (oder österr. Ultraleichtschein) ist dies aber dobro ;-)
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