Autopilot im UL

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Ich will nichts bis zum Erbrechen diskutieren und mich interessiert auch keine Diskussion wer was darüber denkt. Leider bin ich nicht fündig geworden beim Durchforsten der Gesetzestexte wo es geregelt ist und bitte hier um die Nennung eines mir behilflichen Paragraphen. Oder steht es tatsächlich nirgends?
  • Hallo!

    ich würde empfehlen:

     DULV  ->   07192-930140

    in 20 Sekunden alles geklärt...    :)))


    BlueSky9
  • Du findest nicht für jedes Teil im UL ein Gesetz.
    Ganz oben steht die LTF-UL , die ist ja faktisch vom Gesetzgeber.
    In der steht nichts vom AP.
    Dann hat der DAEC / DULV  (Die Beauftragten) wie Du es gefunden hast festgestellt, dass für UL Selbststeueranlagen nicht nötig sind.
    Daraufhin gibt es eine Prüfungsverordnung die besagt das diese Anlagen zu einer nicht Erteilung der Nachprüfung führen sollen.
    Dazu bedarf es jetzt kein extra Gesetz. 
    Eine windige Auslegung ist nun Einbau und keine Funktion, da der Betrieb ja nicht nötig ist.
    Du wirst also kein Gesetzt finden wo steht: § AP = verboten.

    LG
  • flightlevel schrieb:
    Der genaue Passus lautet "Der Einsatz von Selbststeueranlagen (Autopilot) in Ultraleichtflugzeugen ist nicht erforderlich".

    Ist doch ganz eindeutig...


    Er ist nicht erforderlich und damit erlaubt. Wenn er verboten waere stuende da, dass er verboten ist. Was ist daran nun so schwierig? ;)


    Ich werde auch einen Wingleveler nachruesten.


     


    Chris


     

  • BlueSky9 schrieb:
    Hallo!

    ich würde empfehlen:

     DULV  ->   07192-930140

    in 20 Sekunden alles geklärt...    :)))

    Hallo,
    genauso isses. Und wenn man 60 Sekunden investiert bekommt man auch noch den folgenden Hintergrund mit:

    Einige Hersteller begannen vor einiger Zeit damit, Wingleveler einzubauen. In der LTF war es ja nicht verboten. Es entspann sich genau die Diskussion wie hier jetzt. DAeC und DULV bemühten sich um eine Klärung, (gemeinsam mit dem Verkehrsministerium?) wurde entschieden "Ist nicht erforderlich". Die "vorläufigen Einbauvorschriften für Selbststeuerungsgeräte" wurden zurückgezogen. Die Prüfer bekamen den Hinweis: "Wenn Autopilot - dann keine JNP".
    Daran hat sich meines Wissens nichts geändert.

    Ulf
  • ranger22 schrieb:
    BlueSky9 schrieb:
    Hallo!

    ich würde empfehlen:

     DULV  ->   07192-930140

    in 20 Sekunden alles geklärt...    :)))

    Hallo,
    genauso isses. Und wenn man 60 Sekunden investiert bekommt man auch noch den folgenden Hintergrund mit:

    Einige Hersteller begannen vor einiger Zeit damit, Wingleveler einzubauen. In der LTF war es ja nicht verboten. Es entspann sich genau die Diskussion wie hier jetzt. DAeC und DULV bemühten sich um eine Klärung, (gemeinsam mit dem Verkehrsministerium?) wurde entschieden "Ist nicht erforderlich". Die "vorläufigen Einbauvorschriften für Selbststeuerungsgeräte" wurden zurückgezogen. Die Prüfer bekamen den Hinweis: "Wenn Autopilot - dann keine JNP".
    Daran hat sich meines Wissens nichts geändert.

    Ulf

    Und für die Realität sollte man sagen "Wenn funktionierender Autopilot - dann keine JNP"

    Ist ein bischen so wie bei den Golf Tuning Kids die Türen ohne Griffe in ihren Kisten verbaut haben und dann zum TÜV fahren mit Türen in anderer Farbe, die sie für 20 Kröten vom örtlichen Schrotthändler haben... 

    Hansi
  • Zurück zur ursprünglichen Frage:
    Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass ein AP im UL verzichtbar ist. Die Geschwindigkeiten sind i.d.R. relativ gering. Bei schnelleren Luftfahrzeugen helfen APs, die zusätzlich zum Steuern eines LFZs anfallenden Aufgaben (Navigieren, Funken, Motorüberwachung, etc.), zu bewältigen.

    Unabhängig davon ob APs in ULs erlaubt sind oder nicht, könnte ich mir aber auch im UL einen AP vorstellen - gerade auf längeren Flügen über größere Strecken.
  • hansman007 schrieb:

    Und für die Realität sollte man sagen "Wenn funktionierender Autopilot - dann keine JNP"

    Ist ein bischen so wie bei den Golf Tuning Kids die Türen ohne Griffe in ihren Kisten verbaut haben und dann zum TÜV fahren mit Türen in anderer Farbe, die sie für 20 Kröten vom örtlichen Schrotthändler haben... 

    Hansi
    Das isses! am einfachsten kann man den Autopilot ja "entfernen", wenn man den Strom abklemmt. Am besten mit einem kleinen Schalter, z.B. am Steuerknüppel. Und die Jungs, die die JNP machen sind mit′m Klammersack gepudert.

    Weiß jemand, was fürnen Autopilot man in die C42B einbauen kann?

    Ulf
  • ranger22 schrieb:
    hansman007 schrieb:

    Und für die Realität sollte man sagen "Wenn funktionierender Autopilot - dann keine JNP"

    Ist ein bischen so wie bei den Golf Tuning Kids die Türen ohne Griffe in ihren Kisten verbaut haben und dann zum TÜV fahren mit Türen in anderer Farbe, die sie für 20 Kröten vom örtlichen Schrotthändler haben... 

    Hansi
    Das isses! am einfachsten kann man den Autopilot ja "entfernen", wenn man den Strom abklemmt. Am besten mit einem kleinen Schalter, z.B. am Steuerknüppel. Und die Jungs, die die JNP machen sind mit′m Klammersack gepudert.

    Weiß jemand, was fürnen Autopilot man in die C42B einbauen kann?

    Ulf
    Diese Aussage ist nicht auf meinem Mist gewachsen.
    Stammt von einem Prüfer...

    Wie ich schon sagte... wer ein Garmin G3X hat... halber AP schon drin...

    Hansi



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