Chris_EDNC schrieb:Anfrage DULV: "Dürfen wir Autopiloten in UL′s einbauen?"smt schrieb:
Ihr habt alle diesen Satz "nicht erforderlich" nicht richtig verstanden, habe ich das Gefühl.
Dieser Satz ist entstanden aufgrund einer Anfrage von Dulv und DeAC, weil Sie nachgefragt haben, ob Autopiloten in UL′s zulässig sind. Daraufhin hat eben das Bundesverkehrsministerium geantwortet, dass AP′s in UL′s nicht erforderlich sind. Also sprich: Sie sind nicht zulässig. Ist halt typisch beamtendeutsch ausgedrückt - aber so isses leider.Verstehe ich immernoch nicht...
"Nicht erforderlich" bedeutet "nicht zulaessig"... Aha. Sie haetten auch einfach schreiben koennen "nicht zulaessig/verboten", aber dann wuerde es ja jeder verstehen. ;)
Chris
smt schrieb:
Anfrage DULV: "Dürfen wir Autopiloten in UL′s einbauen?"
Antwort Ministerium: "Nein, denn die sind in UL′s nicht erforderlich"
Jetzt verstanden?
Nicht wirklich (sorry...) ;)
Dann darf man also davon ausgehen, dass sobald der DULV weiter oben nachfragt, ob _irgendein_ Ausruestungsteil legal ist (Verstellpropeller, Einziehfahrwerk, whatever) und als Antwort kommt, diese Ausruestung sei "nicht erforderlich", der DULV seine Pruefer anweist, in Zukunft die JNP zu verweigern. Da kann man nur hoffen, dass der DULV nie nie nie wieder wegen irgendwas nachfragt, so ziemlich alles an einem UL ist nicht zwingend erforderlich.
Ich muss ja auch nicht alles verstehen...
Karl-Alfred_Roemer schrieb:
Aber es gibt doch sicher auch E-Klasse Maschinen ohne IFR-Zulassung aber mit Autopilot. Sind die dann auch verboten, weil nicht erforderlich?
Nach dieser Logik ja.
Chris
Chris_EDNC schrieb:noch eins weiter:smt schrieb:
Anfrage DULV: "Dürfen wir Autopiloten in UL′s einbauen?"
Antwort Ministerium: "Nein, denn die sind in UL′s nicht erforderlich"
Jetzt verstanden?Nicht wirklich (sorry...) ;)
Dann darf man also davon ausgehen, dass sobald der DULV weiter oben nachfragt, ob _irgendein_ Ausruestungsteil legal ist (Verstellpropeller, Einziehfahrwerk, whatever) und als Antwort kommt, diese Ausruestung sei "nicht erforderlich", der DULV seine Pruefer anweist, in Zukunft die JNP zu verweigern. Da kann man nur hoffen, dass der DULV nie nie nie wieder wegen irgendwas nachfragt, so ziemlich alles an einem UL ist nicht zwingend erforderlich.
Ich muss ja auch nicht alles verstehen...
Karl-Alfred_Roemer schrieb:
Aber es gibt doch sicher auch E-Klasse Maschinen ohne IFR-Zulassung aber mit Autopilot. Sind die dann auch verboten, weil nicht erforderlich?Nach dieser Logik ja.
Chris
Lechpilot schrieb:Ich glaube fast, da will wer der EASA im Wettbewerb um die schwachsinnigste Verordnung samt duemmster anzunehmender Begruendung Konkurenz machen.
Also ich kann sprachlogisch aus "nicht erforderlich" definitiv kein "ist verboten" ableiten.
Lechpilot schrieb:Wo ist Michael, wenn man ihn mal braucht? :)
Gibt
es hier einen Juristen, der uns "Rechtsdeutsch"-Unterricht geben kann -
die haben manchmal eine sehr eigene Art, sich auszudrücken ...
mhuck schrieb:Der ist eigentlich nicht für Servos sondern für ESC für Multirotors gedacht.
Hier habt ihr euren Autopiloten für 28$ (ohne Servos):
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Matthias
Chris_EDNC schrieb:
Wo ist Michael, wenn man ihn mal braucht? :)
Lautet die wirklich relevante Frage nicht so:
"Aufgrund welcher Rechtslage, welcher Verordnung oder welchen Gesetz verweigert der DAeC gemäß der aktuellen PAUL im Rahmen der JNP bei Vorhandensein und Funktionstüchtigkeit einer "automatischen Steueranlage" (im weitesten Sinne als AP zu bezeichnen) den Nachprüfschein?"
Nicht etwas dass den DAeC, oder besser das LSG-B schon jemals tatsächlich die rechtlichen Grundlagen wirklich interessiert hätten, aber eine Begründung wäre schon interessant.
Michael
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