Hi,
ein Experimental kann in bestimmten Ländern IFR und nachts geflogen werden (insbesondere N-registriert und in den USA gibt′s solche Einschränkungen nicht).
In D dürfen D-registrierte Experimentals nicht IFR oder NVFR geflogen werden. Für Experimentals aus ECAC-Staaten gilt zwar nach dem AIP eine generelle Einflugerlaubnis (diese muss also nicht ständig neu beantragt werden), diese gilt jedoch auch nur unter der Einschränkung Tag/VFR.
Falls du mit einem Experimental IFR fliegen willst, kannst du das m. E. also in praktikabler Weise N-registriert tun (mit einigen anderen Fallstricken wie z. B. Trust, Zoll....) und v. a. dem Nachteil der jährlich beim LBA zu beantragenden Einflugerlaubnis, die wiederum nur für 180 Tage im Kalenderjahr erteilt wird.
Also unter′m Strich wohl eher nicht.
VG Roland
Allerdings ändert es nichts daran, dass die (generelle) Einflugerlaubnis in Deutschland auf Tag VFR beschränkt ist. Von Dänemark (wo IFR mit entsprechend ausgestatteten Experimentals auch erlaubt ist) weiß ich, dass man für die Zulassung einen Wohnsitz dort benötigt. Daher ist IFR dann auch auf das Zulassungsland beschränkt, was einem wiederum für das Fliegen hier in D nix nutzt.
Einerseits lässt uns die EASA zum Glück in Ruhe, andererseits ist der Preis, dass alles national und z. T. unterschiedlich geregelt wird. Unterm Strich gibt es zumindest bei Tag-VFR mit Annex II-LFZ auch länderübergreifend kaum nennenswerte Beschränkungen.
Ein UL kannst du leider zu nichts anderem machen.Auch dann nicht, wenn das "Flugzeug" noch gar nicht als UL zugelassen ist?
...ich denke schon, dass man ein UL als Experimental zulassen kann. Experimental ist ja keine Frage des Gewichts.
Man muß nur selber bauen und kann E oder M zulassen, gibt doch einige Fascis und co. E zugelassen.
ciao Peter