Frage zur Zulassung/Klassifiezierung: Nachtflug und IFR

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Ich denke auch, dass das geht, wenn das Modell als Bausatz angeboten wird. Die Fascination ist/war ja so ein Beispiel. Allerdings wird man diese trotzdem nicht NVFR oder IFR fliegen können aus den schon genannten Gründen. Ich würde mich in diesem Fall nach einem N-reg-Experimental umschauen, wenn′s nix Zertifiziertes sein soll.
  • Ich frag mal anderst herum:
    Gibt es in DE zugelassene Flugzeuge um die 80-120 PS und cruise speed um die 200-250 kmh welche man IFR und Nachts fliegen darf?

    Viele Grüsse und noch eine erholsame Nacht
  • Guck mal unter "Aquila".
    120 kt, Rotax, fliegt sich wie ein UL, ist nur beim Start etwas müde (zumindest für UL-Verhältnisse).
    Ansonsten ein echt geiler Flieger.
    Wäre die Fliegerei mein einziges Hobby, dann hätte ich so einen Vogel in der Halle stehen.
  • Moin,
    die Aquilla ist in der neuesten Ausführung mit entsprechender Avionik-Ausrüstung Nacht-VFR zugelassen. Nicht aber IFR. Muss es IFR sein, bleibt Dir in Deutschland nur ein entsprechend zugelassenes Modell der C172, PA28, Cirrus e.t.c. Gebraucht eher preiswerter, als ein High-End UL.
    Die entsprechenden IFR Ausrüstungs Jahreskontrollen in der Werft kosten aber extra.

    im Jahr 2016 soll eine neue, einfachere EASA Ausrüstungvorschrift für Flugzeuge der verschiedenen Kategorien kommen. Dann könnte in der EU NVFR und IFR mit einfacherer Instrumentierung möglich werden. Leider bezweifele ich, dass es Auswirkungen auf UL und Experimental haben wird. Die deutschen Zulassungsbehörden werden ihre total überzogenen Regeln mit Klauen und Zähnen verteidigen. Ähnlich den 4-sitzigen Experimental soll für NVFR mindestens ein zertifizierter Motor, Propeller und Avionik (mit entsprechenden Kontrollen in zertifizierten Werkstätten) vorgeschrieben werden. <Ironie on> Wir wissen ja alle, das ein unzertifizierter Rotax viel öfter ausfällt, als ein zertifizierter...<Ironie off>

    Keine Chance. Wandere in die USA aus.

    Achim
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 10 Jahre.
  • Sorry für das Ausgraben des alten Threads.

    Ich habe eine gebrauchte VL3 gefunden, die VFR Nachtflug zertifiziert ist. Hat sich hier etwas geändert? Ich dachte immer, dass sich UL und Nachtflug ausschließen.

    Danke und liebe Grüße 

    Thomas 

  • Hi,

    vermutlich hat diese VL3 keine deutsche UL Zulassung. 

    Spannend wäre es: falls es tatsächlich eine UL Zulassung in einem europäischen Land mit VFR Nacht-Zulassung  gibt und dieses UL auch in Deutschland geflogen werden darf; ist dann auch VFR Nacht in Deutschland legal? Ähnlich: darf ich in einem ausländischen UL mit Autopilot diesen in Deutschland verwenden?

    Grüße 

    Maik

  • Das ist richtig. Diese VL3 wird in Österreich angeboten. Autopilot ist auch an Bord.

  • Maik schrieb:
    falls es tatsächlich eine UL Zulassung in einem europäischen Land mit VFR Nacht-Zulassung  gibt und dieses UL auch in Deutschland geflogen werden darf; ist dann auch VFR Nacht in Deutschland legal?
    Meinst du, ob dann VFR-Nacht mit diesem UL in Deutschland legal ist? Das wäre interessant, ja. LuftVZO §99 beschreibt nur die Kennzeichnungspflicht und den Versicherungsnachweis. 

    Österreich z.B. limitiert ausländische UL auf Sichtflugregeln und schreibt z.B. auch ein Medical vor (49. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die
    Anerkennung von ausländischen Zivilluftfahrerscheinen und Bestätigungen der zulässigen
    Verwendung im Fluge (Gästeflugverordnung)). 

    Generell gilt, für diese nationalen UL-Zulassungen muss dann auch die nationale UL-Lizenz vorliegen. Und selbst wenn man es schafft, ein ausländisches Nachflug-UL mit entsprechender Lizenz zu erwerben, darf man es mit Wohnsitz in Deutschland nicht betreiben. 
  • Maik schrieb:

    vermutlich hat diese VL3 keine deutsche UL Zulassung. 

    Das darf man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit voraussetzen.

    Spannend wäre es: falls es tatsächlich eine UL Zulassung in einem europäischen Land mit VFR Nacht-Zulassung  gibt und dieses UL auch in Deutschland geflogen werden darf; ist dann auch VFR Nacht in Deutschland legal? Ähnlich: darf ich in einem ausländischen UL mit Autopilot diesen in Deutschland verwenden?

    UL = Nationale Gesetzgebung

    UL aus einem anderen Land = Nationale Gesetzgebung = Einfluggenehmigung = Deutschland = VFR Day Only

    UL und Autopilot = Nationale Gesetzgebung = wenn deutsch dann nein, wenn nichtdeutsch dann nur für Ausländer

  • audionrg schrieb:
    Ich habe eine gebrauchte VL3 gefunden, die VFR Nachtflug zertifiziert ist. Hat sich hier etwas geändert? Ich dachte immer, dass sich UL und Nachtflug ausschließen.
    Ungewöhnlich - und hat auch mich als Eingeborenen überrascht. Die Erklärung dafür kann aber nur in der national(!) erfolgten Einordung liegen.

    "UL′s" sind in DE als Ultraleichtes Luftsportgerät klassifiziert. In AT werden die Geräte aber unter Annex 1 geführt. Es handelt sich bei diesen baugleichen Maschinen um Ultraleichtluftfahrzeuge. (Luftfahrzeuge können entsprechend ausgerüstet werden. Dies kommt hier bei Night-VFR anscheinend zur Anwendung. AP ist hier längst kein Problem mehr)

    Bei der tatsächlichen Nutzung dieses Kuriosums sieht es aber so aus:

    Zum Führen eines in AT registrierten Ultraleichtluftfahrzeugs bedarf es...

    • Ultraleichtschein (national) es ist KEIN Nachtflug vorgesehen
    • LAPL
    • PPL

    (Die beiden letztgenannten Berechtigungen ermöglichen die Qualifikation des Lizenzinhabers zur Durchführung von Nachtflügen)

    Zum Führen eines in DE registrierten Ultraleichten Luftsportgerätes bedarf es ausschließlich:

    • Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer

    Vom Ausgangsthema etwas abschweifend, aber der Vollständigkeit halber erwähnt.

    In AT darf auch ein deutsches "Ultraleichtes Luftsportgerät" mit nationaler (AT) Lizenz innerhalb der Landesgrenzen geführt werden. Ab Überschreitung der Landesgrenze ist dies aber ILEGAL! (In AT wird sogar auf D-Mxxx Geräten ausgebildet). Um das österr. Hoheitsgebiet damit legal zu verlassen, bedarf es jedoch des deutschen "Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer"

    Speziell für meine Landsleute: Wer Österreich in einer D-Mxxx  verlässt und "nur" LAPL, PPL (oder österr. Ultraleichtschein) besitzt, fliegt ohne Lizenz! Mit einem österr. Ultraleichtluftfahrzeug, in Verbindung mit LAPL, PPL (oder österr. Ultraleichtschein) ist dies aber dobro ;-)

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